Hello again,
Stell Dir die Schilder als Polizeibeamte vor (rein rechtlich kaum ein Unterschied), von denen einer ruft: „Ich ordne ab hier ein absolutes Halteverbot an, und zwar solange, bis es eine neue Anordnung gibt!“ und der nächste ruft „Ich ordne ab hier ein eingeschränktes Halteverbot an, und zwar für die nächsten 30 Meter!“. Ohne diesen Zusatz bräuchte man noch einen dritten Polizeibeamten, der die Aufhebung aller Verbote anordnet, mit Zusatz aber nicht. Dann ist nach 30m Schluss mit Verboten.
Für meinen Geschmack fehlt da tatsächlich noch ein Schild, um die Rechtslage deutlicher darzustellen, aber da es ja allerorten schon Bürgerinitiativen gegen den ach so unerträglichen Schilderwald gibt, bin ich mal ruhig. Im Zweifel kann man jedenfalls davon ausgehen, dass man nach 30m wieder lustig parken darf (wenn da nicht gerade der Kreuzungsbereich anfängt oä). Sich den Inhalt des vorletzten Schildes zu merken, ist nun wirklich nicht zumutbar.