Halteverbotszone auf Fahrbahn bußgeldbewehrt?

Hallo,
ich habe kürzlich unwissentlich in einer Halteverbotszone (Zeichen 290 und 292) geparkt. Unwissentlich deshalb, weil die Verkehrzeichen auf der Fahrbahn aufgebracht sind und die Halteverbotszone nicht durch zusätzliche Verkehrszeichen am Straßenrand kenntlich gemacht sind. Die Kennzeichnung auf der Fahrbahn habe ich nicht realisiert. Ich habe daraufhin ein Verwarnungsgeld/Anhörungsbogen erhalten und soll Euro 15,- bezahlen.
Meine Frage ist, ob der Bescheid „bußgeldbewehrt“ ist oder nicht.
>

Auf was bezieht sich dieser Hinweis? Auch gültig für VZ 290 und 292?
Ist die Darstellung der Halteverbotszone ohne weitere Beschilderung am Straßenrand ausreichend und das Verwarnungsgeld korrekt?

Viele Grüße

Hallo,
Die richtigen Rechtsvorschriften hast du selbst schon herausgefunden - Haltverbote für Zonen müssen definitiv noch als Verkehrszeichen vorhanden sein, Bodenmarkierungen sind nur unterstützend zugelassen! Ich würde das Verwarngeld mit diesem Hinweis (und der Tatsache, dass du es nicht bemerkt hast) nicht bezahlen! Sei dir aber auch sicher, dass die Verkehrszeichen wirklich nicht vor Ort sind (Gerade bei Zonen eines eingeschränkten Haltverbotes sind diese mitunter an einer völlig anderen Stelle als man vermutet, für gewöhnlich stehen diese am Anfang und Ende des Straßenzuges und zwar beidseitig!
Gruß

Hallo,
ich habe kürzlich unwissentlich in einer Halteverbotszone
(Zeichen 290 und 292) geparkt. Unwissentlich deshalb, weil die
Verkehrzeichen auf der Fahrbahn aufgebracht sind und die
Halteverbotszone nicht durch zusätzliche Verkehrszeichen am
Straßenrand kenntlich gemacht sind. Die Kennzeichnung auf der
Fahrbahn habe ich nicht realisiert. Ich soll Euro 15,-
bezahlen.
Meine Frage ist, ob der Bescheid „bußgeldbewehrt“ ist oder
nicht.

Auf was bezieht sich dieser Hinweis? Auch gültig für VZ 290
und 292?
Ist die Darstellung der Halteverbotszone ohne weitere
Beschilderung am Straßenrand ausreichend und das
Verwarnungsgeld korrekt?

Viele Grüße

Hallo Torsten,
danke für die Antwort.
Du schriebst:
>>> Sei dir aber auch sicher, dass die Verkehrszeichen wirklich nicht vor Ort sind (Gerade bei Zonen
eines eingeschränkten Haltverbotes sind diese mitunter an einer völlig anderen Stelle als man vermutet, für gewöhnlich stehen diese am Anfang und Ende des Straßenzuges und zwar beidseitig!

>>> Sei dir aber auch sicher, dass die Verkehrszeichen
wirklich nicht vor Ort sind (Gerade bei Zonen
eines eingeschränkten Haltverbotes sind diese mitunter an
einer völlig anderen Stelle als man vermutet, für gewöhnlich
stehen diese am Anfang und Ende des Straßenzuges und zwar
beidseitig!

Hallo Torsten,
vielen Dank für die Definition.
Da ich mir nicht sicher bin, wo sich der Beginn und das Ende der Halteverbotszone befindet, werde ich das Knöllchen wohl bezahlen müssen. Leider ist es mir kurzfristig nicht möglich, den Ort des Geschehens in 300 km Entfernung (Binz auf Rügen) aufzusuchen, um die Umstände zu prüfen.
Dennoch bin ich durch diesen Thread etwas schlauer und werde das nächste Mal genauer hinsehen.
Danke nochmal für Deinen Support.
Viele Grüße
und ein sonniges Wochenende wünscht
Vielfahrer_1708