Hallo!
Angenommen, ein AN beginnt nach längerer Krankheit mit der Wiedereingliederung. Wie verhält es sich da rechtlich, wenn sein Betrieb über die Weihnachtsfeiertage geschlossen hat? Werden ihm da auch die entsprechenden Urlaubstage von seinem „Konto“ abgezogen? Oder verhält sich das wie im Krankheitsfall, denn nach Recht und Gesetz ist der AN ja auch während der Wiedereingliederung „krank“, bzw. bezieht Leistungen von der Krankenkasse und nicht von seinem Arbeitgeber.
Merci und liebe Grüße
chérie