Hammer - Betrug Handy-Internetshop

Hallo,

angenommen A kauft ein Handy vor Weihnachten in einem Internetshop, verbunden mit einem Handyvertrag. Da das Handy nicht zusagt, widerspricht A dem Kaufvertrag noch am selben Tag per Fax und sendet das Handy zusammen mit der ungenutzten noch verschweisten SIM am kommenden Tag zurück an den INternetshop. Da A durch eine Handyzuzahlung und Zahlungsart Nachnahme in Vorleistung trat, fordert er vom I-Shop diese Zuzahlung auf Grund des Widerrufs zurück.

Der Handyshop schreibt daraufhin per Mail die Behauptung, dass das Handy angeblich Gebrauchsspuren aufweise und die Rücknahme/Widerruf vom Kaufvertrag somit nicht angenommen wird.
Das Handy hatte definitiv keineGebrauchsspuren und wurde lediglich begutachtet.
Wie kann sich A nun am besten verhalten?
Der Handyshop verlangt noch dreist Geld für den Versand, damit er das Handy wieder an den Empfänger zurücksenden kann.

Danke!

Hallo,

Der Handyshop schreibt daraufhin per Mail die Behauptung, dass
das Handy angeblich Gebrauchsspuren aufweise und die
Rücknahme/Widerruf vom Kaufvertrag somit nicht angenommen
wird.

was schon mal nicht der deutschen Gesetzgebung entspricht.

Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html insbes. Abs. 3.

Im schlimmsten Fall könnte der Verkäufer nur einen Teil des Kaufpreises erstatten. Einen Widerruf schließt eine Verschlechterung nicht grundsätzlich aus.

Gruß

S.J.

es gibt auch keine Verschlechterung der Sache. Das Handy war im einwandfreiem neuem Zustand bei dem Rückversand und auch gleich am nächsten Tag beim Empfänger/Handyshop. Das ist einfach Betrug. Wer ist hier in der Nachweispflicht? Wer trägt hier das Versandrisiko?

Der Widerspruchsführer hat die Ware auf eigene Kosten zurückgesendet, heißt das, dass das Transportrisiko auch beim Widerspruchsführer liegt?

Zudem hängt der Sache nun auch ein Handyvertrag an. Wie verhält sich das??

Und mal angenommen, A würde kleinbeigeben und das Paket nun wieder zurücknehmen und sich mit der Sache (widerruf abgelehnt) abzufinden (vielleicht mit dem Gedanken, es dann halt bei ebay zu verkaufen oder wie auch immer) und bekommt dann aber in der Tat ein vollkommen benutztes, mit Gebrauchsspuren versehenes Handy zurück. Das kann doch wohl nicht sein dann? Oder wie? Was soll A denn tun?

in den AGBs steht folgendes

_A Nur einwandfrei zurückgesendete Ware mit Verpackung und ohne Gebrauchsspuren kann kostenlos zurückgegeben oder ausgetauscht werden!

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann bei Dienstleistungen dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen - zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde und - zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Dienstleistungen Für den Fall, dass Sie über uns im Zusammenhang mit der Bestellung von Ware, die aufgrund eines gleichzeitigen Abschlusses eines Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen vergünstigt ist, oder ohne Bestellung von Ware Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen oder sonstige Dienstleistungen abgeschlossen haben, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Wir bieten Ihnen einen bequemen Rückgabeprozess an. Rücksendungen werden vorher bei uns angemeldet. Sie erhalten von uns eine Retourennummer und die Rücksendeadresse entweder telefonisch über die Service-Hotline oder über das Kontakt-Formular.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."_

kleine Anfügung
es kann auch seitens des Transportunternehmens zu keiner Beschädigung des Handys geführt haben, denn es war sicher verpackt. Es war wirklich neu und wurde so wieder verpackt und retoure. Es könnten nur (absichtliche) Gebrauchs-/Benutzungsspuren beim Auspacken der Ware beim Internetshop entstanden sein, die sie dem Kunden nun anlasten wollen.
Wie ist das nun mit der Nachweispflicht bei Verschlechterung der Sache? Muss Käufer nachweisen, dass Handy im neuwertigen Zustand (nur kurz angeschaut) wieder verpackt wurde?
was wenn der Verkäufer mit angeblichen Zeugen kommt, die behaupten, es wäre in dem besagten schlechten Zustand gewesen?
Was ist nun mit dem Handyvertrag?

Hallo,

die Beweislast interessiert mich auch sehr.

Aber mal ein Gedankengang:

Das Handy sei also beim Händler im verschlechterten Zustand angekommen.

Wer sagt denn, dass es nicht in ebensolchem Zustand schon beim Käufer angekommen ist?

Der Käufer wird natürlich nicht lügen. Das ist ja böse.
Er wird aber sagen können:

„In dem Zustand, in dem das Handy bei IHNEN angekommen ist, ist es auch schon bei mir angekommen!“

Wer sagt denn, dass es nicht in ebensolchem Zustand schon beim
Käufer angekommen ist?

Der Käufer wird natürlich nicht lügen. Das ist ja böse.
Er wird aber sagen können:

„In dem Zustand, in dem das Handy bei IHNEN angekommen ist,
ist es auch schon bei mir angekommen!“

dann hätte es der Käufer bei seinem Widerruf sicher auch bereits erklären müssen, denk ich oder? Und wenn nicht, wie wöllte man das gegenüber dem Shop darlegen? Der Shop behauptet zuerst, es sei nicht mehr im neuwertigen Zustand, ohne genaue Angaben über den Zustand. Wenn es hart auf hart kommt, müssten sich die Angaben des Käufers u. des Verkäufers in Bezug auf den genauen Zustand sicher decken.

dann hätte es der Käufer bei seinem Widerruf sicher auch
bereits erklären müssen, denk ich oder?

Wieso das denn? Zu dem Zeitpunkt war das noch nicht Thema. Die Zurückgabe ist aufgrund Nichtgefallens erfolgt, wieso hätte der Käufer zusätzlich das Gerät auf Gebrauchsspuren untersuchen sollen?

wöllte man das gegenüber dem Shop darlegen?

Das Handy ist, wie Zeugen bestätigen können, der Packung entnommen und, wegen Nichtgefallens, unverändert wieder zurückgelegt und in Originalverpackung zurückgeschickt worden. Wenn der Händler jetzt Gebrauchsspuren entdeckt, hat er offenbar vertragswidrig selbst gebrauchte Ware verkauft.

Gott, was seltsame Nicks die Kids heute haben, aber an Fantasie mangelt’s ihnen völlig… Gelle, Tiger?

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Das Handy ist, wie Zeugen bestätigen können, der Packung
entnommen und, wegen Nichtgefallens, unverändert wieder
zurückgelegt und in Originalverpackung zurückgeschickt worden.
Wenn der Händler jetzt Gebrauchsspuren entdeckt, hat er
offenbar vertragswidrig selbst gebrauchte Ware verkauft.

danke Herrmann. Und was tut A bzw der Käufer jetzt? -

  • Die 30 Tage lautlos abwarten bis das Geld zurück aufm Konto ist oder
  • dem Verkäufer Frist zur Zahlung setzen und auf sein Mail mit seinem Vorwurf dass es nicht mehr neuwertig sei eingehen in der Form wie Du es geschrieben hast? -
    -dem Verkäufer nur die Frist setzen?

… und wenn Geld nach den 30 Tagen nicht da ist, Mahnbescheid veranlassen? Kann man das als Privatperson einfach?

und was für den Fall, dass den Käufer nun die erste RG ins Haus flattert vom Mobilfunkanbieter mit Hinweis dass die 1. Grundgebühr abgebucht wird. Zurückbuchen lassen auf Grund Widerspruch oder so lassen bis der Fall erledigt ist und abgebuchte Posten dann zurückfordern?

lG

Hallo ESSJOT:

Einen Widerruf schließt eine
Verschlechterung nicht grundsätzlich aus.

wie ist das gemeint? Widerruf schließt Verschlechterung nicht grundsätzlich aus oder eine Verschlechterung den Widerruf?
Und wie ist das „grundsätzlich“ zu verstehen? Gälte in dem Fall irgendeine Bedingung, die den Widerruf ausschließen würde?

Hallo,

wie ist das gemeint? Widerruf schließt Verschlechterung nicht
grundsätzlich aus oder eine Verschlechterung den Widerruf?
Und wie ist das „grundsätzlich“ zu verstehen? Gälte in dem
Fall irgendeine Bedingung, die den Widerruf ausschließen
würde?

das heißt, auch wenn die Sache in völlig abgerittenem Zustand beim Verkäufer eingeht, ist der Widerruf statthaft. Der Verkäufer kann diesen nicht ablehnen, aber durchaus Wertersatz, im schlimmsten Fall mit 100% des Kaufpreises dagegen rechnen.

Insofern dürften die AGB unwirksam sein.

Gruß

S.J.

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Hallo S.J.
danke und sollte der Käufer nun eine Frist setzen oder die 30 Tage einfach abwarten und nichts tun? Sollte er bei einem Schreiben mit Fristsetzung auf die Behauptung vom Verkäufer eingehen oder nur Fristsetzung oder eben nichts tun?
und was dann?
geht halt um einen Wert vn 900 Euro :o(
was würdest du tun an käufers stelle?

„In dem Zustand, in dem das Handy bei IHNEN angekommen ist,
ist es auch schon bei mir angekommen!“

dann hätte es der Käufer bei seinem Widerruf sicher auch
bereits erklären müssen, denk ich oder?

Nein.
Ein Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes kann absolut kommentar- und grundlos erfolgen.

Ein einfaches „will-nicht-haben“ reicht.