Halteverbot?

Hallo,

angenommen, auf einer Straße steht ein Halteverbotsschild mit dem Zusatzschild Montags von 7-12:00 Uhr. 150m weiter steht ein Parkverbotsschild mit dem Zusatzschild 30m. Gilt dann 30m nach dem Parkverbotschild an einem Montag Vormittag wieder das Halteverbotsschild oder ist dort das Parken wieder erlaubt?

Danke und Gruß
Tilo

Hallo Thilo,

so wie ich deine Schilderung verstanden habe ist ab dem 2. Halteverbotsschild in einem Bereich von 30 m das Halten grundsätzlich verboten. Das zweite Halteschild hat nichts mit dem ersten zu tun. Und ein Halteverbotsschild wird nicht durch ein anderes aufgehoben :wink:

Phoebe

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Hallo Phoebe

so wie ich deine Schilderung verstanden habe ist ab dem 2.
Halteverbotsschild in einem Bereich von 30 m das Halten
grundsätzlich verboten. Das zweite Halteschild hat nichts mit
dem ersten zu tun. Und ein Halteverbotsschild wird nicht durch
ein anderes aufgehoben :wink:

das zweite Schild ist nur noch ein Parkverbotsschild.

Gruß
Tilo

Hallo,

auch Hallo

Halteverbotsschild mit dem Zusatzschild Montags von 7-12:00 Uhr.

ab diesem Schild gilt für dich Haltverbot (ich geh mal davon aus, dass es sich um ein absolutes handelt)

150m weiter steht ein Parkverbotsschild mit dem Zusatzschild 30m

ab hier ist Parken verboten, für eine Länge von 30 m.

Der Geltungsbereich für’s absolute Halteverbot wird durch das „Parkverbots“-Schild aufgehoben. Sprich: Außer montags kannst du VOR dem Parkverbotsschild parken.

Grüßle,

B.

Ups, falsch gelesen :wink:

Phoebe

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Hallo!

Was ist ein Parkverbotsschild? Meinst Du „eingeschränktes Halteverbot“? Das hebt das „absolute Halteverbot“ auf.

Hallo,

Halteverbotsschild mit dem Zusatzschild Montags von 7-12:00 Uhr.

ab diesem Schild gilt für dich Haltverbot (ich geh mal davon
aus, dass es sich um ein absolutes handelt)

150m weiter steht ein Parkverbotsschild mit dem Zusatzschild 30m

ab hier ist Parken verboten, für eine Länge von 30 m.

Der Geltungsbereich für’s absolute Halteverbot wird durch das
„Parkverbots“-Schild aufgehoben. Sprich: Außer montags kannst
du VOR dem Parkverbotsschild parken.

Das ist mir soweit klar, aber wie sieht es Montags Vormittags mehr als 30m hinter dem Parkverbotsschild aus? Gilt hier wieder das absolute Halteverbot?

Danke und Gruß
Tilo

Hallo!

Was ist ein Parkverbotsschild? Meinst Du „eingeschränktes
Halteverbot“? Das hebt das „absolute Halteverbot“ auf.

Ich meine eingeschränktes Halteverbot. Wird damit das absolute Halteverbot nur für die 30m des eingeschränkten Halteverbots aufgehoben oder gilt dann über 30m gar kein Halteverbot mehr?

Gruß
Tilo

Hello again,

Stell Dir die Schilder als Polizeibeamte vor (rein rechtlich kaum ein Unterschied), von denen einer ruft: „Ich ordne ab hier ein absolutes Halteverbot an, und zwar solange, bis es eine neue Anordnung gibt!“ und der nächste ruft „Ich ordne ab hier ein eingeschränktes Halteverbot an, und zwar für die nächsten 30 Meter!“. Ohne diesen Zusatz bräuchte man noch einen dritten Polizeibeamten, der die Aufhebung aller Verbote anordnet, mit Zusatz aber nicht. Dann ist nach 30m Schluss mit Verboten.

Für meinen Geschmack fehlt da tatsächlich noch ein Schild, um die Rechtslage deutlicher darzustellen, aber da es ja allerorten schon Bürgerinitiativen gegen den ach so unerträglichen Schilderwald gibt, bin ich mal ruhig. Im Zweifel kann man jedenfalls davon ausgehen, dass man nach 30m wieder lustig parken darf (wenn da nicht gerade der Kreuzungsbereich anfängt oä). Sich den Inhalt des vorletzten Schildes zu merken, ist nun wirklich nicht zumutbar.