Ein Auto wurde in einer Grundstückseinfahrt(Privates Grundstück) so geparkt, dass er nicht mit der Vorderseite auf die Strasse reinragte , für die in beiden Richtungen ein Halteverbot angezeigt war.Das Halteverbotsschild steht in der Mitte des Gehweges , der Wagen stand von der Sicht des Schildes aus gesehen vor dem Schild in Richtung Strasse.
Der Wagen dahinter, ebenfalls in der EInfahrt parkend bekam kein Ticket.
Da die Einfahrt zu keinem städtischen Grundstück gehört das betroffene Auto auch nicht in die Strasse reintragte ist nun die Frage offen, ob dieses Ticket rechtens ist.
Kann man eine Skizze oder ein Foto erstellen?
Ein Auto wurde in einer Grundstückseinfahrt(Privates
Grundstück) so geparkt, dass er nicht mit der Vorderseite auf
die Strasse reinragte , für die in beiden Richtungen ein
Halteverbot angezeigt war.
Wenn das Auto auf privatem Grund parkte, dabei nicht nur nicht auf die Straße, sondern auch nicht auf den Gehweg ragte (denn der ist für Autos ein Tabu, wenn nicht ausdrücklich zugelassen), dann kann ich mir keinen Grund für das Ticket vorstellen.
Ansonsten schließe ich mich der Bitte nach einer Skizze an!
Hallo,
Wenn das Auto
…vollständig…
auf privatem Grund parkte,
In der Regel beginnen die Privatgrundstücke nicht unmittelbar am Randstein sondern erst etwas dahinter, da sonst z.B. der Sockel des Randsteins auf Privatgrund liegen würde.
dabei nicht nur nicht auf die Straße, sondern auch …
kein Schild verdeckt oder jemanden die Sicht nehmen könnte …
Das sind aber andere Verstöße, das würde auf dem Ticket dann auch stehen.
Cu Rene