Hamburger Modell und Urlaubsanspruch

Hallo!

Angenommen, ein AN beginnt nach längerer Krankheit mit der Wiedereingliederung. Wie verhält es sich da rechtlich, wenn sein Betrieb über die Weihnachtsfeiertage geschlossen hat? Werden ihm da auch die entsprechenden Urlaubstage von seinem „Konto“ abgezogen? Oder verhält sich das wie im Krankheitsfall, denn nach Recht und Gesetz ist der AN ja auch während der Wiedereingliederung „krank“, bzw. bezieht Leistungen von der Krankenkasse und nicht von seinem Arbeitgeber.

Merci und liebe Grüße
chérie

Hallo,
ich gehe davon aus, dass während der Eingliederungsphase die Kasse weiterhin Krankengeld zahlt, demnach auch für die Tage, an denen normalerweise auch nicht gearbeitet wird oder werden kann - also keine Anrechnung von Urlaub.
Gruss
Czauderna

Hallo ,

ja, dann lag ich wohl richtig mit meiner Einschätzung.

Vielen Dank für Deine Antgwort.

Gruß chérie