Hallo zusammen,
wie genau muss ein mobiles halteverbotschild sein. und wie verstädlich?
folgende beschilderung:
angegeben absoluteshalteverbot 2.-3.10.2010 8-22 uhr
bedeutet dies das man vor 8 und nach 22 uhr dort halten bzw. parken darf?
ist es gerechtfertigt wenn man ein knöllchen nach 22:00 uhr bekommt?
unter der begründung das diese beschilderung bedeutet es ist vom 2.-3. durchgängig gemeint… heisst also vom 2.10. 8:00 uhr bis zum 3.10. 22 Uhr…
was aber ziemlich unverständlich scheint.
gibt es hier eine gesetzesgrundlage zu?
ich würde mich über antwort freuen.
Hallo zusammen,
wie genau muss ein mobiles halteverbotschild sein. und wie
verstädlich?
Genau wie ein fest angebrachtes, denn letztendlich hat es genau die gleiche rechtsmäßigkeit
folgende beschilderung:
angegeben absoluteshalteverbot 2.-3.10.2010 8-22 uhr
bedeutet dies das man vor 8 und nach 22 uhr dort halten bzw.
parken darf?
Wenn die ``2-3.10.2010 8-22 uhr´´ direkt unter dem Schild „Haltverbot“ angebracht ist dann ist die Antwort JA
ist es gerechtfertigt wenn man ein knöllchen nach 22:00 uhr
bekommt?
unter der begründung das diese beschilderung bedeutet es ist
vom 2.-3. durchgängig gemeint… heisst also vom 2.10. 8:00 uhr
bis zum 3.10. 22 Uhr…
was aber ziemlich unverständlich scheint.
Das darf es eben nicht sein, Verkehrszeichen sollen der verständlichen Verkehrsregelung dienen und in ihren Fall ist genau das gegenteil zu lesen. Denn dann hätte die Beschilderung wie folgt aussehen müssen:
``Haltverbot 02.10.2010 8:00 Uhr - 03.10.2010 22:00 Uhr´´
an ihrer stelle würde ich keinen Cent zahlen, denn wir haben das Thema Politesen an der Fahrlehrerfachschule schon oft behandelt und unwissende Mitarbeiter der Ordnungsämter diesbezüglich fest gestellt
gibt es hier eine gesetzesgrundlage zu?
ich würde mich über antwort freuen.