Handarbeit verkaufen

Hallo liebe Leute,

ich möchte meine selbstgemachte Handarbeiten (Taschen, Bilder, u.s.w) online verkaufen. Ich habe vor einen eigenen Online-shop zu eröffnen aber ich bin mir nicht im Klaren, was ich gesetzlich beachten soll. Muss ich mich beim Handelsregister anmelden? oder bei der IHK? noch bevor ich überhaupt weiß ob es mit dem Verkauf klappt? Danke im Voraus!

Mit Onlie-Shops kenn ich mich leider nicht aus

Hallo,
anmelden in jedem Fall, ab er nur beim Gewerbeamt! IHK geschiet automatisch, wenn man in das Raster passt und Handelsregister ist nur nötig, wenn man seinen Firmennamen schützen möchte, dann ist man aber auch automatisch Bilanzierungspflichtig, aso liebr erstmal ohne Handelsregister und Einnahmen/Überschuss abrechnung mit dem Finanzamt.
Für den Onlinehandel muss man viele Dinge beachte, z.B. Impressum, Widerrufsbelehrung usw .Einfach mal genau lesen, was das Wunschportal (z.B. eBay) dazu schreibt, die sind recht ausführlich.
Viele Grüße
Andreas Lehmann

Hallo EEGG,

das ist ein sehr komplexes Thema. Also ich würde erst mit Testverkäufen auf dem Kleinanzeigenmarkt bei eBay und auf Amazon anfangen um zu sehen wie die Sachen ankommen. Achte darauf, dass du nicht mehr als 3 gleiche Teile und nicht mehr als 10 insgesammt im Monat verkaufst. Alles darüber „kann“ als gewerblich bewertet werden. Wenn das viel versprechend aussieht, kannst du dein Projekt Onlineshop mit Gewerbeanmeldung starten. Die IHK meldet sich dann von ganz alleine.
Nun wünsche ich dir viel Erfolg

mogi-le

Hallo

Ich kann dir zwar keine verbindliche Auskunft geben, da ich die Rechtslage nicht wirklich kenne, aber ich hatte selbst fast 10 Jahre lang einen kleinen online-shop, in dem ich Waren aus den USA importiert und hier verkauft habe. Das war auch eher im kleinen Rahmen und ich habe mich damals erkundigt.
Ruf auf jeden Fall mal beim Finanzamt an und erkundige dich. Bei so kleinen Gewerben, die eh nicht wirklich Gewinn bringen, geht das oft als Liebhaberei durch. Ich weiß nicht, wie hoch dir Grenze ist, aber bei geringfügiger Tätigkeit musst du keine Umsatzsteuer zahlen, kannst dann allerdings auch die Vorsteuer nicht absetzen, also alles, was da an Steuer auf deine Materialien aufgeschlagen werden.
Ich hab damals ein Gewerbe angemeldet, das ist nicht teuer und ich habe mich auch steuerlich angemeldet.
Vorsicht, wenn IHK oder sonstige Vereine kommen, das brauchst du nicht bei deiner geringen Tätigkeit.
Aber ich würde mich da wirklich mal bei der zuständigen Stelle deiner Gemeinde informieren. Wichtig ist eine Gewerbeanmeldung und Klärung der Steuer.
Wenn du noch einen „richtigen“ Job hast, musst du die Nebentätigkeit auch abklären. Und dann sollte noch klar sein, wie und wo du versichert bist.
Also es ist schwer, so von außen Ratschläge zu geben.
Gruß
MOnika

Guten Tag!

  1. Beim zuständigen Ordnungsamt im Ort / Kreis einen Gewerbeschein erwerben (20 - 30 €) als Versandhandel für Strickwaren oder was auch immer.

  2. Einen Internetshop erstellen. Ich habe mal von www.smartstore.com eine kostenlose light-version erhalten (siehe www.fett-weg.de/shop).

  3. Ein Kassenbuch kaufen für die Ein- und Ausgaben als Beleg für das Finanzamt zur Steuererklärung für Einkünfte aus Sebstständigkeit.

Hallo, EEGG,

mein erster Gang führte zum Steuerberater, der mir eine Reihe von Fragen stellte, so dass er mir eine passengenaue Auskunft geben konnte. Ein Besuch beim Notar brachte weitere Klarheit, wie sinnvoll vorzugehen ist.

Alles Gute für den Start,

Martin Adler.

Da die rechtslage in Deutschland sicher anders als bei uns in Österreich, kann ich hier nicht helfen.

lG GüMai

Ich glaube Du kannst es erst versuchen ob es läuft, wenn ja dann solltest Du einen Gewerbeschein holen.Aber genau weiss ich es nicht.
Hallo liebe Leute,

ich möchte meine selbstgemachte Handarbeiten (Taschen, Bilder,
u.s.w) online verkaufen. Ich habe vor einen eigenen
Online-shop zu eröffnen aber ich bin mir nicht im Klaren, was
ich gesetzlich beachten soll. Muss ich mich beim
Handelsregister anmelden? oder bei der IHK? noch bevor ich
überhaupt weiß ob es mit dem Verkauf klappt? Danke im Voraus!

Hallo,

davon habe ich keine Ahnung! Ruf einfach bei der Amtsverwaltung oder IHK an.

Schönen vierten Advend!

Vielen Dank! es war sehr hilfreich. Frohe Weihnachten

Vielen Dank für den Tipp. Das mit dem Testverkauf ist eine gute Idee. Frohe Weihnachten!

Ja, es ist doch ziemlich kompliziert, denn ich bin bereits seit mehreren Jahren freiberufliche Übersetzerin, also kein richtiger Vollzeitjob: mal so mal so… ich glaube ich werde aber zuerst mit Testverkäufe bei Ebay anfangen und sehen, was dann passiert. Ich habe bei de IHK gefragt: ich brauche lediglich einen Gewerbeschein. Mal sehen… Vielen Dank und frohe Weihnachten.

Danke! ich habe bei der IHK gefragt und stimmt schon: Gewerbeschein reicht.
Frohe Weihnachten.

Danke, das habe ich inzwischen gemacht: Gewerbeschein anmelden und los!
Frohe Weihnachten!

Super! vielen Dank für die konkrete Antwort.
Frohe Weihnachten!

OK! die IHK hat endlich auf meine Frage geantwortet und anscheinend brauche ich lediglich einen Gewerbeschein. Nach den Ferien starte ich los. Vielen Dank und frohe Weihnachten

Trotzdem vielen Dank. Mittlerweile habe ich erfahren, dass ich nur einen Gewerbeschein brauche. Mal sehen…

Frohe Weihnachten

Da die rechtslage in Deutschland sicher anders als bei uns in Österreich, kann ich hier nicht helfen.

lG GüMai