Hallo zusammen,
neulich hörte ich folgende theoretische Stammtisch-Diskussion:
Da ist Eigentümer E, der sich ein Auto kauft, aber wegen der hohen Versicherungsprämie für Fahranfänger den Familienangehörigen F bittet, das Auto auf sich anzumelden. F ist somit in Zulassungsbescheinigung I und II eingetragen, wobei F Zulassungsbescheinigung II („Brief“) und E die Zulassungsbescheinigung I („Schein“) hat. F ist und obendrein Versicherungsnehmer, das Fahrzeug wird aber ausschließlich durch E gefahren und E zahlt die Prämien direkt an die Versicherung (Einzugsermächtigung von Konto des E).
Nun kann man sich vorstellen, dass eine solche Konstellation Probleme bereiten kann. Z.B. könnte der Lastschrifteinzug der Versicherungsprämie mangels Deckung des Kontos von E nicht klappen, so dass F als eigentlicher Schuldner in die Bresche springen muss. Oder F ist in der Halterhaftung für die Parkverstöße von E.
Unterstellt F hat keine Lust mehr und will nicht mehr Halter sein und spricht bei der Zulassungsbehörde vor. Dort sagt man ihm, dazu brauche er Zulassungsbescheinigung I (Schein) bzw. das Einverständnis von E. Außerdem hat er ja das Kennzeichen nicht und die Polizei sagt, er solle keinesfalls die Kennzeichen vom Auto abnehmen und das Auto abmelden, das dürfe er nicht.
Kann ja nicht sein, dass F ewiger Halter des Fahrzeugs sein muss.
Was sagen die Verkehrs-Experten?
VG
EK