Halteverbot ohne Knölchen, trotzdem Zahlen?

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen.

Meine Freundin hat im Halteverbot geparkt und ihr Begleitung ist kurz ausgestiegen um zur Bank zu gehen.
Sie selbst hat das Auto nicht verlassen.

Eine Politesse hat es aus ungefähr 30m Entfernung gesehen, jetzt haben wir einen Strafzettel per Post bekommen da die Politesse meine Freundin kennt(aus dem selben Dorf)ABER
im Schreiben vom Ordnungsamt war ein Falsches Kennzeichen angeben. Wir haben das erste schreiben beantwortet das meine Freundin weder Halter noch Führer des genannten Kennzeichen ist/war. Jedoch bekamen wir ein erneutes schreiben das die Politesse sie eindeutig erkannt hat.

Kommt man da raus aufgrund des falschen Kennzeichen oder
Muss man Zahlen?

Klar hat Sie falsch geparkt aber ich finde es eine Frechheit das willkürlich Kennzeichen notiert werden und eine Politesse sagen kann : ich hab sie genau gesehen sie waren das doch.

Vielen Dank für eure Schnelle Hilfe.

Aufgrund des Ablesungsfehler des Kennzeichens, ist die Ordnungswidrigkeitsanzeige unwirksam.
Die Politesse hätte eine Personenanzeige machen müssen. Ein Einspruch ist gerechtfertigt.

Halo Lars,

Dein Fall ist in der Tat es haarig ^^. Ganz klar, es ist eine Frechheit, dass die Politesse aus Wilkuer, nur weil sie jemanden erkannt haben will, einen Strafzettel ausstellt. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.

Deine Angaben sind ausserdem nicht ganz vollstaendig. Interessant waere es, zu wissen, an wen genau der Brief ging (Dich oder Freundin) und auf wen das fragliche Auto (also dass, mit dem tatsaechlich im HV gehalten wurde). Ist es ein Bussgeld oder ein Verwarnungsgeld?

Wenn Deine Freundin KEIN Auto auf sich gemeldet hat, dann ist die Willkuer auch belegt.

Jetzt kommt es zum einen drauf an, wie hoch der Betrag ist (ich schaetze zwischen 20 und 30 €). Meine persoenlich Meinung ist, solange es nicht um Punkte (ab 40€ Bussgeld) oder gar um Fahrverbote geht, sondern es „nur“ eine Verwarnung ist (bis max. 35€), die ohnehin keine weiteren Folgen hat, lohnt es sich nicht, sich zu streiten (Kosten/Nerven), es sei denn man ist 100% im Recht.

Also wenn es tatsaechlich so ist, dass das Ordnungsamt noch ein zweites Schreiben mit anderslautender Begruendung geschickt hat, dann ist das unzulaessig (man darf nur wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, nicht wegen mehrerer (Deshalb ist es z.B. in D auch nicht erlaubt an Ampeln kombinierte Geschwindigkeits/Rotlichtblitzer aufzustellen, zumal man an der Ampel durchaus auch schneller fahren darf, als erlaubt, z.B. wenn es sicherer ist, als eine Vollbremsung).

kleines Beispiel, selbst erlebt: Vor meiner Autowerkstatt geparkt, weil ich ein Problem hatte. Das Autohaus hatte jedoch ein Fest und der Parkplatz und die Zufahrt zur Werkstatt war deshalb blockiert. Als ich den Meister gefunden hatte und mit ihm zu meinem Auto zurueck kam, hing ein Zettel an der Scheibe. Paar Tage spaeter war dann die Verwarnung im Postkasten. Soweit so klar. ABER die haben ein falsches Datum geschrieben (Zahlendreher - ich glaub es war 01.04. statt 10.04.). An diesem Tag war ich 500km entfernt und habe dies dann mit Fahrtenbuch und Tankbeleg vom Zielort (5 Minuten vor Strafzettelzeit) belegt, und im nebensatz gemeint, dass es unmoeglich sei, innerhalb weniger Minuten diese Entferung zurueckzulegen. Das Ordnungsamt musste dies eben als „Pech gehabt“ verbuchen.

Wenn ihr dem Ordnungsamt gegenueber den Verstoss bereits zugegeben habt, dann kommt ihr aus der Nummer nur schwer raus, mit Verwaltungsgericht, etc.

DISCLAIMER: Da ich keine Anwalt bin, darf meine Antwort nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Rechtsanwaelte haben auf Rechtsberatung ein Monopol namens Rechtsberatungsgesetz. Die vorstehende Antwort ist daher als persoenliche Meinung des Autors zu verstehen. Fuer eine ausfuehrliche Rechtsberatung sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt beauftragt werden.

Das ist jetzt 'ne heikle Sache.
Alles abstreiten hätte sicherlich vor jedem Gericht Erfolg, das falsche Kennzeichen ist ausschlaggebend und da kein Foto existiert, würde Aussage gegen Aussage stehen. Nur…ohne Anwalt wird das nichts und wenn’s doch schief geht, zahlt Ihr zum Bußgeld auch noch den Prozess und den Anwalt.
Solltet ihr eine Verkehrs-Rechsschutzversicherung haben, solltet Ihr bei der anfragen, ob sie solchen Prozess finanziell übernehmen wird.
Eine weitere Frage ist: wieso bekommt Ihr ein Bußgeldbescheid, wenn die Politesse ein falsches Kennzeichen notiert hat, das wäre ein Ansatzpunkt, dass Ihr gar nicht die Sünder sein könnt, sondern ein anderes Fahrzeug, eben mit dem falschen Kennzeichen, und wenn es das gar nicht gibt, hat sich alles von selbst gelöst.
Nur die Bekanntschaft mit einem angeblichen Verkehrssünder rechtfertigt noch lange keine Verurteilung wegen einer Strafsache.
Überlegt Euch, was ist Euch die ganze Sache wert. Das Bußgeld kann doch höchstens 10 bis 20 € kosten, je nach Behinderung des übrigen Verkehrs.

Also viel Erfolg

Hallo und danke für deine schnelle antwort,

also zu deineen fragen:

es handelt sich um ein verwarngeld
und meine freundin hat den brief bekommen.
Sie war an dem tag mit dem auto ihrer mutter unterwegs jedoch ist ein falsches kennzeichen vermerkt worden.
sie ist auch nicht als Halter sondern als Fahrzeugführer angegeben. auf sie ist kein PKW zugelassen.
und wir haben die „Tat“ beim ersten schreiben nicht zugegeben und daruf verwiesen das sie weder Halter noch Führer des angegebenen Kennzeichen war/ist.

vielleicht nützen dir diese infos und du kannst mir noch einmal antworten.

danke im vorraus
lars

Hallo,

um es kurz zu machen (gleich Feierabend):

am besten zahlen - Einspruch heisst: Bussgeldbescheid (kostet mind. 25 Euro Verwaltungsgeb. zusaetzlich zum Ursprungsbetrag) und dann Gerichtsverfahren mit Zeugenvernehmung. Bei Gegenueberstellung wird die „Freundin“ Deine Freundin erkennen.

Also entweder zahlen und das ganze vergessen

Einsprcuh erheben (mit dem Risiko nachher mehrere Hundert Euro zu zahlen)

Zahlen und in einem separaten Verfahren gegen die „Freundin“ vorgehen (Verwaltungsbeschwerde bei der Dienststelle mit Verweis auf Allg. Gleichstellungsgesetz (Waere Deine Freundin der Politesse nicht persoenlich bekannt, dann haette es vermutlich keinen Strafzettel gegeben)

Schoenen Abend …
Ralf

Hi,

aus der Nummer kann Deine Freundin relativ gut rauskommen ohne Verwarngeld zu bezahlen.

An ihrer Stelle würde ich zurückschreiben, dass sie niemals mit einem Fahrzeug mit dem benannten Kennzeichen unterwegs war und zum Rest der Geschichte soll sie keine Angaben machen (muss man eh nicht als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit :wink: )

Es ist einem Kollegen (Polizei) passiert, dass er einen Pkw-Führer angehalten hat, nach dem der Pkw-Führer über eine rot zeigende Ampel gefahren ist. Mein Kollege hat sich leider das falsche Kennzeichen notiert, (die Personalien samt Führerschein etc. aber natürlich richtig). Die Sache ging vor Gericht. Der Betroffene wurde „frei gesprochen“.

Bei Euch ist die Sache noch günstiger, weil Deine Freundin keine Personalien aushändigen musste- zu dem wird für gewöhnlich der HALTER des Fahrzeugs bei Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr in die Mangel genommen.
Dein Freundin hätte sich ja auch kurz ans Steuer setzen können um wegzufahren, wenn nötig (gilt ohne minimale Bewegung des Fahrzeuges noch nicht als Fahrzeugführerin) …etc.

Selbst wenn Deine Freundin beim Anhaltevorgang beobachtet wurde stehen die Chancen ganz gut (siehe Beispiel oben) …

Hoffe ich konnte etwas helfen!
Grüße

übrigens… es war ja nicht wirklich willkürlich, Deine Freundin hat ja tatsächlich falsch gehalten ;] -hätte die Politesse das Kennzeichen richtig notiert, dann gäbe es natürlich keine Chance…

Sag doch mal bescheid was daraus wurde!

Hallo Lars,

ist ja echt ne linke Nummer, aber ob und wie Ihr da rauskommt, weiß ich auch nicht, ist schon ziemlich kompliziert. Tut mir leid, aber da fragt besser mal nen Anwalt. Viel Glück!

Grüße
Thomas

Hallo, Lars,

soweit ich informiert bin, soll mit dem „Knöllchen“ die Person für ihr Fehlverhalten (hier: parken eines Pks im Halteverbot) „bestraft“ werden und nicht der Pkw für sein „im-Halteverbot-stehen“. Das notierte Kennzeichen dokumentiert lediglich, dass ein Kfz abgestellt wurde und ermöglicht die spätere Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers, um diesen dann für sein Fehlverhalten belangen zu können.

Ob die ausgestellte „Verwarnung mit Zahlungsaufforderung“ wegen des falsch notierten Kennzeichens unwirksam ist, wenn der Fzgführer feststeht, kann ich so nicht beantworten. Nach meiner persönlichen Einschätzung zwar eher nicht, aber da wäre die Einschätzung eines Rechtanwaltes sicherlich fundierter.

Guten Abend,
eine zugegeben etwas verzwickte Angelegenheit!

Wie Sie schon richtig erkannt haben, falsch geparkt hat ihre Bekannte, auch wenn sie das Fahrzeug nicht verlassen hat, ist dies beim Halteverbot unerheblich.
Eine schriftliche Mitteilung am Fahrzeug (Knöllchen) über einen begangenen Verkehrsverstoß ist keine Pflicht der Behörde - vielmehr eine gewissermaßen freiwillige Information. Daher ist dies erstmal kein Grund, den Verwaltungsakt nichtig werden zu lassen.
Grundsätzlich gilt ja in Deutschland, dass derjenige das Bußgeld zu zahlen hat, welcher den Verstoß begangen hat. Nur bei Parkverstößen ist man von diesem Grundsatz abgewichen und hat die Halterverantwortlichkeit eingeführt, da ja sonst jeder geahndete Parkverstoß ins Leere laufen würde.
So gesehen ist das Knöllchen gegen Ihre Bekannte richtig.
Jedoch kann man den Parkverstoß nur mit einem Fahrzeug begehen und hier liegt wohl die Chance, aus der ganzen Sache heraus zu kommen.
Denn das Fahrzeug muss genau beschrieben sein. Und dazu gehört auch und gerade das amtliche Kennzeichen als eindeutiges Identifizierungsmerkmal.
Meiner Ansicht nach, würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Mir ist nun natürlich nicht bekannt, was Sie genau in dem Brief an die BG-Stelle geschrieben haben, aber als Betroffener im Bußgeldverfahren hat man das Recht, die Sterne vom Himmel zu lügen. Demnach war ihre Bekannte zu diesem Zeitpunkt ganz woanders und fährt kein Auto mit solch einem Kennzeichnen, sondern nur ihr eigenes mit dem Kennzeichen… Nur eine andere Person als Zeuge sollte sie für Ihre Geschichte nicht nennen, da dies, sollte der Richter der Politesse glauben, zu einer mindestens uneidlichen Falschaussage des Zeugen führen würde.
Ebenfall ist eine eindeutige Personenerkennung auf 30m Entfernung eher fragwürdig. Immerhin soll Ihre Freundin ja im Auto hinter einer Frontscheibe gesessen haben. Da können Sie ja mathematisch mal errechnen, wie groß der Bildausschnitt (Oberkörper) ihrer Freundin für das Auge der Politesse war. Außerdem - anhand welcher persönlichen Merkmale ist sie denn zweifelsfrei identifiziert worden?
Oder ist sie letztendlich an der Politesse vorbeigefahren. Dies würde rein rechtlich zwar auch nicht reichen, um das Knöllchen durchzusetzen. Es fehlt ja noch das richtige Kennzeichen. Aber manchmal haben Richter ihre eigenen Ansichten…
Jedoch wie gesagt, ich würde den Widerspruch aufrecht erhalten.
Vielleicht hilft ja auch schon die bloße schriftliche Erwähnung, das ganze an einen Rechtsanwalt abzugeben.
Egal, ob Sie es dann tun.
Jeder Rechtsgelehrte innerhalb dieser Behörde könnte sich ausrechnen, dass die Chancen für die Bußgeldstelle dann sehr schlecht stehen.
Viel Glück!

MfG

Hallo,

etwas spät, aber nicht vergessen. Ok, der Verstoß steht fest, im Haltverbot darf unter den von Ihnen geschilderten Bedingungen nicht gehalten werden, das steht fest. Das haben Sie ja selber schon festgestellt.

Ich selber vertrete die Auffassung, dass jedem, der einen Führerschein gemacht hat, die Spielregeln im Straßenverkehr bekannt sind. Wer sich darüber hinwegsetzt, kann sich freuen, wenn er nicht erwischt wird. Wenn aber doch, dann sollte man es sportlich sehen und zahlen.

Ich lese bei Ihnen aber zwischen den Zeilen, dass sie es ungerecht finden, weil scheinbar persönliche Belange hier mit eine Rolle spielen.

Hier kann ich Ihnen den kleinen Tipp geben, dass das Verfahren ziemlich klar eingestellt werden dürfte, wenn das falsche Kennzeichen notiert wurde. Selbst wenn die Mitarbeiterin der Stadt Ihre Freundin erkennt…sie kann ggf. vereidigt werden; ihre Freundin muss sich hingegen nicht selbst belasten, also keine Angaben zur Sache machen. Wenn dann noch in irgendeiner Weise verdeutlicht werden kann, dass gewisse persönliche Belange bei der Sanktionierung eine Rolle gespielt haben könnten, bin ich mir ziemlich sicher, dass das Verfahren eingestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen und ein gesegnetes Weihnachtsfest.

timmdk