Halterstrafe bei Fahren ohne Führerschein

Hallo!

Wie würdet ihr folgende Situation beurteilen:

Erwachsenes Kind fährt einen Wagen, der auf den Namen der Mutter gemeldet ist ( dauerhaft, wohnt auch in Nachbarstadt). Kind wird wegen eines Verkehrsverstosses für einen Monat der Führerschein abgenommen. Böser Nachwuchs fährt aber trotzdem weiter und wird natürlich prompt erwischt. Der Mutter schneit ein Anhörungsbogen der Polizei ins Haus, auf dem sinngemäß gefragt wird, warum sie den Wagen denn nicht stillgelegt hatte und damit weiter gefahren werden konnte.

Die besagte Mutter ist jetzt völlig aufgelöst, weil sie nicht mal von dem Führerscheinentzug wußte ( wie gesagt, Kind lebt in anderer Stadt) und möchte jetzt wissen, welche Konsequenzen ihr jetzt drohen könnten.

Gibt es für so etwas einen Ordnungswidrigkeitstatbestand o.ä? Da kein Unfall passiert ist, stellt sich ja zumindest nicht die Frage einer Halter_haftung_.

Gruß und einen schönen Sonntagabend noch,
Silke

Hi,

der Mutter passiert nichts. Die Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr, also z.B. Parkvergehen.

Selbst wenn die Mutter von Fahrverbot gewusst hätte, wüsste ich keine handhabe, warum man ihr vorwerfen könnte, sie habe das Auto nicht zwangsstillegen lassen oder so.

Sogar wenn die Mutter von einer Straftat gewusst hätte, würde man sie nach deutschem Recht nicht bestrafen, wenn sie ihr Kind nicht anzeigt, denn bei Verwandten muss man das nicht.

Gruss Hans-Jürgen
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Hi
wenn jemand zulässt, das ein anderer ohne FE ein Auto fährt, handelt er/sie rechtswidrig.
Ob das auch bestraft wird, kann ich mir bei der Begründung eigentlich nicht vorstellen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

hier meine Laienmeinung:

die Verantwortung für die Straftat liegt beim Sprössling. Sie hat ihm das Auto überlassen, als er noch eine FS besaß. Man kann von ihr nicht erwarten, dass sie einmal pro Woche nachfragt, ob das immer noch der Fall ist. Außerdem ist das Auto nicht in ihrem Besitz, so dass sie nicht mal schnell Maßnahmen ergreifen kann (zumal sie ja auch erst Kenntnis von der geänderten Situation erhalten muss).

Des weiteren beantwortet sie überhaupt keine Fragen, weder auf einem Anhörungsbogen (dort macht sie nur Angaben zu ihrer eigenen Person, Wohnort, Geb.datum etc, was halt so die Felder zum Ausfüllen sind) noch wenn sie zur Polizei geladen wird. Sie hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, da es einen Verwandten ersten Grades bzw. sie selbst betrifft und davon sollte sie Gebrauch machen.

Gruss, Niels

Hallo,

Die besagte Mutter ist jetzt völlig aufgelöst, weil sie nicht
mal von dem Führerscheinentzug wußte ( wie gesagt, Kind lebt
in anderer Stadt) und möchte jetzt wissen, welche Konsequenzen
ihr jetzt drohen könnten.

grundsätzlich ist es schon so, daß sich der Halter des Fahrzeuges sich bei jeder Fahrt davon überzeugen muß, daß ein anderer Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Die Frage ist, inwieweit das praktikabel ist, zugegeben.

Andererseits: Wenn der tatsächliche Fahrer so weit entfernt wohnt, daß er faktisch der einziger Fahrer des Fahrzeugs ist, stellt sich die Frage, warum er dann nicht als Halter eingetragen ist. Auf diese Frage solltet Ihr Euch schon einmal eine gute Antwort einfallen lassen, in denen die Worte „Versicherung“ und „billiger“ nicht vorkommen sollten.

Grundsätzlich gilt, daß jemand ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, genauso bestraft werden kann, wie der Fahrer selbst und zwar mit bis zu einem Jahr Haft oder mit Geldstrafe http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php , wobei es hier schon einmal darauf ankäme, weswegen der Führerschein entzogen wurde. Wie dem auch sei: Das mit der Haftstrafe ist nur der Maximalfall, darüber solltet Ihr Euch keine Gedanken machen. Eine Geldstrafe gibt es aber mit ziemlicher Sicherheit.

Gruß,
Christian

Ich fürchte, so sehe ich das auch…
Hallo!

Inzwischen habe ich auch die passende Vorschrift gefunden: § 21 StVG

Natürlich ist das Fahrzeug wegen der günstigeren Versicherung auf den Namen der Mutter gemeldet. Und der Führerschein des Kindes war wegen Alkohol am Steuer weg…( Was das Kind der Mutter natürlich lieber garnicht erst gebeichtet hatte *ggg*).

Tja, ich schätze auch mit Schweigen kommt man hier nicht viel weiter. Denn wird im Zweifel wohl eher davon ausgegangen, daß die Mutter sich zumindest hätte vergewissern müssen, oder?

Hat es in so einem Fall wohl überhaupt Sinn, einen Anwalt hinzu zu ziehen, oder sind das eher nur weitere ( unnötige ) Kosten, weil man aus der Nummer nicht komplett raus kommt?

Grüße und einen schönen Wochenstart,

Silke