Familie M. benutzt zusammen ein Auto.
Jetzt ist Frau M. dabei beobachtet und auch fotografiert worden, wie sie in eine Straße, die mit dem Verkehrszeichen 267 gesperrt war, eingefahren ist.
Herr M, der der Halter des Fahrzeuges ist, hat einen Anhörungsbogen bekommen, auf diesen er antwortete, dass er nicht der Fahrer ist.
Jetzt hat er ein Schreiben der Stadt bekommen, dem auch das Beweisfoto beigelegt war. Auf diesem Foto ist kein Fahrer erkennbar (Frontscheibe gespiegelt).
Die Stadt teilt nun mit, er solle den Fahrer mitteilen, ansonsten werden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die sogenannte Halterhaftung.
Tritt diese Halterhaftung denn dann auch ein auch wenn es sich nicht um ein Parkverstoß handelt?
Danke schonmal für die Antworten
hier ist davon die Rede das sie in die Straße eingefahren ist uhd zwar unzulässig, auch rückwärts darf hier nicht eingefahren. Das hat mit Parken nichts zu tun.
Herr M kann eine stellungnahme verweigern da es sich um ein Familieangehörigen handelt.
da auf dem Foto nichts zu erkenne ist kann wird man Ihn auch nicht belangen können.
Ein Rechtsanwalt weiß aber hier besser bescheid wie ich.
Anmerkung von mir:
Auf einem Foto kann man nicht erkenne das der Wagen vorwärts oder Rückwärts fährt.
Nur durch Serienbilder kann das Belegt werden wenn Datum und Uhrzeit drauf sind,Sekundenanzeige.