Hallo,
Mister X hielt wie üblich an der Strasse vor der Kita. Die Strasse ist breit genug für 2 PKW, sprich selbst wenn Mister X grosszügig parkt oder hält ist eine Durchfahrt von den gesetzlichen 3,05m gegeben. Nun ist aber auf dem Gehweg zum Strassenrand hin vor dem Eingang zur Kita eine Kette, längs der Strasse auf etwa 10m, als Sicherheit für die Zwerge gespannt. Nun das kuriose: Mister X wurde hinausbestellt weil eine Politesse ganz aufgeregt mit dem Fuss auf den Boden trappste. Sie sagte Mister X solle sein Auto wegstellen, da sie ihm sonst ein Knöllchen verpassen werde. Mister X wies sie daraufhin auf die fehlenden Halteverbotsschilder hin und dass die Strasse doch breit genug sei um kurz zu halten. Sie meinte, dass allein durch die gespannte Kette welche den Gehweg/Eingangsbereich von der Strasse trennt dieses Halteverbot gegeben sei und Mister X SOFORT wegfahren solle. Ungläubig und etwas wütend parkte Mister X etwas weiter. Eigentlich kennt Mister X die Verkehrsregeln ganz gut, aber das ist ihm neu.
Ist das richtig dass Mister X nicht vor solch einer Kette halten darf, obwohl kein Schild explizit auf ein Halteverbot hinweist?
Danke… Ich hoffe das passt jetzt so.