Hallo
Ich kann dir zwar keine verbindliche Auskunft geben, da ich die Rechtslage nicht wirklich kenne, aber ich hatte selbst fast 10 Jahre lang einen kleinen online-shop, in dem ich Waren aus den USA importiert und hier verkauft habe. Das war auch eher im kleinen Rahmen und ich habe mich damals erkundigt.
Ruf auf jeden Fall mal beim Finanzamt an und erkundige dich. Bei so kleinen Gewerben, die eh nicht wirklich Gewinn bringen, geht das oft als Liebhaberei durch. Ich weiß nicht, wie hoch dir Grenze ist, aber bei geringfügiger Tätigkeit musst du keine Umsatzsteuer zahlen, kannst dann allerdings auch die Vorsteuer nicht absetzen, also alles, was da an Steuer auf deine Materialien aufgeschlagen werden.
Ich hab damals ein Gewerbe angemeldet, das ist nicht teuer und ich habe mich auch steuerlich angemeldet.
Vorsicht, wenn IHK oder sonstige Vereine kommen, das brauchst du nicht bei deiner geringen Tätigkeit.
Aber ich würde mich da wirklich mal bei der zuständigen Stelle deiner Gemeinde informieren. Wichtig ist eine Gewerbeanmeldung und Klärung der Steuer.
Wenn du noch einen „richtigen“ Job hast, musst du die Nebentätigkeit auch abklären. Und dann sollte noch klar sein, wie und wo du versichert bist.
Also es ist schwer, so von außen Ratschläge zu geben.
Gruß
MOnika