Hamburger Modell und Übergangsgeld

Folgender fiktiver Fall: Jemand macht vom 1.10. 11.12. Hamburger Modell, erhält während dieser Zeit Übergangsgeld von der DRV. Der Arbeitgeber bescheinigt, dass eine Entgeltfortzahlung tarifvertraglich ausgeschlossen ist. Ende November zahlt der Arbeitgeber überraschend Weihnachtsgeld, obwohl auch dies tarifvertraglich strittig ist. Die Personalstelle hat es überprüft; keine Beanstandungen.
Wie wird das von der DRV gewertet: Wird das Weihnachtsgeld in voller Höhe angerechnet oder nur prozentual? Weil Weihnachten vor der Tür steht und frühestens Ende Dezember anteiliger Lohn gezahlt wird, ist derjenige auf das Geld angewiesen und will es auch im Januar zurückzahlen. Derjenige fragt, ob die DRV von der Sonderzahlung sowieso erfährt, denn von der Sonderzahlung wurden u.a. Beiträge zur RV abgeführt. Die Verdienstabrechnung erhält derjenige erst paar Tage später und kann diese frühestens nächste Woche einreichen. Frage: Soll derjenige es lieber von sich aus melden oder abwarten, bis der Rückzahlungsbescheid kommt mit Androhung Ordnungswidrigkeit?