Hallo
ich mußte leider Privatinsolvenz anmelden und dieser ist nun eröffnet worden.
Ich arbeite Vollzeit und liege knapp unter der Pfändungsgrenze zuzüglich erhalte ich demnächst das Hamburger Modell und würde dann aus der Freigrenze fallen.
Nun meine Frage: Ist das Hamburger Modell überhaupt Pfändbar?
Mein Schuldnerberater sagt nein,
der Treuhänder sagt ja.
Ich hoffe mir kann Einer helfen?!
Danke im vorraus
LEIDER HABE ICH DAVON ÜBERHAUPT KEINE AHNUNG UND KANN NICHT HELFEN-ZUR INFO: ich stehe hier fälschlicherweise als experte für fragen drin, dabei habe ich selber welche-hoffe dass w w w DEN FEHLER KORRIGIERT:GRUSS
Hallo
ich mußte leider Privatinsolvenz anmelden und dieser ist nun
eröffnet worden.
Ich arbeite Vollzeit und liege knapp unter der Pfändungsgrenze
zuzüglich erhalte ich demnächst das Hamburger Modell und würde
dann aus der Freigrenze fallen.
Nun meine Frage: Ist das Hamburger Modell überhaupt Pfändbar?
Mein Schuldnerberater sagt nein,
der Treuhänder sagt ja.
Ich hoffe mir kann Einer helfen?!
Danke im vorraus
Hallo,
ich gehe einmal davon aus, dass dies der Wiedereingliederungsplan nach Krankheit ist. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, welche voll und ganz den Pfändungsrichtlinien angehört. Liegt man also mit dem Krankengeld oberhalb der Pfändungsgrenze, sind entsprechende Beträge an den IV/Treuhänder abzuführen.
LG
Lunajane
hallo larilyn,leider kann ich dir da nicht weiter helfen.ich habe nicht mal was von dem hamburger modell gehört.wünsch dir aber trotzdem viel glück in der sache.gruß mike
Sorry,
aber ich kenne das Hamburger Modell nicht
hallo, dazu kann ich leider nichts sagen. das hamburger modell sagt mir nichts. leider.
mfg
johann schwenk
Guten Tag!
Schön, das Dein Treuhänder mit Dir redet (schreibt). Meiner hasst mich, glaube ich.
Was ist das Hamburger Modell? Kannst Du mir was kopieren und zuschicken?
Gruß aus Franken