Das Zeichen gibt es nicht, also kann es auch keine rechtliche Bedeutung haben.
Es sei denn, man kann aus der Form erkennen, es handelt sich doch um Zeichen 283, nur eben um ein verbrauchtes, wo das „blau“ durch Sonnenlicht ausgebleicht ist.
Und ob das dann seine rechtliche Bedeutung verloren hat, dass darf man dann dem Richter vortragen.
Nein, es ist definitiv nicht verblichen, der Hintergrund ist wirklich weiß. Es stehen ja auch mehrere Exemplare davon rum.
Wenn es also ein privates Schild ist, und vom Eigentümer aufgestellt wurde (weil bundeseigene Straße), welche Auswirkungen hat das dann, wenn ich dort parke?
Strafzettel kann ich demzufolge nicht bekommen, aber darf mein Auto abgeschleppt werden?
Wenn es also ein privates Schild ist, und vom Eigentümer
aufgestellt wurde (weil bundeseigene Straße), welche
Auswirkungen hat das dann, wenn ich dort parke?
Nochmals zur Sicherheit. Falls es sich um eine Nachahmung des VZs 283 handelt und nicht um ein Original, dann hat es für den öfftl. Verkehrsraum keinerlei Bedeutung.
Welche Auswirkungen ein Verstoss gegen das „gefälschte Verbot“ haben kann, lässt sich schwer abschätzen. Evtl. haut Dir dessen Besitzer mit dem Hammer auf den Kopf, weil es ein Psycho ist .
Ohne nähere Beschreibung der Örtlichkeiten lässt sich nicht sagen, ob das Fahrzeug evtl. abgeschleppt werden könnte. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du irgendwelche Informationen zurückhältst. Erneut: Mach doch Fotos und lade sie hoch. Beschreibe die Örtlichkeiten genauer. Stehen die Schilder vielleicht auf Privatgrund (alles andere wäre seltsam). Würde man beim Parken/Halten eine Ein- oder Ausfahrt blockieren?
geht es bei dem Bund, dem die bundeseigene Straße gehört, eventuell um die föderale islamische Republik Pakistan?
In diesem Fall bedeutete das beschriebene Zeichen „road closed“ und es ist besser, wenn Du nicht bloß nicht parkst, sondern Dein Auto ganz aus der Straße draußen hältst - falls Du nicht der Cousin eines mittel- bis hochrangigen Polizeioffiziers bist.
Das Zeichen wird hilfsweise auch als Ersatz für das Warnschild „Achtung! Tief fliegende Drohnen!“ verwendet, das erst noch entwickelt wird.
Also, die Schilder sind alle an Straßenlaternen befestigt, die auf Privatgrund (bundeseigen) neben der Straße (bundeseigen) stehen.
Es handelt sich um eine Sackgasse, an der Einfahrt steht das Schild ‚Verbot für Fahrzeuge aller Art‘ mit Zusatz ‚Anlieger frei‘. Zufahrten werden nicht blockiert, das Müllauto kommt z. B. auch noch locker vorbei.
Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.
Privatgrund (bundeseigen) neben der Straße (bundeseigen) stehen.
Du müsstest Dich schon einmal entscheiden, ob sich die Schilder auf dem Grundbesitz einer Privatperson oder auf bundeseigenem Grundbesitz angebracht sind. Dass sich dieser Grundbesitz neben einer Bundesstraße befindet ist klar.
Jetzt ist leider auch unklar, ob es sich um eine öfftl. Bundesstraße oder eine Straße, die sich im Besitz der BIMA befindet, handelt.
Im ersten Fall haben die VZs keine rechtliche Wirkung.
Im zweiten Fall kann die BIMA ein Fahrzeug abschleppen/umsetzen lassen. Das ist genauso, als würdest Du Dein Auto auf dem Grundstück des Nachbarn parken. ABER die Kosten für das Abschleppen müsste vorerst der Nachbar tragen. Er könnte - je nach konkreter Situation - diese entstandenen Kosten von Dir zurückholen (ggf. mit Gerichtsurteil).
Frag doch einfach mal vor Ort, ob es sich um eine kommunale, eine Landes- oder eine Bundesstraße handelt. Das örtliche (Tief-)Bauamt sollte Dir diese Auskunft geben können.
So, wie Du die Straße beschreibst, handelt es sich wohl um eine Privatstraße im Eigentum des Bundes, also keine „Bundestraße“ im verkehrsrechtlichen Sinne. Solche Straßen findet man immer wieder mal ion der Nähe von bundeseigenen Eimrichtungen wie Kasernen, Truppenübungsplätzen, großen Behördenkomplexen.
Allerdings ist es rot/weiß statt rot/blau.
Solche Schilder kenne ich in der Tat von Privatstraßen. Letztendlich drückt es den Willen des Eigentümers aus.
Ist das ein gültiges Zeichen?
Es sagt dir: Der Eigentümer der Straße möchte nicht, dass du hier parkst.
Falls das Halteverbot somit gültig ist, welche „Strafe“
habe ich zu erwarten, wenn ich trotzdem dort halte/parke?
Privatgrund (bundeseigen) neben der Straße (bundeseigen) stehen.
Du müsstest Dich schon einmal entscheiden, ob sich die
Schilder auf dem Grundbesitz einer Privatperson oder auf
bundeseigenem Grundbesitz angebracht sind.
Es ist Privatgrund des Bundes. Nicht jeder bundeseigene Grund ist öffentlicher Raum - insofern kann der Bund als Eigentümer wie jeder anderer Eigentümer Hausrechte wahrnehmen. Versuch einfach mal, auf einem Truppenübungsplatz spazieren zu gehen.
Dass sich dieser
Grundbesitz neben einer Bundesstraße befindet ist klar.
Keine Bundestraße. Der Beschreibung nach wohl eher eine bundeseigene Privatstraße.
Frag doch einfach mal vor Ort, ob es sich um eine kommunale,
eine Landes- oder eine Bundesstraße handelt.
Zitat: „Es handelt sich um eine Sackgasse, an der Einfahrt steht das Schild ‚Verbot für Fahrzeuge aller Art‘ mit Zusatz ‚Anlieger frei‘.“ Sehr unwahrscheinlich, dass es sich dabei um eine „Landestraße“ oder „Bundesstraße“ im verkehrsrechtlichen Sinne handelt.