Ich habe vorgestern einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen, allerdings bezweifle ich sehr ob der „gerechtfertigt“ ist. Hier die Situation:
Es gibt bei mir eine Sackgasse, die logischerweise keine Einbahn ist, aber recht Schmal ist. Auf den letzten fünf, sechs Metern ist ein absolutes Halteverbot, gekennzeichnet mit einem „Halteverbot Anfang“ und „Halteverbot Ende“ Schild. Ich stand vor dem Halteverbot Anfang-Schild, jedoch können - da die Gasse sehr schmal ist - keine zwei Autos durchfahren.
Jetzt meine Frage: darf ich dor parken oder nicht? Dass zwei Fahrspuren frei bleiben sollten ist mir klar, ich hätte auch kein Problem damit, wenn dort nicht das Halteverbotschild wäre. Was „zählt“ also mehr? Die Kennzeichnung des Halteverbotes oder die zwei Fahrspuren?
LG
Christoph