Hallo Efchen,
ich finde die Frage von „Misanthrop“ sehr interessant, und bin mir nicht so sicher ob deine Einschätzung „streng gesehen“ so ganz richtig ist. Gleichzeitig glaube ich jedoch dass so eine Situation in den meisten Fällen jedoch „geduldet“ wird.
Meiner Meinung nach könnte man das auch ganz anders sehen:
Das ist ja ein verkehrsbedingtes Halten.
Die Aussage halte ich zumindest für fragwürdig. Meiner Meinung nach bedeutet „verkehrsbedingtes halten“ dass man nicht weiter fahren kann. In dem angesprochenen Fall könnte der Autofahrer aber weiter fahren, möchte aber warten bis ein Platz auf der Tankstelle frei wird.
Wenn das in diesem Fall verboten wäre, dürfte man auch bei Stau auf der Autobahn nicht anhalten, denn das ist da ja auch verboten!
Dieses Beispiel finde ich nicht unbedingt passend. Bei einem Stau (Stillstand) auf der Autobahn ist es nicht möglich weiter zu fahren. Dann wäre es tatsächlich verkehrsbedingtes Halten.
Aber bezogen auf die Ursprungsfrage könnte man deiner Logik nach genauso gut sagen „Wenn ein Rastplatz besetzt ist, und LKW Fahrer (Lenk und Ruhezeiten) auf der Autobahn halten um zu warten bis ein Platz frei wird, dann ist das verkehrsbedingtes Halten“. Ich vermute mal, dass du diese Ansicht wahrscheinlich auch verneinen würdest.
Ich möchte keinesfalls behaupten dass du mit deiner Einschätzung Unrecht hast. Aber zumindest bin ich mir da nicht so sicher wie du es dir anscheinend bist. Deswegen bin ich gespannt darauf wie die Experten diesen Fall beurteilen.
Gruß
N.N