Guten Tag,
der hamburger mietvertrag sieht unter vermieteten
räumen - küche- ohne spezifizierung der austattung
die diese nach diesem mietvertrag enthalten müssen.
m.E. wären das ein Herd zum Kochen und eine spüle.
wenn im mietvertrag nichts weiter zusätzlich aufgeführt
wurde , wie sind die usancen- muss die küche
mehr asls hed und spüle also z.b. geschirrspulmaschine
und kühlschrank enthalten- gibt es hierzu rechtsprechung
danke im voraus für kommentare
Die Küche „muss“ gar nichts enthalten.
Es gibt Vermieter, die eine Küche komplett ausstatten und es gibt Mietwohnungen, die nur einen als Küche ausgewiesenen Raum enthalten, ohne Herd oder Spüle.