Ein zeitlich begrenztes Halteverbot wurde ordnungsgemäß mind. 3 Tage vorher eingerichtet. Allerdings wurden sämtliche Schilder um 90° versetzt aufgestellt und erst direkt vor Beginn der Baumaßnahme in die richtige Position gebracht. Sind denn damit die 3 Tage Vorlauf trotzdem eingehalten worden?
Hallo,
Ein zeitlich begrenztes Halteverbot wurde ordnungsgemäß mind.
3 Tage vorher eingerichtet. Allerdings wurden sämtliche
Schilder um 90° versetzt aufgestellt und erst direkt vor
Beginn der Baumaßnahme in die richtige Position gebracht. Sind
denn damit die 3 Tage Vorlauf trotzdem eingehalten worden?
was heißt 90%? Im rechten Winkel zum Fahrbahnverlauf oder parallel dazu aber vollständig in Richtung des Gehweges? Wenn ersteres, dann spricht nichts dagegen, daß die Schilder ihre Gültigkeit entfalten. Wenn letzteres, gibt es dazu verschiedene Urteile.
Allerdings muß man sich darauf einstellen, daß ein Richter am Ende die Frage stellt, was man denn wohl dachte, was das runde Ding am oberen Ende der Stange zu bedeuten habe. Es ist nämlich durchaus zumutbar, das Fahrzeug zu verlassen und zu eruieren, was sich auf der anderen Seite des runden Verkehrszeichen verbirgt.
Gruß
Christian
Tschuldigung, ich dachte es sei eindeutig wenn die Schilder zur Hauswand zeigen. Das Problem ist: bekommt das Ordnungsamt im vorliegenden Fall zu 100% Recht?
Tschuldigung, ich dachte es sei eindeutig wenn die Schilder
zur Hauswand zeigen. Das Problem ist: bekommt das Ordnungsamt
im vorliegenden Fall zu 100% Recht?
Nicht zwangsläufig. Wenn man die Nummer bis zum Ende durchzieht, entscheidet ein Richter und wie der entscheidet, läßt sich nicht vorhersagen.
Hallo,
neu aufgestellte Schilder und die stehen zur Hauswand gedreht, also von der Straße abgewandt?
Kaum eine Bußgeldbehörde wird hier ein Bußgeldverfahren einleiten geschweige denn bis zum Gericht durchziehen. Die Erfolgsaussichten sind einfach zu gering.
M.E. gibt es hier von Seiten des Betroffenen noch nicht einmal ordnungswidriges Handeln; wenn eine Behörde möchte, dass die Schilder gültig sind, soll sie sie richtig aufstellen.
Gruss
Iru
Hallo,
es geht ja um die Vorlaufzeit.
Zu dem Zeitpunkt zu dem sie gültig wurden (und das sieht der Mitarbeiter ja, wenn er seine „Zettel“ verteilt oder gar abschleppen läßt), waren sie ja wohl dann ordnungsgemäß aufgestellt. Oder muß der (mindestens) drei Tage vorher schon mal da gewesen sein?
Cu Rene
ordnungsgemäss oder nicht ?
Guten Tag,
90 grad versetzt zur Hauswand? meintest du 180 grad?(halbe Drehung)
wenn es ordnungsgemäss eingerichtet wurde - wozu dann die Frage? dann waren auch die Schilder eindeutig erkennbar und mit Zeitangabe versehen auf dem Zusatzschild.
Der Fall macht ja eigentlich nur sinn, wenn der Strafzettelempfänger länger als drei Tage dort stand, oder?
Wenn die Schilder an der Hauswand waren - so dass die nicht gesehen werden konnten ergibt sich ein anderer Sachverhalt, als wenn sie zB vom Gehsteig aus durchaus noch zu lesen waren.
Wenn es mehrere Schilder waren, die verkehrt standen, dann würde ich als Richter auch fragen ob das nicht die natürliche Neugierde weckt, was da drauf steht - denn sowas fällt idr auf.
Falls es nicht ums Prinzip sondern um eine Schadensbegrenzung geht - man kann auch mit den Behörden reden.
Hallo Rene
stimmt, du hast Recht; ichhabe den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
zunächst: 3 Tage „Vorlaufzeit“ sind nicht festgeschrieben, höchstrichterlich gab es Urteile die auch schon zwei oder aber auch vier (Werk-)Tage verlangten.
Die "Vorlaufzeit bezieht sich (meiner Rechtsauffassung nach) aber auf Schilder, die tatsächlich schon wirksam sind. Zur Wirksamkeit gehört auch die problemlose Sichtbarkeit. Schilder, die nicht lesbar sind, also entgegen der RN 26 zu der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 39 bis 43 StVO aufgestellt wurden, sind daher nicht wirksam. Es ist unzumutbar und auch lebensfremd, würde man jedes aus dem Blick gedrehte Schild immer noch als wirksam anerkennen.
Von daher beginnt die „Vorlaufzeit“ erst dann, wenn die Schilder formgerecht angebracht wurden.
Gruss
Iru
Hallo Iru,
neu aufgestellte Schilder und die stehen zur Hauswand gedreht,
also von der Straße abgewandt?Kaum eine Bußgeldbehörde wird hier ein Bußgeldverfahren
einleiten geschweige denn bis zum Gericht durchziehen. Die
Erfolgsaussichten sind einfach zu gering.
hhhhmmmm. Ich hatte das so verstanden, daß es sich um diese mobilen Schilder handelt, da temporär. Dann müsste ich ja demnächst beim Falschparken nur die Schilder drehen und schon wär alles OK. Sicher, beim Umdrehen nicht erwischen lassen.
Gruß
osmodius