Hallo Max Julian Hannes,
da hast Du mir eine kleine Nuss zu knacken aufgegeben 
Zuerst zum einfachen Teil der Übung:
Das Haltverbot gilt vom Standort des Zeichen 283 (Haltverbot) an, in Fahrtrichtung gesehen bis zu einem „Aufhebungszeichen“ (Zeichen 283 mit entgegen der Fahrtrichtung zeigendem Pfeil) bzw. bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.
Du solltest also prüfen, ob nicht bereits ein weiteres Schild (von Dir unbemerkt) vor Deinem „Parkplatz“ aufgestellt war (i.d.R. an der letzten Kreuzung/Einmündung), ansonsten wäre das Knöllchen tatsächlich zu Unrecht ausgestellt. Da die Parküberwacher jedoch ihre Reviere recht genau kennen, halte ich einen solchen Fehler eher für unwahrscheinlich.
Nun zum „Winterdienst“:
Das Zusatzschild „Winterdienst“ ist nach meiner Kenntnis in der StVO nicht enthalten und hat daher keine anordnende oder einschränkende Wirkung in Bezug auf das Halteverbot. Es ist m.E. vielmehr ein erklärender Hinweis der Straßenverkehrsbehörde, aus welchem Grund dieses Halteverbot besteht (was, wie ich vermute, nicht während des gesamten Jahres der Fall ist).
Nun hat dieses Schild offenbar in Deinem Fall seinen „erklärenden“ Charakter nicht so ganz erfüllt. Offenbar interpretierst Du es in der Weise, dass es irgendetwas mit der Tätigkeit des Schneeräumens zu tun hat - mit der Folge: kein Schnee (in Sicht), dann auch kein Haltverbot.
Meine Interpretation ist jedoch eine andere: Da steht nicht „Schneeräumen“ oder etwas ähnliches sondern „Winterdienst“. Nun wird der Winterdienst in der Regel mit diesen großen orangefahrbenen Lkw mit den über-fahrzeugbreiten Schneeräumschaufeln durchgeführt. Und damit DIESE Fahrzeuge JEDERZEIT auch die von Dir beparkte Einbahnstraße durchfahren können wurde das Halteverbot während der Winterzeit aufgestellt.
Das Halteverbot hat also nichts mit der Schneelage sondern mit der Befahrbarkeit für die Fahrzeuge des Winterdienstes zu tun.
Ob ich mit meiner Vermutung richtig liege könntest Du mit dem „Telefonanruf-Joker“ (Stadtverwaltung) absichern 
Haftungsausschluss:
Die obigen Ausführungen spiegeln allein meine persönliche Meinung zum dargestellten Sachverhalt wider und stellen keine wie auch immer geartete Rechtsberatung dar. Ich empfehle weder das Verhalten nach dieser Ansicht zu richten, noch rechtliche Maßnahmen auf diese Meinung zu stützen!
Gruß Uli