Halteverbot vor KiTa

Hallo,

Mister X hielt wie üblich an der Strasse vor der Kita. Die Strasse ist breit genug für 2 PKW, sprich selbst wenn Mister X grosszügig parkt oder hält ist eine Durchfahrt von den gesetzlichen 3,05m gegeben. Nun ist aber auf dem Gehweg zum Strassenrand hin vor dem Eingang zur Kita eine Kette, längs der Strasse auf etwa 10m, als Sicherheit für die Zwerge gespannt. Nun das kuriose: Mister X wurde hinausbestellt weil eine Politesse ganz aufgeregt mit dem Fuss auf den Boden trappste. Sie sagte Mister X solle sein Auto wegstellen, da sie ihm sonst ein Knöllchen verpassen werde. Mister X wies sie daraufhin auf die fehlenden Halteverbotsschilder hin und dass die Strasse doch breit genug sei um kurz zu halten. Sie meinte, dass allein durch die gespannte Kette welche den Gehweg/Eingangsbereich von der Strasse trennt dieses Halteverbot gegeben sei und Mister X SOFORT wegfahren solle. Ungläubig und etwas wütend parkte Mister X etwas weiter. Eigentlich kennt Mister X die Verkehrsregeln ganz gut, aber das ist ihm neu.
Ist das richtig dass Mister X nicht vor solch einer Kette halten darf, obwohl kein Schild explizit auf ein Halteverbot hinweist?
Danke… Ich hoffe das passt jetzt so.

Ist das richtig dass Mister X nicht vor solch einer Kette
halten darf, obwohl kein Schild explizit auf ein Halteverbot
hinweist?

Hallo,

die Stangen- oder Kettengeländer müssen nur die Fußgänger beachten. Für Fahrzeuge auf der Fahrbahn haben sie keine Bedeutung.

§25 StVO
(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html

Gruß

Nostra

logisch anschließende Frage
Wenn nun aber Mister X vor der Kette hält und aussteigt, auch das Kind dort aus dem Auto nimmt.

§25 StVO
(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder
Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43)
verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html

Wie kommen die beiden dann auf den Fussweg? (Ohne die Kette zu übersteigen?)

Grüße
kernig

Wenn nun aber Mister X vor der Kette hält und aussteigt, auch
das Kind dort aus dem Auto nimmt.

§25 StVO
(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder
Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43)
verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__25.html

Wie kommen die beiden dann auf den Fussweg? (Ohne die Kette zu
übersteigen?)

Hallo,

gar nicht dort wo diese Geländer sind. Die Geländer sollen verhindern das an diese Stelle Fußgänger auf die Fahrbahn treten können. Die Geländer trifft man normal an abknickenden Vorfahrtstraßen an, damit dort die Fußgänger nicht auf ihr Vorrecht beharren können. Abbieger müssten sonst den Fußgängern Vorrang geben.
Und, seltener dort wo Fußgänger schnell auf die Straße laufen könnten, insbesondere Kinder. Also an Ausgängen von Schulen und Kindergärten. Die Geländer sind nur wenige Meter lang, können also problemlos umgangen werden. Sie wirken praktisch als Barriere vor der Fahrbahn.

Ob es sinnvoll ist an so einer Stelle zu parken, möchte ich mal dahingestellt lassen.

Gruß

Nostra

Ich denke, dass der Herr einfach dort hält weil es sehr nah am Eingang der Kita ist, und kein halteverbotsschild angebracht ist. Vielleicht sind die offiziellen Parkplätze einfach zu weit weg und der Herr ist ein fauler Sack… Und diese Ketten vor Eingängen sind wirklich sehr kurz, sodass sie ganz einfach umgangen werden können.