wer in Deutschland Gleitschirmfliegen will, der muss eine sogenannte Halterhaftpflichtversicherung haben. Dazu findet man immer wieder spezielle Angebote von Spezialversicherungen, zum Beispiel von HDI für Mitglieder des DHV oder von Parawing.com.
Jetzt aber zwei konkrete Fragen:
Auf Anfrage bestätigt meine Privathaftpflichtversicherung, dass das Gleitschirmfliegen explizit nicht ausgeschlossen wird, also mitversichert ist. Reicht das dann aus? Oder ist eine „Halterhaftplicht“ noch was anderes?
In Österreich wird wohl nicht der Halter versichert, sondern der Schirm. Muss ich dann zum Fliegen in Österreich eine zusätzliche Schirmversicherung abschließen?
Es geht mir nicht darum, welche Versicherungen alles „sinnvoll“ sind (Unfall, Bergekosten, Berufsunfähigkeit, Materialverlust…), sondern was zunächst einmal minimal rechtlich notwendig ist.
Flugmodelle und Drachen, für die keine spezielle Pflichtversicherung besteht, sind vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Ich würde den Gleitschirm durchaus als Luftsportgerät ansehen.
Falls es keine abweichenden Regelungen (vgl. § 43 LuftVG) gibt, müsste der Halter eine Pflichtversicherung abschliessen, die das Risiko abdeckt. Ohne eine schriftliche Bestätigung der Privathaftpflichtversicherung, dass der bestehende Vertrag diesen Pflichtversicherungsschutz für das spezifische Luftsportgerät abdeckt, würde ich mich auf rein mündl. Auskünfte nicht verlassen wollen. Dieser VS-Schutz muss auch alle berechtigen Nutzer des Gerätes umfassen.
Ja, natürlich.
Und bei Flugmodell gibt es eine Gewichtsgrenze( 5 kg ?), ab der es nicht mehr in der „normalen“ Privathaftpflicht versichert ist. Spätestens ab da braucht man eine extra Versicherung .
Vielen lieben Dank. Bisher wurde mir nur durch den Versicherungsmakler bestätigt, dass „Gleitschirmfliegen“ als Hobby in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Ich habe nun nochmal die Versicherung direkt angeschrieben, mir die Absicherung mit dem konkreten Bezug auf §43 LuftVG zu bestätigen.
Warum wohl schreibt dann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft diesen angeblichen Umstand nicht in seine mehrseitige Informationsbroschüre? Vielleicht, weil es einfach völlig falsch ist?
Soll heissen, dass es eben nicht über die 08/15-Privathaftpflicht versichert ist. Aber man kann es - abhängig vom Versicherer - u.U. als zusätzliches Risiko versichern.
WICHTIG: Deine BBR können abweichen. Es zählen nur die Deinem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen etc. oder eben auch zusätzliche schrftl. Zusagen des Versicherers.
Hier im Beispiel ist die „kleine Benzinklausel“ der springende Punkt.
In den Unterlagen des GDV-Verbandes findet man nur Informationen, aber nicht alle Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen.
Wenn du mir eine Email-Adresse zur Verfügung stellst, werde ich dir die entsprechenden Unterlagen zumailen.
Wenn du meinen Text richtig gelesen hättest, müsstest du festgestellt haben, dass ich schrieb, dass es bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert ist - und ich gehe natürlich davon aus, dass du jetzt nicht alte Ladenhüter mit Versicherungsbedingungen aus 1980 meinst.
Ich z.B. würde dir den Vertrag ohne zusätzliches Risiko anbieten, aber mit dem genannten Versicherungsschutz.
Ergänzend, solltest du dich zuerst mal informieren, bevor du Antworten als falsch bezeichnest.
3.1 Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeugsanhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
3.2 Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
(…) 6)Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;
Kein Versicherungsunternehmen hält sich an die allgemeinen Versicherungsbedingungen des GDV. Jeder Versicherer kann seit 1995 - eigene Versicherungsbedingungen erstellen.
Und weshalb muss überhaupt in den Versicherungsbedingungen stehen, dass das Gleitschirmfliegen mitversichert ist.
Du wirst auch keinen Hinweis darin finden, dass Radfahren oder Skifahren mitversichert ist.
Informiere dich mal richtig.
Ich kann den Beweis antreten, dass meine Info stimmt.
Du vermutlich nicht, da dir die erforderlichen Fachkenntnisse fehlen.
In den neuen Privathaftpflichtversicherung ist die Nutzung von Gleitschirmen, wie auch von Fallschirmen mitversichert.
Und dies muss auch nicht extra in den Bedingungen erwähnt werden, denn wenn dies so wäre, müsste jede Nutzung von Sportgeräten, wie z.B. Fahrräder oder Snowboards auch in den Bedingungen angegeben werden.
Nur zu. Allerdings wäre hier ein Überblick über alle Versicherungsgesellschaften nötig. Wenn Du also nur 20 auftreibst, die in ihren Standardbedingungen dieses Risiko mit abdecken, dann sind das noch lange nicht die meisten, sondern die wenigsten.