Halterwechsel KFZ - Ummeldung Versicherungsschutz

Hallo,

kann mir jemand beantworten, ob ich das vom Verkäufer bei der Zulassungsbehörde als verkauft (an mich) gemeldete Fahrzeug mit den alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darf?
Oder muss ich das mit einem „rote-Nummern“-Kennzeichen bzw. zu Fuß machen?
Das Fahrzeug steht 100 km von meinem Wohnort, muß also sowieso ein neues Kennzeichen beantragen.

Vielen Dank für die Beantwortung.

Wenn das Fzg. noch die bisherigen Kennzeichen dran hat, ist es auch noch zugelassen und dann kann man es fahren wohin man will.

Hallo,

wenn das Fahrzeug abgemeldet ist (Stempel vom Kennzeichen entfernt) darf man mit dem Fahrzeug nicht fahren, es wird also ein Kurzzeitkennzeichen benötigt.

Gruß,
Micha

Hallo

kann mir jemand beantworten, ob ich das vom Verkäufer bei der
Zulassungsbehörde als verkauft (an mich) gemeldete Fahrzeug
mit den alten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren darf?

Klar, darf man das. Das Fahrzeug ist ja schließlich noch immer angemeldet.

Gruß Knipser

Falls das Fahrzeug noch über den alten Halter angemeldet und versichert ist, können Sie mit dem alten Kennzeichen zur Anmeldung fahren. Wenn nicht, sollten Sie sich ein Überführungsskennzeichen holen.

MfG

Stephan Brückner