Hamburg-Freundin-Zusammen ziehen... Unterstützung?

Sehr geehrte Damen und Herren :smile:

ich bräuchte mal Hilfe…

Und zwar ist es so. Ich lebe zurzeit in der Schweiz und habe vor wieder in meine Heimatstadt Hamburg zu ziehen am 01.Februar 2011. Dort möchte ich mit meiner Freundin zusammen ziehen. Meine Freundin ist 24 und noch in der Ausbildung bis September. Wohnt in Lübeck noch bei ihrer Mutter.
Durch gewisse Umstände wird es nicht möglich sein das ich mich in dieser Wohnung anmelde. Also wird die Wohnung auf sie laufen… Jetzt fragen wir uns welche möglichkeiten wir haben? Welche Unterstützung wir evtl. bekommen könnten… Paragraph5 schein, Wohnungsgeld usw.

Ich wäre euch für jede Antwort Dankbar sei sie auch noch so kurz :smile:

Mfg

Sorry, aber da kenne ich mich nicht aus. :frowning:

Es tut mir sehr leid, aber davon habe ich leider keine Ahnung.

Bitte bei den entsprechenden Behörden anfragen. Unterstützung kann man überall finden, die Frage ist, ob die Person aber bedürftig ist.

Hallo,

die Antwort ist schwierig, da wesentliche Fakten fehlen: Was war in der Schweiz? Berufstätigkeit? Studium? Was ist in Hamburg? Berufstätigkeit? Studium? Suche nach einem Ausbildungsplatz?

Azubis in einer bertrieblichen Ausbildung können u.U. Berufsausbildungsbeihilfe von der Arbeitsagentur bekommen (bei einer schulischen Ausbildung ggf. Bafög von der Stadt/dem Kreis).

Wohngeld von der Stadt ist ebenfalls abhängig vom Einkommen.

Bitte auf jeden Fall auch an die Krankenversicherung denken!!

Gruß

RHW

Mir fällt jetzt nur Wohngeld ein.

Im Internet gibt es Wohngeld-Rechner. Probiere das einfach mal aus.

Gruß

Keine Ahnung
Sehr geehrte Damen und Herren :smile:

ich bräuchte mal Hilfe…

Und zwar ist es so. Ich lebe zurzeit in der Schweiz und habe
vor wieder in meine Heimatstadt Hamburg zu ziehen am
01.Februar 2011. Dort möchte ich mit meiner Freundin zusammen
ziehen. Meine Freundin ist 24 und noch in der Ausbildung bis
September. Wohnt in Lübeck noch bei ihrer Mutter.
Durch gewisse Umstände wird es nicht möglich sein das ich mich
in dieser Wohnung anmelde. Also wird die Wohnung auf sie
laufen… Jetzt fragen wir uns welche möglichkeiten wir
haben? Welche Unterstützung wir evtl. bekommen könnten…
Paragraph5 schein, Wohnungsgeld usw.

Ich wäre euch für jede Antwort Dankbar sei sie auch noch so
kurz :smile:

Mfg

Hallo,

1.) Wenn Deine Freundin von Lübeck nach Hamburg ziehen und vom Staat Hilfe haben möchte, muss sie in Hamburg eine Arbeitsstelle haben. Ansonsten sagt der Staat, dass sie prima bei Mutti weiterleben kann.
2.) Du bekommst nur dann Hilfe, wenn Du auch in Deutschland gemeldet bist.
3.) Sollte Deine Freundin die Wohnung vom Amt bezahlt bekommen, so wird das Amt ihr ein „Wohnklo mit Küche“ bezahlen. Mehr als ein Einzimmerappartent wird das nicht werden. Wenn sie angibt, da alleine zu wohnen, und die Sozialkontrolleure kommen - und die kommen - und finden Sachen eines evtl. Mitbewohners, von dem die nix wissen, wirds hässlich. Die Kontrolleure befragen auch die Nachbarn, ob Dauermitbewohner oder Gast. Eins kann ich Dir sagen: Gott sieht alles, aber Deine Nachbarn noch viel mehr.
4.) Egal wie ihr es versucht. Auf jedenfall muss Deine Freundin, wenn sie Geld vom Staat haben möchte, sich den Umzug von der ARGE genehmigen lassen. Und zwar
!!!BEVOR!!! sie einen Mietvertrag unterschreibt. Wenn Deine Freundin einen Mietvertrag unterschreibt, ohne dass die ARGE ihren Segen gab, zahlen die keinen Cent.
Zum Schluss noch einen Tip. Deine Freundin soll Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalt, beantragen. Damit hat sie am Ende mehr Geld als wenn sie nur Wohngeld beantragt.

Ich wünsche Euch alles Gute.

Sprenzpeffer

Hallo,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Kenne mich damit nicht so aus.

Ich wünsche aber trotzdem alles Gute.

Viele Grüße von Simone

Hallo,

ich kann dir bei deinem speziellem Problem leider nicht weiterhelfen.
Als erste Ansprechperson kannst du vorab schon per Mail Kontakt mit der dortigen Arbeitsagentur aufnehmen und dein Anliegen schildern. Bzgl. der Unterstützung, nach der du fragst, sind das dann sowieso deine Ansprechpartner.

Viel Erfolg

Schöne Grüße
L.

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.
All the Best

Hallo,

mit so wenigen Informationen ist eine Antwort schwierig.

Was hast Du denn in der Schweiz gemacht? Gearbeitet, eine Ausbildung absolviert, studiert…?

Deine Freundin kann, solange sie noch in der Ausbildung ist und nicht mehr bei ihren Eltern lebt, BAB (betriebliche Ausbildung) oder BAföG (schulische Ausbildung) beantragen. Wenn beides abgelehnt wird, kann sie evtl. Wohngeld bekommen.

Du solltest einmal von der Arbeitsagentur bzw. der ARGE prüfen lassen, ob Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Dazu musst Du aber in jedem Fall in Deutschland gemeldet sein. Bei ALG II wird dann allerdings auch geprüft, ob Du mit Deiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildest.

Grüße
Jeanine

Kurz kann man das sicherlich nicht beantworten.
Was ein $5-Schein ist, weiss ich leider nicht.
Wohnungsgeld kommt auf das Einkommen an.

Warum du die Wohnung nicht mieten kannst, ist mir auch unbekannt.
Im Regefall muss aber bei einem Antrag auf Wohnungsgeld etc. angegeben werden, wer alles in der Wohnung ist und welche Finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Deine Freundin kann sich doch einfach mal, unverbindlich, bei dem zuständigen Amt informieren.
DIe können Ihr das ganz genau sagen…

Oder du schaust schon mal hier:
http://www.wohngeldantrag.de/antrag/hamburg.html

zuständig ist die argentur für arbeit. bitte sich mit den in verbindung setzen