Ein Mann hat heute ein Bußgeld in Höhe von 15€ erhalten. Folgender Sachverhalt: Er fuhr in eine kleine Nebenstraße, links von ihm ein Halteverbotsschild mit Pfeil in Fahrtrichtung, danach wieder ein Halteverbotsschild entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Meiner Meinung nach ist das Halteverbot somit aufgehoben. Danach kommt ein Tor einer alten verfallenen Fabrik, mit nicht asphaltietem Boden davor, dort parken ca. 5 Autos senkrecht zur Straße. Danach parken Autos waagerecht zur Straße. Er wendet und stellt sich dazwischen. Als er zu seinem Auto zurück kommt entdeckt er einen Strafzettel. Er ging die Straße noch ca. 20m weiter hinein und entdeckte ein Parkverbotschild mit einem Pfeil in Richtung seines Autos. Meine Frage: Muss ein Halteverbot nicht von beiden Seiten ersichtlich sein oder ist man dazu verpflichtet die Straße weiter zu laufen um zu gucken, ob dort doch noch ein Halteverbotsschild steht?
Danke im Voraus
Muss ein Halteverbot nicht von
beiden Seiten ersichtlich sein
Hi,
nein, es ist auf der Seite in Fahrtrichtung anzubringen wo es gilt.
oder ist man dazu verpflichtet
die Straße weiter zu laufen um zu gucken, ob dort doch noch
ein Halteverbotsschild steht?
Ja, sogar eine ziemlich weite Strecke. 100m wenn ich nicht irre.
Q-Gruß
Allerdings ist die Beschilderung (nach der Beschreibung) schon etwas unglücklich, oder?
Das Auto wurde also relativ kurz vor einem Haltverbotbeginn geparkt. Da sollte man schon davon ausgehen können, dass davor eben kein Haltverbot ist, denn sonst wäre ja ein -Mitte aufgestellt, oder?
Vor Ort mag die Situation anders aussehen, aber u.U. ist die Beschilderung so verwirrend gewählt, dass ein ortsfremder Fahrer um ein Bußgeld herumkommen könnte.
Allerdings wird niemand für 15€ das Risiko eines Bußgeldbescheides und evtl. Widerspruchs eingehen (leider, denn so bleibt die Beschilderung sicher bestehen).
Zu erwähnen bliebe noch, falls man die Verwarnung erstmal nicht akzeptieren will, sollte die Person des verantwortlichen Fahrers vielleicht nicht explizit erwähnt werden.
Grüße!
Allerdings ist die Beschilderung (nach der Beschreibung) schon
etwas unglücklich, oder?
Hi,
leider ja, aber solche Beschilderungen sind auch nicht außergewöhnlich.
Vor Ort mag die Situation anders aussehen, aber u.U. ist die
Beschilderung so verwirrend gewählt, dass ein ortsfremder
Fahrer um ein Bußgeld herumkommen könnte.
Kaum, die Regeln sind da eindeutig. Wer nicht ganz sicher ist muss eben zurückgehen und nachschauen.
Es wird ja bei solchen Verstößen nur Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz vorgeworfen.
Allerdings wird niemand für 15€ das Risiko eines
Bußgeldbescheides und evtl. Widerspruchs eingehen (leider,
denn so bleibt die Beschilderung sicher bestehen).
Wäre aber der richtige Weg wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Dann dürfte sehr schnell die Beschilderung besser gemacht werden.
Zu erwähnen bliebe noch, falls man die Verwarnung erstmal
nicht akzeptieren will, sollte die Person des verantwortlichen
Fahrers vielleicht nicht explizit erwähnt werden.
Dann käme es zur Halterhaftung die kostet 15€ +3,50€, lohnt sich also nicht. Bei Verstößen im ruhenden Verkehr lohnt es sich bei Bußgeldern über 15€ von nichts zu wissen. 
Q-Gruß
Nachdem ich mir die Schilderung nochmal genauer durchgelesen habe hab ich einen Verdacht:
Vielleicht ist das Problem ja gar nicht, dass das Fahrzeug im Halteverbot stand:
Danach kommt ein Tor einer alten
verfallenen Fabrik, mit nicht asphaltietem Boden davor, dort
parken ca. 5 Autos senkrecht zur Straße. Danach parken Autos
waagerecht zur Straße. Er wendet und stellt sich dazwischen.
Wurde der Strafzettel denn genauer gelesen?
Stand das Auto denn jetzt quer oder längs, auf der Fahrbahn oder daneben? Vor einer Einfahrt?
Und trotzdem nochmal zurück zur Beschilderung - ich glaube ich würde vor einem beginnenden Haltverbot auch ruhigen Gewissens parken (solange nichts anderes dagegen sprechen würde).
Eine derartige „Falle“ ist mir auch noch nicht bewusst begegnet.
Grüße!
Hallo,
du schreibst, dass links von ihm das Schild stand. Das zählt aber nicht. Nur die Schilder rechts von ihm (als auf seiner Seite) zählen. Es sei denn, er hat auf der linken Fahrbahn, entgegen der Fahrtrichtung, geparkt. Das rechtfertigt dann aber auch wieder das Knöllchen, weil das i.d.R nicht erlaubt ist.
Haelge
Ob es noch eine zweite, linke Fahrbahn gibt hat der TE nicht geschrieben, das spielt aber auch keine Rolle.
Tatsache ist, der Fahrer hat gewendet und dann in Fahrtrichtung rechts geparkt. Die Schilder die vorher links waren, sind nun für ihn rechts - also gültig (bzw. eben noch nicht, da er davor parkt).
Grüße!
Danke erstmal für eure Antworten. Um’s noch etwas genauer zu erklären. Die Straße endet dort, wo das Halteverbotsschild steht und geht in einen Fußgängerweg über. Wirklich ziemlich kleine Straße. Er hat parallel zur Strasse geparkt, also daran lag’s nicht. Aber wenn er dazu verpflichtet ist, bis zu 50m oder sogar weiter zu laufen und sich zu vergewissern, dass dort kein Halteverbotsschild steht, muss er das Busgeld wohl akzeptieren. Ist nur sehr ärgerlich, dass er wieder 15€ zahlen muss, da er ein paar Tage vorher auch schon zahlen musste… Da hat er aber gewusst, dass er im Halteverbot stand und ist das Risiko eingegangen. Der arme Mann wollte keine 500m bei -10°C zur Schule laufen. Faulheit wird ansch. auch bestraft. Nochmals danke und denkt dran, immer vergewissern das man nicht im Halteverbot steht 
MfG