Halten im absoluten Halteverbot

hi www-helfer,

angenommen eine Mutter mit einem Baby muss anhalten weil ihr Baby im Auto sehr stark weint. Sie hält im ab. Halteverbot, macht den Warnblinker an und bevor Sie noch ausgestigen ist, ist schon die Polizei da, diese Stand paar meter vorne und fährt sofort rückwärts. Die Fahrerin bekommt Verwarnungsgeld.
Meine Frage ist: Wäre es denn eine Notlage? und wie könnte man das beweisen? Und Hat ein Polizist das Recht zu sagen, dann mann vorher Führerschein und fahrzeugschein vorzeigen muss, bevor mann aus dem Auto aussteigen dürfte um z.bsp das Kind zu berühigen?

Danke im vorraus

lg tancik

Hallo,

angenommen eine Mutter mit einem Baby muss anhalten weil ihr
Baby im Auto sehr stark weint. Sie hält im ab. Halteverbot,
macht den Warnblinker an und bevor Sie noch ausgestigen ist,
ist schon die Polizei da, diese Stand paar meter vorne und
fährt sofort rückwärts. Die Fahrerin bekommt Verwarnungsgeld.
Meine Frage ist: Wäre es denn eine Notlage? und wie könnte man
das beweisen? Und Hat ein Polizist das Recht zu sagen, dann
mann vorher Führerschein und fahrzeugschein vorzeigen muss,
bevor mann aus dem Auto aussteigen dürfte um z.bsp das Kind zu
berühigen?

Also Kind beruhigen ist sicherlich noch keine Notlage, die es rechtfertigt im absoluten Halteverbot zu halten. Ich gehe mal davon aus, dass dieses aus einem guten Grund dort besteht.
Die Polizisten haben im pflichtgemäßen Ermessen zu handeln. Außerdem sind die auch froh, wenn sie jemanden Geld abknöpfen können, anstatt sich mit richtigen Verbrechern abzugeben.
Wenn das Kind blau angelaufen im Wagen gelegen hätte, hätten sicher auch die Beamten anders reagiert.

Grüße

Also Kind beruhigen ist sicherlich noch keine Notlage, die es
rechtfertigt im absoluten Halteverbot zu halten. Ich gehe mal
davon aus, dass dieses aus einem guten Grund dort besteht.

Es ist ein Einkaufscentrum davor und man will keine Kurzzeitparker dort haben, denn es ist viel platz und die Strasse ist richtig breit.

Die Polizisten haben im pflichtgemäßen Ermessen zu handeln.
Außerdem sind die auch froh, wenn sie jemanden Geld abknöpfen
können, anstatt sich mit richtigen Verbrechern abzugeben.

Klar es ist schon nach monatsmitte und die müssen Ja irgednwie an ihr Geld kommen.

Wenn das Kind blau angelaufen im Wagen gelegen hätte, hätten
sicher auch die Beamten anders reagiert.

Die haben nicht mal auf das schreien reagiert!!!
Und man wundert sich, warum Deutschland ausstirbt und die Geburtsraten zurückgehen.

Es kann nicht sein, dass wenn eine Mutter ihr Kind kurz berühigen muss
Sie auch noch Strafzettel bezahlen muss!!!

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Es ist ein Einkaufscentrum davor und man will keine
Kurzzeitparker dort haben, denn es ist viel platz und die
Strasse ist richtig breit.

Ja genau, deswegen haben die Polizisten der Mutter auch geholfen indem sie ihr deutlich machten,
Mutti, Du hättest auch die 37 Meter auf den Parkplkatz fahren können, da ist so viel Platz.
Rumburak
BTW:
Absolutes Haltverbot heisst, hier ist das Anhalten absolut verboten.

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das wäre ja schön gewessen wenn es dort parkplätze geben würde!!!

das wäre ja schön gewessen wenn es dort parkplätze geben
würde!!!

Deine Aussage:

Es ist ein Einkaufscentrum davor und man will keine Kurzzeitparker :dort haben, denn es ist viel platz und die Strasse ist richtig breit.

Wenn dann bitte korrekt schildern.
rumburak

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Hallo,
wenn da irgendwo Parkplaetze sind, haette man auch in den Zufahrtswegen zwischen den Parkplaetzen halten koennen und drei Autos zuparken koennen (ohne die Muehe, einen freien Parkplatz zu finden und dann auch noch gar rueckwaerts einzuparken).
Gruss Helmut

Hallo,

Meine Frage ist: Wäre es denn eine Notlage?

ein weinendes Baby an sich ist sicher keine Notlage, die das Übertreten von Verkehrsregeln rechtfertigt. Was würde denn die Mutter machen, wenn das bei 120 auf der Autobahn passiert? Sofort auf dem Standstreifen anhalten oder den nächsten Parkplatz / Ausfahrt benutzen? Etwas anderes wäre es, wenn das Weinen ein typisches Anzeichen für z.B. einen Asthma-Anfall wäre o.ä. und das Baby sofort behandelt werden müsste.

Und Hat ein Polizist das Recht zu sagen, dann
mann vorher Führerschein und fahrzeugschein vorzeigen muss,
bevor mann aus dem Auto aussteigen dürfte um z.bsp das Kind zu
berühigen?

Das Recht hat er sicher. Ob das besonders feinfühlig war, sei dahingestellt. Es hilft, sich in die Lage der Polizisten zu versetzen, die dort vermutlich ständig mit in Notlage geratenen Autofahrern zu tun haben.

Um das Gesamte zu beurteilen, wäre sicher noch interessant, die Aussagen der Polizisten zu hören.

Gruß, Niels

Moin,

ich bin selber Vater, aber…

Die haben nicht mal auf das schreien reagiert!!!

Warum auch? Sie sind ja nicht die Eltern…

Und man wundert sich, warum Deutschland ausstirbt und die
Geburtsraten zurückgehen.

Sicher nicht deswegen, weil man eine Ordnungswidrigkeit begeht und sich dann noch aufregt.

Es kann nicht sein, dass wenn eine Mutter ihr Kind kurz
berühigen muss
Sie auch noch Strafzettel bezahlen muss!!!

Wenn sie dazu im absoluten Halteverbot anhält, schon!
Ich kenne keine Mutter, die beim ersten Schreien ihres Kindes sofort panisch auf die Bremse tritt. Normale, gesunde Kinder vorausgesetzt.

Liebe Grüße,
-Efchen

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Hallo,

Es hilft, sich in die Lage der Polizisten zu
versetzen, die dort vermutlich ständig mit in Notlage
geratenen Autofahrern zu tun haben.

Wenn man das „a“ in „Notlage“ durch ein „ü“ ersetzten würde, käme man nach meiner Meinung eher in die Nähe der täglichen Praxis der Polizisten. Ich möchte nicht wissen, wie viele „Notlügen“ sie sich tagtäglich von ertappten „Sündern“ anhören müssen.

Um das Gesamte zu beurteilen, wäre sicher noch interessant,
die Aussagen der Polizisten zu hören.

Das würde mich auch interessieren.

Gruß
Jörg Zabel

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Hurra- es ist Stammtisch

Die Polizisten haben im pflichtgemäßen Ermessen zu handeln.
Außerdem sind die auch froh, wenn sie jemanden Geld abknöpfen
können, anstatt sich mit richtigen Verbrechern abzugeben.

Klar es ist schon nach monatsmitte und die müssen Ja irgednwie
an ihr Geld kommen.

Ich erkläre den Stammtisch hiermit für eröffnet.

Ach ja ich hab mich umgehört: es waren gerade keine „richtigen Verbrecher“ erkennbar in der Nähe

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Hallo,

Und Hat ein Polizist das Recht zu sagen, dann
mann vorher Führerschein und fahrzeugschein vorzeigen muss,
bevor mann aus dem Auto aussteigen dürfte um z.bsp das Kind zu
berühigen?

Das habe ich jetzt nicht verstanden. Warum und wie darf der Polizist mich bei einer Kontrolle daran hindern, aus meinem Fahrzeug auszusteigen, habe ich doch in der Fahrschule gelernt, auszusteigen?

LG, der Kater

es geht darum, das wenn eine Mutter gerade aus dem Auto aussteigen möchte um ihr weinendes Baby zu berühigen bzw rauszunehmen, der Polizeibeamte ihr mitteilt sie solle zuerst den Fahrzeugschein raussuchen und sich erst dann um ihr kind kümmern.

Hallo,

habe ich doch in der Fahrschule gelernt, auszusteigen?

Das wird schon ein Weilchen her sein? :smile:)

Es wurde berichtet, dass es aus Sicherheitsgründen heute anders empfohlen wird:

Sitzen bleiben, beide Hände gut sichtbar aufs Lenkrad und auf Anweisungen warten und eben nicht aussteigen.

Grüße
Didi

Hallo

es geht darum, das wenn eine Mutter gerade aus dem Auto
aussteigen möchte um ihr weinendes Baby zu berühigen bzw
rauszunehmen, der Polizeibeamte ihr mitteilt sie solle zuerst
den Fahrzeugschein raussuchen und sich erst dann um ihr kind
kümmern.

Lassen wir dochmal völlig aussen vor, worum es hier angeblich geht und betrachten das mal allgemein?!
Darf ich bei einer Kontrolle aus dem Auto aussteigen? Muss ich das in vielen Fällen nicht sogar?

LG, der Kater

Hallo,

Das habe ich jetzt nicht verstanden. Warum und wie darf der
Polizist mich bei einer Kontrolle daran hindern, aus meinem
Fahrzeug auszusteigen, habe ich doch in der Fahrschule
gelernt, auszusteigen?

Das wird schon ein Weilchen her sein? :smile:)

Es wurde berichtet, dass es aus Sicherheitsgründen heute
anders empfohlen wird:
Sitzen bleiben, beide Hände gut sichtbar aufs Lenkrad und auf
Anweisungen warten und eben nicht aussteigen.

Aha, aber was hat das jetzt mit der Frage zu tun…?

Warum und wie darf der Polizist mich bei einer Kontrolle daran hindern, aus meinem Fahrzeug auszusteigen?

LG, der Kater

Hallo,

ganz einfach: Aus Gründen der Eigensicherung.

Grüße
Didi

Hallo,

Hier also nochmal unsere vorangegangene Kommunikation:

habe ich doch in der Fahrschule gelernt, auszusteigen?

Das wird schon ein Weilchen her sein? :smile:)

Es wurde berichtet, dass es aus Sicherheitsgründen heute
anders empfohlen wird:
Sitzen bleiben, beide Hände gut sichtbar aufs Lenkrad und auf
Anweisungen warten und eben nicht aussteigen.

Auf meine Frage „wie und warum“ von Dir nun:

ganz einfach: Aus Gründen der Eigensicherung.

Genauer bitte?? Und wo ist der Zusammenhang zu Deiner vorangegangenen Aussage? Was sind denn die Gründe der Eigensicherung, die es früher nicht gab?

LG, der Kater

Hallo,

Was sind denn die Gründe der Eigensicherung, die es früher nicht gab?

Zum WIE: Die Polizei könnte Dich einfach auffordern, sitzen zu bleiben. Was genau passiert, wenn man sich deren Anforderungen widersetzt, weiß ich nicht. Ausnahmen bestätigen wie üblich die Regel, aber meistens hat man doch auch keinen Grund auszusteigen.

Zum WARUM: Angst? Heilbronn? Früher wurden Fahrzeugkontrollen auch nicht mit der Hand an der Waffe durchgeführt und die trugen nicht alle eine schußsichere Weste. Vielleicht ist inzwischen genügend passiert, um im Verhalten bei solchen Situationen umzudenken.

Ich hatte nur geschrieben, das die Polizei heutzutage rät, erstmal sitzen zu bleiben und nicht auszusteigen, wenn nicht dazu aufgefordert wird.

Früher war halt vieles anders. Da gab es auch noch kein absolutes Haltverbot, da reichte ein Haltverbot, um zu wissen, dass man nicht halten durfte. :wink:

Eigentlich sollte das nur ein Hinweis sein, dass das ganze heute etwas anders gehandhabt wird und keine Maßregelung Dir gegenüber. Mir ist das schnurz, ob jemand aussteigt oder nicht.

Grüße
Didi