In meinem Hamburger Mietvertrag ist durch den Vermieter eine zusätzliche Vereinbarung festgehalten, die besagt, das ich die Gasthermenheizung in meiner Wohnung einmal im Jahr auf eigene Kosten von einer Fachfirma zu warten lassen habe.
Ist das zulässig ?
Oder ist dies nicht vielmehr Sache des Vermieters sowohl für entstehende Reparaturen als auch für die regelmäßige Wartung aufzukommen?
Wer kann mir zum Thema weiterhelfen??
Vielen Dank!
Hallo Camille,
hier handelt es sich um eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Eine solche Vereinbarung ist zulässig. Hier musst Du direkt die Wartung in Auftrag geben und auch die Wartung zahlen. Der Vermieter hätte natürlich auch vereinbaren können, dass Du die Kosten der Wartung trägst und dann hättest Du eben am Jahresende die Rechnung erhalten. Dein Vorteil bei der jetzigen Vereinbarung ist, dass das preisgünstigste Angebot nehmen kannst. Hinweis: Wenn Reparaturen anfallen, hat diese der Vermieter zu tragen, auch wenn Du direkt die Wartung machen lässt, Du musst den Vermieter bei einer Störung lediglich auffordern, den Mangel beseitigen zu lassen.
Gruss Günter
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