Hallo,
Halter (also die im Fahrzeugbrief/-schein eingetragene Person) und Versicherungsnehmer müssen nicht ein und dieselbe Person sein, oder!?
Danke, HOFee
Hallo,
Halter (also die im Fahrzeugbrief/-schein eingetragene Person) und Versicherungsnehmer müssen nicht ein und dieselbe Person sein, oder!?
Danke, HOFee
Hallo!
Kurz und bündig: nein, müssen sie nicht!
Ist auch häufig geübte Praxis…
Schönen Gruß,
Robert
Moin HOFee!
Kurzes Praxisbeispiel:
Mein Wagen gehört wirklich mir, aber mein Vater zahlt die Versicherung.
Das ist auch dementsprechend eingetragen (im Fahrzeugbrief und -schein steht mein Name, in der Versicherungspolice der meines Vaters).
Gruss
Lanzelot
Hallo HOFee,
bei dem versuchten aufbruch des CIVICs meiner Mutter in Frankreich war es sogar noch komplizierter.
Halter: meine Mutter
Versicherungsnehmer: Mein Vater
Fahrer: ich
und das musste alles in die Schadensmeldung rein.
Gruß Ivo
Korrekt! Bei manchen Versicherungen gibt es aber noch weitere Vergünstigungen - wie z. B. für Hauseigentümer etc. - die über die normale Schadensfreiheitsklasse hinausgehen.
Wenn dem so ist, sollte man Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer gleich halten, da diese „weichen Vertragsmerkmale“ sonst wegfallen. Frag halt mal den Versicherungsvertreter…