Hallo kenner des Rechts,
ist mein Erster Artikel hier, also bitte ich darum nicht so sehr mit Abkürzungen, was diese Plattform betrifft umsichzuschmeissen
Nun zur Frage, auf welche ich nach nicht besonders intensiver Suche keine Antwort fand.
Als ich letztens meine Tochter zur Kita brachte, hielt ich wie üblich an der Strasse vor der Kita. Die Strasse ist breit genaug für 2 PKW, sprich selbst wenn man grosszügig parkt oder hält ist eine Durchfahrt von den gesetzlichen 3,05m gegeben. Nun ist aber auf dem Gehweg zum Strassenrand hin vor dem Eingang zur Kita eine Kette, längs der Strasse auf etwa 10m, als Sicherheit für die Zwerge gespannt. Nun das kuriose: Ich wurde hinausbestellt weil ein Politesse ganz aufgeregt mit dem Fuss auf den Boden trappste. Sie sagte ich solle mein Auto wegstellen, da sie mir sonst ein Knöllchen verpassen werde. Ich wies sie daraufhin auf die fehlenden Halteverbotsschilder hin und dass die Strasse doch breit genug sei um kurz zu halten. Sie meinte, dass allein durch die gespannte Kette welche den Gehweg/Eingangsbereich von der Strasse trennt dieses Halteverbot gegeben sei und ich SOFORT wegfahren solle. Ich wollt der ollen Kuh schon was anden Kopf …naja. Ungläubig und etwas wütend parkte ich etwas weiter. Eigentlich kenne ich die Verkehrsregeln ganz gut, aber das ist mir neu.
Ist das richtig dass ich nicht vor solch einer Kette halten darf, obwohl kein Schild explizit auf ein Halteverbot hinweist?
Danke