Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn. Das Zusatzschild
verbietet es auch auf dem Seitenstreifen.
Das Zusatzschild mit den Worten „auf dem Seitenstreifen“ verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen. Das Zusatzschild „(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. … frei“ nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Haltverbot aus.
Das Zusatzschild „Bewohner mit besonderem Parkausweis frei“ nimmt Bewohner mit besonderem Parkausweis vom Haltverbot aus.
Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind.
a)
Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.
b)
Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
c)
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.
Wie sah den die Beschilderung aus?
Wenn noch ein Feuerwehrverbotsschild vorhanden war und Sie
parkten in diesem Bereich ist mit einer OWi. in Höhe von 40,00 € plus einen Punk zu rechnen.
Ansonsten haben Sie recht Vorschriftszeichen gelten immer hinter dem jeweiligen Zeichen.