Ehepartner A kauft ein Auto, dass er auch einige Zeit auf seinen Namen angemeldet hat. Auf Grund günstiger Versicherungskonditionen wird das Fahrzeug auf Ehepartner B als Halter umgemeldet.
Eheleute A+B trennen sich, nach einigen Monaten verkauft B das Fahrzeug.
Es gibt nur den Kaufvertrag Händler Partner A, keinen Vertrag zwischen A+B.
Die Frage: War der Verkauf des Fahrzeugs durch B rechtens?
Oder Hat A Anspruch auf den Verkaufserlös und kann diesen geltend machen?
Bitte keine Spekulationen von IMHOs oder IANALs, nur Fakten, §§ und Urteile.
Die Frage: War der Verkauf des Fahrzeugs durch B rechtens?
Fakt ist, dass der Eigentümer des Fahrzeugs der Eigentümer
des Fahrzeugs ist. Wer der Halter ist, spielt für die Frage
des Eigentums keine Rolle. Alles andere ist mit einem Anwalt
persönlich zu klären.
darüberhinaus zu dem geschriebenen: Halter eines Fahrzeuges ist übrigens derjenige, der es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Selbst ein Autodieb kann im Extremfall zum Halter werden, nämlich dann, wenn er es längere Zeit für sich nutzt und daher als Einziger die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt.
Die weit verbreitete Annahme, dass ein Halter immer der ist, der auch im Fahrzeugbrief steht kommt vermutlich daher, das es im Falle eines Verkaufes die Pflicht des Verkäufers ist dem Käufer anschließend auch den Fahrzeugbrief auszuhändigen.
dass er auch einige Zeit auf
seinen Namen angemeldet hat. Auf Grund günstiger
Versicherungskonditionen wird das Fahrzeug auf Ehepartner B
als Halter umgemeldet.
Ist für die Eigentümerstellung alles irrelevant.
Eheleute A+B trennen sich, nach einigen Monaten verkauft B das
Fahrzeug.
Es gibt nur den Kaufvertrag Händler Partner A, keinen Vertrag
zwischen A+B.
Die Frage: War der Verkauf des Fahrzeugs durch B rechtens?
Was heißt rechtens? Derjenige, der das Fahrzeug von B gekauft hat, dürfte jedenfalls gutgläubiger Erwerber und damit nunmehriger Eigentümer sein, so dass sich z.B. A nicht das Auto vom Käufer zurückholen kann.
Oder Hat A Anspruch auf den Verkaufserlös und kann diesen
geltend machen?
Ja. Etwas anderes könnte sich in diesem Fall aus familienrechtlichen Gesichtspunkten ergeben.