Halteverbot?

Hallo,

eine Straßenlampe daran 2 schilder oben „Halteverbot“ darunter „Feuerwehrzufahrt“!

Es ist doch so das nach den Schildern die Ge- & Verbote beginnen oder?
Und wenn man vor den Schildern Parkt (davor ohne Ge- & Verbotsschilder)gelten doch die Ge- & Verbotsschilder nicht oder?

Vor der Feuerwehrzufahrt darfst du nciht parken.

Aber beim Halte- und Parkverbot gilt doch - mein ich mich aus der Fahrschule zu erinnern - dass das Ver/Gebot erst nach dem Schild beginnt, man darf also auf Höhe des Schildes parken, wenn ein Pfeil drauf ist, außer es gilt in beide Richtungen…

Also ist das Halteverbotsschild nicht in verbindung mit dem Feuerwehrzufahrtsschild zu betrachten?

Wie weit vor bzw. nach dem Feuerwehrzufahrts Schild darf man nicht parken?

Hallo,
ein Schild ohne Pfeile gilt auf der Seite wo es steht, und Haltverbot ist hinter dem Schild. Meist rechs, in einbahnstarssen auch links. Mit Pfeilen kann es anders sein, ab oder bis zum Schild.
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat283.htm

Feuerwehrzufahrten (nach DIN 14090) sind befestigte Flächen auf einem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen. Ob die Flaeche vor oder hinter dem Lampenmast von der Strasse aus zu befahren ist, sollte vor Ort erkennbar sein.

Gruss Helmut

also das schild hat keine pfeile ist also für die rechte seite bestimmt!
Aber da man ja davor parken darf is das ja nicht rechtens!

Die Feuerwehr zufahrt (eine Straße mit großer wendeschleife also in form einer trillerpfeife) steht ebenfalls an der laterne die noch vor dem „bauch“ (von der trillerpfeife abgeleitet) daher!
Verstehe ich nicht das man dort eine Verwarnung aussprechen kann!

Die Feuerwehr zufahrt (eine Straße mit großer wendeschleife
also in form einer trillerpfeife) steht ebenfalls an der
laterne die noch vor dem „bauch“ (von der trillerpfeife
abgeleitet) daher!

Hi,
und wo ist da ein Problem?

Ab dem Halteverbotschild beginnt das Halteverbot, und gilt hier immer an der rechten Seite. Und jetzt fahre mal gedanklich die Trillerpfeife ab. Immer rechts von dir ist Halteverbot, die ganze Trillerpfeife lang.

Verstehe ich nicht das man dort eine Verwarnung aussprechen
kann!

Ach, bei einer Feuerwehrzufahrt wäre sogar sofortiges abschleppen möglich.

Q-Gruß

Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn. Das Zusatzschild
verbietet es auch auf dem Seitenstreifen.

Das Zusatzschild mit den Worten „auf dem Seitenstreifen“ verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen. Das Zusatzschild „(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. … frei“ nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Haltverbot aus.
Das Zusatzschild „Bewohner mit besonderem Parkausweis frei“ nimmt Bewohner mit besonderem Parkausweis vom Haltverbot aus.
Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind.
a)
Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.
b)
Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
c)
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

Wie sah den die Beschilderung aus?

Wenn noch ein Feuerwehrverbotsschild vorhanden war und Sie
parkten in diesem Bereich ist mit einer OWi. in Höhe von 40,00 € plus einen Punk zu rechnen.

Ansonsten haben Sie recht Vorschriftszeichen gelten immer hinter dem jeweiligen Zeichen.