Hallo,
habe zu den o.g. Begriffen mal eine ganze grundlegende Frage: Wie wird der Sichtbarkeitsgrundsatz ausgelegt ? Habe schon ein bisschen gegoogelt, aber das was mich eigentlich interssiert, habe ich nicht gefunden. Es geht um folgenden fiktiven Fall:
Eine Straße kann in beide Richtungen befahren werden. Auf beiden Seiten kann man parken. Auf der einen Seite befinden sich Parkplätze nebeneinander, in die man nur vorwärts oder nur rückwärts einparken kann. Vor einem dieser Plätze steht ein Behindertenschild. Steht das Auto auf dem Platz, befindet sich das Schild direkt vor einem.
Nun werden mobile Haltverbotschilder (Zeichen 283), jeweils mit weißem Pfeil, aufgestellt. Zusätzlich ist ein Hinweis für den Seitenstreifen angebracht. Diese Schilder werden dabei so aufgestellt, dass sich das eine am oberen Ende der Parkreihe und das andere am unteren befindet. Die Schilder stehen dabei direkt parallel neben den Parkplätzen/Autos und somit nicht, wie das Behindertenparkplatzschild, vor den Autos. Hinzu kommt, dass beide Schilder in die gleiche Richtung weisen und somit von der Gegenfahrbahn nicht zu erkennen sind (man sieht nur die Rückseite auf beiden Schildern). Man darf jedoch von der Gegenseite aus in diese Parkplätze einbiegen. Der Abstand zwischen beiden Schildern beträgt ca. 15 bis 20 Meter.
Die beiden weißen Pfeile als Bestandteil des Haltverbotschildes weisen somit einmal auf den Bürgersteig und einmal direkt auf die Straße auf der gefahren wird.
Ist so eine Situation sofort auf den ersten Blick zu durchschauen ? Es soll ein temporäres Haltverbot für die o.g. Parkplätze erreicht werden.
Dank und Gruß
Stefan
Ist so eine Situation sofort auf den ersten Blick zu
durchschauen ?
Hi,
naja, die Erklärung ist etwas langatmig. 
Schilder stehen immer in Fahrtrichtung, und wenn einer dort aus der Gegenrichtung dort einparkt, muss er sich vergewissern ob nicht irgendwo Schilder stehen. Zumindest die Rückseite der Schilder wird ja vor dem einparken schon gesehen, was dann eine Einladung zum nachsehen ist ob die Schilder für den Betreffenden eine Bedeutung haben.
Q-Gruß
Hallo,
naja, die Erklärung ist etwas langatmig. 
Ja, gebe ich zu. Sorry 
Schilder stehen immer in Fahrtrichtung, und wenn einer dort
aus der Gegenrichtung dort einparkt, muss er sich vergewissern
ob nicht irgendwo Schilder stehen.
Sicherlich ein guter Punkt. Allerdings frage ich mich nach wie vor bei dem o.g. Sachverhalt, welcher Bereich abgesperrt werden sollte und welcher letztlich durch die Positionierung der Schilder tatsähclich gesperrt wird.
Dank und Gruß
Stefan
Hi,
der Bereich zwischen den Schldern, Pfeil nach links ist Beginn, Pfeil nach rechts Ende. Einschließlich des Seitenstreifens.
Q-Gruß
Hi,
der Bereich zwischen den Schldern, Pfeil nach links ist
Beginn, Pfeil nach rechts Ende. Einschließlich des
Seitenstreifens.
Beide Schilder haben aber in der Position wie sie stehen, kein unmittelbar „gegenüber“ stehendes Schild. Mathematisch ausgedrückt symbolisieren sie zwei Parallelen und die schneiden sich ja bekanntlich nicht. Das war der Hintergrund meiner Frage. Es wird also kein Bereich begrenzt. Zumindest nicht so wie es sonst bei Aufstellung solcher Schilder passiert.
VG
Stefan
Hallo,
das Schild Halteverbot Ende
http://picture.yatego.com/images/47d1549aaa76c8.8/bi…
gehoert an das Ende des Bereichs und hat den Pfeil nach rechts, bis hier hin ist Halteverbot. Das Schild steht sichtbar fuer den heranrollenden Verkehr eventuell quer zur Fahrtrichtung (wie fast alle Schilder) und der Pfeil zeigt dann zum Buergersteig, das ist korrekt. Aehnlich beim Anfang Halteverbot.
Gruss Helmut
Hallo,
Beide Schilder haben aber in der Position wie sie stehen, kein
unmittelbar „gegenüber“ stehendes Schild. Mathematisch
ausgedrückt symbolisieren sie zwei Parallelen und die
schneiden sich ja bekanntlich nicht. Das war der Hintergrund
meiner Frage. Es wird also kein Bereich begrenzt. Zumindest
nicht so wie es sonst bei Aufstellung solcher Schilder
passiert.
was sagt die StVO dazu?
§41 Abs.2 Punkt 8c ( http://bundesrecht.juris.de/stvo/__41.html )
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.
Und der Volksmund (steht auch so ähnlich im Gesetzbuch) sagt, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Cu Rene
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Hallo,
okay, verstehe. Allerdings noch eine weitere Frage:
Hat es eine Bedeutung, wenn diese Parkverbotszone mit einem Schild/Zeichen beginnt, woraus ersichtlich ist, dass auf dem Seitenstreifen nicht geparkt werden darf und die Zone mit einem Schild endet, woraus deutlich wird, dass nicht auf der Straße geparkt werden darf, mithin der Verweis auf den Seitenstreifen also nicht mehr gemacht wird ? Frage mich nämlich wie ein Parkverbot auf dem Seitenstreifen anfangen und auf der Straße aufhören kann.
Danke und Gruß
Stefan
Hi,
das Zeichen welches Gebote/Verbote aufhebt, braucht nicht das Zusatzzeichen, hier Seitenstreifen.
Q-Gruß
Danke für die Beiträge
Hallo,
wollte mich bei allen noch mal für die Beiträge bedanken. Ich habe wieder viel dazu gelernt 
Hatte doch zwei Bilder von dem Fall erhalten und wollte Sie jetzt nur nochmal nennen, da der erste Beitrag von mir, wie ja bereits bemerkt, doch etwas „langatmig“ war. Ich denke, dass Eure Beschreibungen der Rechtslage auf die auf den Bildern dargestellte Situation passen.
http://www.bilder-space.de/show.php?file=16.04XxZEtq…
http://www.bilder-space.de/show.php?file=17.04SDcdDY…
Viele Grüße
Stefan