wenn an einem verkehrszeichen oben ein eingeschränktes halteverbotszeichen darunter ein uneingeschränktes halteverbotszeichen und wieder darunter ein schild mit der aufschrift „Sa. So. frei“ angebracht sind, was ist dann samstags und sonntags erlaubt.
wenn an einem verkehrszeichen oben ein eingeschränktes
halteverbotszeichen darunter ein uneingeschränktes
halteverbotszeichen und wieder darunter ein schild mit der
aufschrift „Sa. So. frei“ angebracht sind, was ist dann
samstags und sonntags erlaubt.
M.E. nach Sa. & So. gilt das eingeschränkte Halteverbot, ansonsten das uneingeschränkte.
Gruß
der Alex
Gibt’s da weiße Pfeile drauf? Ansonsten wäre das ziemlich sinnlos. Aber z.B. eigeschr. nach links weg, absol. nach rechts, und Sa./So. alles erlaubt würde schon Sinn machen.