Wenn ein Fahrer A mit einem Auto des Halters B fährt und dessen Reifen abgefahren sind (Mindestprofiltiefe nicht erreicht), wer trägt dann das Bußgeld und die zugehörigen Punkte? (im BKatV steht der Halter aber kann mir das hier jmd mit Urteilen beweisen?)
Danke schon im Voraus!
Mark
Warum Urteile?
Kein Urteil kann eindeutigem Gesetzestext direkt widersprechen.
Und wenn Halter drinsteht ist das wohl eindeutig.
mfg
Simon
Hallo,
(im BKatV steht der Halter aber kann mir das hier jmd
mit Urteilen beweisen?)
im BKatV ist durchaus auch der Fahrzeugfährer aufgeführt unter Punkt 108:
„Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt“ (50€ + 3Pkt)
Gruss, Niels
Hi
Jahrelange Erfahrung: beide sind dran.
Gruß
HaWeThie
Hi
Jahrelange Erfahrung: beide sind dran.
Gruß
HaWeThie
Hi, *sternchenregnenlaß*
(deshalb habe ich auch mal zu Papa gesagt, daß ich nicht selbst fahren sollte, weil der Anhänger etas übern Tüv-Termin war)
Gibt es irgendeine Form, die dann AN absichert, wenn der AG verlangt, daß sie mit dem Auto fahren sollen?
(der AG könnte das doch als Arbeitsverweigerung auslegen)
Gruß
Winni
Hallo,
ich bin der Meinung:
Fahrer 50 Euro + 3 Punkte weil Kfz mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen
und der Halter 75 Euro und 3 Punkte weil als Halter Inbetriebnahme zugelassen
Gruß Ivo