Halo Lars,
Dein Fall ist in der Tat es haarig ^^. Ganz klar, es ist eine Frechheit, dass die Politesse aus Wilkuer, nur weil sie jemanden erkannt haben will, einen Strafzettel ausstellt. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.
Deine Angaben sind ausserdem nicht ganz vollstaendig. Interessant waere es, zu wissen, an wen genau der Brief ging (Dich oder Freundin) und auf wen das fragliche Auto (also dass, mit dem tatsaechlich im HV gehalten wurde). Ist es ein Bussgeld oder ein Verwarnungsgeld?
Wenn Deine Freundin KEIN Auto auf sich gemeldet hat, dann ist die Willkuer auch belegt.
Jetzt kommt es zum einen drauf an, wie hoch der Betrag ist (ich schaetze zwischen 20 und 30 €). Meine persoenlich Meinung ist, solange es nicht um Punkte (ab 40€ Bussgeld) oder gar um Fahrverbote geht, sondern es „nur“ eine Verwarnung ist (bis max. 35€), die ohnehin keine weiteren Folgen hat, lohnt es sich nicht, sich zu streiten (Kosten/Nerven), es sei denn man ist 100% im Recht.
Also wenn es tatsaechlich so ist, dass das Ordnungsamt noch ein zweites Schreiben mit anderslautender Begruendung geschickt hat, dann ist das unzulaessig (man darf nur wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, nicht wegen mehrerer (Deshalb ist es z.B. in D auch nicht erlaubt an Ampeln kombinierte Geschwindigkeits/Rotlichtblitzer aufzustellen, zumal man an der Ampel durchaus auch schneller fahren darf, als erlaubt, z.B. wenn es sicherer ist, als eine Vollbremsung).
kleines Beispiel, selbst erlebt: Vor meiner Autowerkstatt geparkt, weil ich ein Problem hatte. Das Autohaus hatte jedoch ein Fest und der Parkplatz und die Zufahrt zur Werkstatt war deshalb blockiert. Als ich den Meister gefunden hatte und mit ihm zu meinem Auto zurueck kam, hing ein Zettel an der Scheibe. Paar Tage spaeter war dann die Verwarnung im Postkasten. Soweit so klar. ABER die haben ein falsches Datum geschrieben (Zahlendreher - ich glaub es war 01.04. statt 10.04.). An diesem Tag war ich 500km entfernt und habe dies dann mit Fahrtenbuch und Tankbeleg vom Zielort (5 Minuten vor Strafzettelzeit) belegt, und im nebensatz gemeint, dass es unmoeglich sei, innerhalb weniger Minuten diese Entferung zurueckzulegen. Das Ordnungsamt musste dies eben als „Pech gehabt“ verbuchen.
Wenn ihr dem Ordnungsamt gegenueber den Verstoss bereits zugegeben habt, dann kommt ihr aus der Nummer nur schwer raus, mit Verwaltungsgericht, etc.
DISCLAIMER: Da ich keine Anwalt bin, darf meine Antwort nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Rechtsanwaelte haben auf Rechtsberatung ein Monopol namens Rechtsberatungsgesetz. Die vorstehende Antwort ist daher als persoenliche Meinung des Autors zu verstehen. Fuer eine ausfuehrliche Rechtsberatung sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt beauftragt werden.