Hallo,
in Deutschland gilt im Verkehr die Fahrerhaftung, in manchen anderen Staaten der EU, z.B. in Italien, hingegen die Halterhaftung.
Gesetzt den Fall, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug mit einem deutschen Fahrer hat in Italien eine Verkehrsübertretung begangen, kann dann die italienische Behörde nachträglich „an den Halter gehen“ (weil der Fahrer mangels Beweisfoto nicht identifiziert werden kann), nach Deutschland an den Halter schreiben und sich darauf berufen, in Italien gälte die Halterhaftung? Und die sei in diesem Falle einzig relevant?
Natürlich kann die ausländische Behörde nach ihrer Rechtslage vorgehen, ich meine aber gelesen zu haben, dass solche Bussgelder erstmal in D nicht vollstreckt werden sollen/können.
Ja, ich denke, Du hast Recht. Wenn die italienische Behörde den Fahrer in Italien, gewissermaßen „auf frischer Tat“ ertappt, anhält, dann gilt italienisches Recht. Und der Fahrer, dessen man dann ja als Übertreter habhaft hat, zahlt sofort.
Konnte die Behörde den Fahrer NICHT identifizieren, dann muß sie nachträglich nach Deutschland schreiben, natürlich an den Halter, den jemanden anderen kann sie ja von dort aus nicht ausdeuten. Und wenn die italiensichen Behörden sich ggf. an die deutschen Behörden um Amtshilfe wenden wollten, dann gilt für letztere aber die Fahrerhaftung.