Halteverbotszone

Hallo,

muß man bei einer beweglichen Halteverbotszone eine Gültigkeitsdauer angeben?
Also von - bis, oder genügd es wenn man angibt, ab 30.01.2008 z.B.

muß man bei einer beweglichen Halteverbotszone eine
Gültigkeitsdauer angeben?
Also von - bis, oder genügd es wenn man angibt, ab 30.01.2008

Also in meinen Augen ist „ab 30.01.2008“ auch eine Gültigkeitsdauer.

Gruß,
-Efchen

Ja, aber muß nicht auch dabei stehen bis wann die Zone gelten soll.
Im StVO hab ich nix gefunden.

Hallo,

Ja, aber muß nicht auch dabei stehen bis wann die Zone gelten
soll.

Wozu? Sie gilt, solange das Schild steht. Die Vorankündigung dient nur dazu, dass ggf. irgendwelche dort Parkenden Gelegenheit zum Entfernen ihrer Fahrzeuge haben. Ich sehe nicht den Grund für die zwingende Nennung eines Endtermins.
Gruß
loderunner (ianal)

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Moin,

z.B. bei Bauarbeiten ist eine zeitliche Begrenzung teilweise nicht möglich. Wie Loderunner schon treffend bemerkte ist der Beginn nur ein Hinweis für z.B. Anwohner die evtl. in Urlaub fahren wollen.
Nach dem überschreiten des Datums bräuchte nur noch das Schild dastehen, ohne weitere Angaben.

Gruss Jakob