Hallo, eine Frage an euch. Ist es erlaubt in Ortschaften aus „welchem Grund auch immer“ Halteverbotschilder aufzustellen, so dass man vor seinem eigenem Haus nicht mehr parken darf?
Nehmen wir an es ist eine ganz normale Nebenstraße in einem kleinen ruhigen Ort, an dem so ein Schild nicht wirklich sinnvoll ist und für mich ein weiterer Punkt hin (wohin mit Steuergeldern)
Was ist nun mit den betroffenen PErsonen? Diese dürften vor Ihrem eigenem Haus nicht mehr stehen und auch nicht vor Ihrer Einfahrt?
Was ist wenn die betroffenden PErsonen schwerbeschädigt sind und somit gezwungen wären weiter weg zu parken, wäre dieses auch zulässig?
Gibt es stellen an die man sein „Anliegen“ leiten kann oder wie soll man in solch einer Situation vorgehen?
Ich danke euch schonmal, bin auf Antwort gespannt 
Hallo,
Ist es erlaubt in Ortschaften aus
„welchem Grund auch immer“ Halteverbotschilder aufzustellen,
so dass man vor seinem eigenem Haus nicht mehr parken darf?
Nein, das ist nicht erlaubt. Das dürfen nur die dafür zuständigen Behören. Privatpersonen/Unternehmen nur ausnahmsweise, wenn sie die entsprechende Genehmigung dafür haben.
und für mich ein weiterer Punkt hin (wohin mit
Steuergeldern)
???
Was ist nun mit den betroffenen PErsonen? Diese dürften vor
Ihrem eigenem Haus nicht mehr stehen und auch nicht vor Ihrer
Einfahrt?
Doch, die Personen drüfen vor ihrem eigenen Haus stehen, solange sie wollen. Vor den meisten anderen auch. Ihre Auto dürfen sie nur nicht mehr parken vor dem eigenen Haus. Aber das dürfen alle anderen auch nicht. Und vor der eigenen Einfahrt sowieso nicht.
Was ist wenn die betroffenden PErsonen schwerbeschädigt
sind und somit gezwungen wären weiter weg zu parken, wäre dieses
auch zulässig?
Aber ja.
Gibt es stellen an die man sein „Anliegen“ leiten kann oder
wie soll man in solch einer Situation vorgehen?
Herauskriegen, wer für das Aufstellen dieser Schilder zuständig ist. Das müsste in einem kleinen, ruhigen Ort kein Problem sein. Mit den Leuten reden und fragen, warum sie sowas machen. Einen Sonderparkplatz beantragen.
Grüßerle
Richard
Ist es erlaubt in Ortschaften aus
„welchem Grund auch immer“ Halteverbotschilder aufzustellen,
Hallo,
nein, dürfen nur die zuständigen Stellen. Und die haben einen Grund.
so dass man vor seinem eigenem Haus nicht mehr parken darf?
Das ist belanglos wem das Haus gehört.
Nehmen wir an es ist eine ganz normale Nebenstraße in einem
kleinen ruhigen Ort, an dem so ein Schild nicht wirklich
sinnvoll ist und für mich ein weiterer Punkt hin (wohin mit
Steuergeldern)
Wer sagt das, oder ist hier der Wunsch der Vater des Gedankens.
Was ist nun mit den betroffenen PErsonen? Diese dürften vor
Ihrem eigenem Haus nicht mehr stehen und auch nicht vor Ihrer
Einfahrt?
Wie jeder normaler Verkehrsteilnehmer auch.
Was ist wenn die betroffenden PErsonen schwerbeschädigt sind
und somit gezwungen wären weiter weg zu parken, wäre dieses
auch zulässig?
In diesem Fall sollte ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG vorhanden sein.
Gibt es stellen an die man sein „Anliegen“ leiten kann oder
wie soll man in solch einer Situation vorgehen?
Aber sicher, das Ordnungsamt, und das kann dann
Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten für Schwerbehinderte erteilen.
Gruß
hartmut
Ich danke euch schonmal, bin auf Antwort gespannt
Hallo ich habe mich wohl jetzt so wie ich im nachhinein gelesen habe wohl nicht ganz klar ausgedrückt.
Es ist schon klar das nicht jeder x-beliebige Bürger Schilder aufstellen darf!
Die Frage war natürlich eher darauf abgerichtet ob das Ordnungsamt bzw. die Stadt willkürllich Halteverbot Schilder aufstellen kann ohne das diese sinnvoll sind?
Der einzige, wirklich der einzige nutzen dieser Schilder ist eine Aufruhr der Bürger.
Die Begründung soll sein das der durchfahrende Verkehr zu sehr gehindert wird. Widerspricht dies nicht dem eigentlichen „Sinn“ eines Dorfes? Es handelt sich um eine Nebenstraße. Es ist also weder eine Durchgangsstr. noch eine Hauptstr. so dass keiner gezwungen ist überhaupt dort durch zu fahren, es sei denn er ist Anwohner.
Somit sind meiner Meinung nach solche Schilder als Schikane anzusehen!
Den einzigen Zweck den diese Schilder bezwecken ist das die Parkenden Autos von Straßenseite A zur Straßenseite B wandern!
Und nun erneut die andere Frage. ICh wollte natürlich wissen ob es legal ist ein Halteverbotschild aufzustellen so dass man vor seiner eigenem Haus/Einfahrt nicht mehr PARKEN kann!
Bei den Einfahrten handelt es sich nicht um abgesenkte Bordsteine, da die ganze Straße ja eine Nebenstraße ist und für den Hauptverkehr sowieso nicht verantwortlich ist!
Und die letzte Frage war eben an wen mans sich dort am besten wenden kann. Es ist in dem Sinn auch schlicht und einfach eine Steuerverschwendung.
Danke nochmals 
Hallo,
die Gemeinde und hier die Straßenverkehrsbehörde hat einen weiten eigenen Einschätzungs- und Entscheidungsspielraum, wann und wozu ein Schild sinnvoll ist. Das liegt auch daran, dass die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast für die Straße zuständig ist, während der Bürger und auch Anlieger an diesen nun einmal keine Rechte hat. Will er unbedingt bei seinem Haus parken können, muss er ich, so möglich, einen Parkplatz auf dem Grundstück einrichten. Ansonsten dient die Straße aber der Allgemeinheit und niemand hat Sonderrechte an dieser.
Gruß
Dea
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Hallo,
wie ich deinem Text entnommen habe, willkürlich sind sie nicht aufgestellt. Der Verkehrsfluss wird besser wenn auf einer relativ schmalen Straße nur einseitig geparkt wird, ist eine Binsenweisheit. Möglicherweise wurden auch einfach bei doppelseitigen parken die Durchfahrtsbreiten zu schmal. Da ist auch relativ egal wieviel Verkehr dort ist, es reicht wenn immer mal ein Lkw plötzlich weder vor noch zurück kann. Sei es ein Möbelwagen der der Heizöllieferant.
Widerspricht dies nicht dem eigentlichen
„Sinn“ eines Dorfes?
Ob Stadt oder Dorf, wüsste nicht das da unterschiedliche Regelungen überhaupt geben kann. Städte können durchaus in Wohngebieten ländlichen Charakter haben.
keiner gezwungen ist überhaupt dort durch zu fahren, es sei
denn er ist Anwohner.
Solange es keine Straße ist, wo nur Anwohner / Anlieger frei ist, darf da jeder fahren der will, und auch da Mindestfahrbreite.
Den einzigen Zweck den diese Schilder bezwecken ist das die
Parkenden Autos von Straßenseite A zur Straßenseite B wandern!
Ist scheinbar so gewollt, und für mich nachvollziehbar.
vor seiner eigenem Haus/Einfahrt nicht mehr PARKEN kann!
Bei den Einfahrten handelt es sich nicht um abgesenkte
Bordsteine,
Einfahrten ohne abgesenkte Bordsteine sind meinetwegen Gartentore, aber keine offiziellen Einfahrten.
Und die letzte Frage war eben an wen mans sich dort am besten
wenden kann. Es ist in dem Sinn auch schlicht und einfach eine
Steuerverschwendung.
Dort wo die Anweisung gegeben wurde die Schilder aufzustellen, also beim Ordnungsamt Einspruch einlegen, Fristen beachten.
Gruß
hartmut
Hallo Hartmut,
was durch ein Halteverbot eigentlich erreicht werden soll ist schon klar, nur wird das Problem nicht beseitigt sondern nur verschoben, also ist es auch im Prinzip schwachsinnig oder nicht?
Ich meine was hat das „Ordnungsamt“ davon wenn derzeit alle Autos an „ungeraden Hausnummern“ parken und nach dem HAlteverbot alle auf der anderen Seite „gerade Hausnummern“ parken?
Ändert dies was am Verkehrsfluss?
Nein, außer das mal wieder Steuergelder verschwendet werden, bringt dies in meinen Augen nichts.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte das ein einseitiges Parkverbot automatisch zum schnelleren Fahren animiert, da eben die „Hindernisse“ nur noch einseitig stehen. Steht das im Interessensprofil eines Dorfes?
Was ist denn eine offizielle Einfahrt? In dem Dorf von dem ich schreibe gibt es keine abgesenkten Bordsteine, aber viele alte Höfe und Scheunen etc, dies sind also keine offiziellen Einfahrten?
Das heißt man kann bei einem Bauern vor der Einfahrt stehen wenn es kein Halteverbot gibt uns keinen abgesenkten Bordstein gibt? Das wäre ja nicht sehr sinnvoll, schließlich muß dieser ja seine Maschinen bewegen können!
Gibt es eigentlich noch Richtlinien die besagen wieviel Abstand ein Verkehrsschild zum nächsten haben darf bzw muss?
Danke schonmal!
was durch ein Halteverbot eigentlich erreicht werden soll ist
schon klar, nur wird das Problem nicht beseitigt sondern nur
verschoben, also ist es auch im Prinzip schwachsinnig oder
nicht?
Das Problem welches durch unnötig verengte Fahrbahnen entsteht wird dadurch beseitigt. Die Übersicht für die Verkehrsteilnehmer erhöht und der Verkehrsfluss verbessert.
Ich meine was hat das „Ordnungsamt“ davon wenn derzeit alle
Autos an „ungeraden Hausnummern“ parken und nach dem
HAlteverbot alle auf der anderen Seite „gerade Hausnummern“
parken?
Der Grund ist recht einfach. Bei engen Straßen entsteht dadurch auch eine Vorfahrtsregelung, die sich auf die Geschwindigkeit auswirkt.
Ändert dies was am Verkehrsfluss?
Wäre parken nicht wechselseitig angeordnet, würde in einer Richtung eine Rennbahn entstehen, während es aus der anderen Richtung sich stauen kann. Wer auf der Seite des Hindernis ist, muss warten.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte das ein
einseitiges Parkverbot automatisch zum schnelleren Fahren
animiert, da eben die „Hindernisse“ nur noch einseitig stehen.
Wäre so, wenn es nicht wechselseitig ist.
Steht das im Interessensprofil eines Dorfes?
Ob Stadt oder Dorf ist egal.
Was ist denn eine offizielle Einfahrt? In dem Dorf von dem ich
schreibe gibt es keine abgesenkten Bordsteine, aber viele alte
Höfe und Scheunen etc, dies sind also keine offiziellen
Einfahrten?
Dann achte mal darauf. Bei Einfahrten müssen Bordsteine abgesenkt sein. Zum einen um den Fahrzeugen das Einfahren zu ermöglichen, zum anderen haben sie eine Funktion als Vorfahrtszeichen und als Parkverbot. Als Abtrennung der Fahrbahn vom Rest der Welt. Es sei denn, dort sind überhaupt keine Bordsteine.
Das heißt man kann bei einem Bauern vor der Einfahrt stehen
wenn es kein Halteverbot gibt uns keinen abgesenkten Bordstein
gibt?
Von dem würde ich Abstand nehmen, denn schnell gerät man hier in den Bereich des Strafrechts wenn da jemand dem Bauer was übles will.
Das wäre ja nicht sehr sinnvoll, schließlich muß dieser
ja seine Maschinen bewegen können!
Eben.
Gibt es eigentlich noch Richtlinien die besagen wieviel
Abstand ein Verkehrsschild zum nächsten haben darf bzw muss?
Danke schonmal!
Halteverbote sind vor dem Beginn des Halteverbots an gültig, bis zur nächsten Kreuzung. Müssen auch nicht wiederholt werden. Werden allerdings idR. wiederholt, nach Lust und Laune der Behörde. Es kann einem Verkehrsteilnehmer zugemutet werden auch mal 200 oder mehr Meter zurück zugehen, um nachzusehen ob da ein Halteverbot ist.
Gruß
hartmut