Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Tipp geben, es geht darum, dass mal angenommen ein Nachbar Arbeiten an der Giebelseite seines Hauses (welches genau auf der Grenze steht) durchführt.
Die Erlaubnis dafür wurde ihm gegeben, nur das Problem ist, das die Arbeiten mal irgendwann für ca. 2 Stunden durchgeführt werden und dann 1 ganzen Monat lang nichts passiert.
Das wäre wohl auch noch tragbar, aber derjenige hat einen - wie er es nennen würde Bodenaushub- vorgenommen und dadurch ist die Breite der Einfahrt des anderen von 4,50m auf 3,5m geschrumpft. D. h. das man eine Gesamtfläche von ca. 11m² nicht nutzen kann.
Kann man dafür eine Nutzungsentschädigung verlangen ? Und wenn Ja, wie macht man das ?
Für Eure Hilfe Danke ich Euch im voraus und noch schöne Feiertage.
Ciao
Hartmut
Hallo Hartmut,
ein frohes Weihnachtsfest (in Frieden mit den Nachbarn).
Aus eigener Erfahrung mit Grenzbebauung vor einigen Jahren meine unten eingefügten Kommentare :
Hallo !
Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Tipp geben, es geht
darum, dass mal angenommen ein Nachbar Arbeiten an der
Giebelseite seines Hauses (welches genau auf der Grenze steht)
durchführt.
Die Erlaubnis dafür wurde ihm gegeben, nur das Problem ist,
das die Arbeiten mal irgendwann für ca. 2 Stunden durchgeführt
werden und dann 1 ganzen Monat lang nichts passiert.
Die Erlaubnis musst Du geben.
Die Bedingungen schriftlich festhalten (formloses Schreiben, von beiden Seiten ordnungsgemäss unterschrieben):
Beginn der Arbeiten
Art der Arbeiten (mit Auswirkungen auf Dein Grundstück)
Abschlusstermin der Arbeiten : Vom Nachbarn kann man verlangen,die Arbeiten mit einem vertretbaren Minimum an Zeitaufwand abzuschließen. Unbegründbare Wartezeiten musst Du nicht hinnehmen.
Nutzungsgebühr für die 11m² : Sicher kann man dem Nachbarn nicht einen Kosten wie für eine Wohnfläche in Rechnung stellen (es sei denn Du hast nachweisbar hohe Kosten dadurch, dass die Fläche Dir nicht zur Verfügung steht). Wir haben uns damals mit dem Bauunternehmer/Nachbarn auf rund eine Mark pro m² u Monat berechnet. Da hierbei keine Reichtümer zu gewinnen sind, lohnt es sich nicht, hier einen großen Zirkus zu veranstalten. Du willst ja weiterhin in Frieden mit Deinem Nachbarn leben. Und evtl musst Du selber mal Zugang zu seinem Acker bekommen.
Auf jeden Fall (deutlich) erhöhte Nutzungsgebühr vertraglich vereinbaren für den Fall, dass der Nachbar nicht fristgerecht fertig ist. Dadurch schaffst Du eher einen Anreiz für den Nachbarn, nicht zu bummeln.
Vereinbarung, dass der ursprüngliche Zustand durch den Nachbarn wieder herzustellen ist (z.B. Pflanzen der Gartenanlage)
Gruss
Karl
Das wäre wohl auch noch tragbar, aber derjenige hat einen -
wie er es nennen würde Bodenaushub- vorgenommen und dadurch
ist die Breite der Einfahrt des anderen von 4,50m auf 3,5m
geschrumpft. D. h. das man eine Gesamtfläche von ca. 11m²
nicht nutzen kann.
Kann man dafür eine Nutzungsentschädigung verlangen ? Und wenn
Ja, wie macht man das ?
Für Eure Hilfe Danke ich Euch im voraus und noch schöne
Feiertage.
Ciao
Hartmut