Handbrems seil gerissen. In welchen Gang?

Hallo,
Ich mal wieder!

Seit einigen Tagen zieht meine Handbremse nicht mehr. Ich habe in 6 Wochen sowieso einen Termin zum Tüv und davor/dabei wird der Wagen „gemacht“. Jetzt will ich nicht wegen 6 Wochen noch einen extra Termin mit der Werkstatt machen. Würde bedeuten das Auto morgens dort abzustellen, mich abholen und bringen zu lassen usw.
Da ich sowieso nur an eher flachen Stellen parke (arbeit+zu Hause) muss es erstmal genug sein das Auto im eingelegten Gang abzustellen. Aber welcher ist am da besten? Ein Kollege sagte im 4. ist`s am besten, aber im 4. kann ich meine kleine Quitsche noch eher mühelos wegschieben.

Danke für eure Hilfe, Marvr

Hallo,

Ein Kollege sagte
im 4. ist`s am besten, aber im 4. kann ich meine kleine
Quitsche noch eher mühelos wegschieben.

Dein Kollege erzählt Unsinn, der kleinste Gang wäre der Richtige.

Gruß,
Woody

im 4. ist`s am besten, aber im 4. kann ich meine kleine Quitsche noch eher mühelos wegschieben.

Dein Kollege erzählt Unsinn, der kleinste Gang wäre der Richtige.

Stimmt, und das ist bei den meisten Fahrzeugen der 1. Gang, bei manchen der Rückwärtsgang.

Aber ohne funktionierende Feststellbremse (zweites unabhängiges Bremssystem) ist deine Fahrzeugzulassung für den öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr gültig.

Bernhard

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Off topic!
Hallo!

im 4. ist`s am besten, aber im 4. kann ich meine kleine Quitsche noch eher mühelos wegschieben.

Dein Kollege erzählt Unsinn, der kleinste Gang wäre der Richtige.

Klar! Darüber hinaus ist es eventuell auch lohnend, darüber nachzudenken, ob der 1. Gang oder der Rückwärtsgang der ist, der leichter „aus Versehen“ rausgeschmissen werden (Rein-/ Raussteigen) kann: Es ist meist der 1. (wie die restlichen 4 Vorwärtsgänge).

Aber ohne funktionierende Feststellbremse (zweites
unabhängiges Bremssystem) ist deine Fahrzeugzulassung für den
öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr gültig.

Aber völlig zulässig ist Festmachen des Bremspedals mit einer Zwinge :wink: !

Gruß,
urheberreste

Die Zeiten da die Handbremse die Hilfsbremse waren sind lange vorbei.Das ist heute der 2.Kreis der Betriebsbremse.
Trotzdem würde ich so nicht herumfahren.Wie wärs denn damit die HU etwas früher zu machen?

Grüße

Die Zeiten da die Handbremse die Hilfsbremse waren sind lange vorbei.Das ist heute der 2.Kreis der Betriebsbremse.

Das gilt ab der Aufteilung in die zwei Kreise (am Hauptbremszylinder). Für die Betätigungsweg davor (Bremspedal mit Aufhängung und Kraftübertragung auf den Hauptbremszylinder) muss trotzdem eine unabhängige Vorrichtung vorhanden sein, daß „beim Bruch eines Teils noch mindestens 2 Räder, die nicht auf derselben Seite liegen, gebremst werden können.“ (Quelle: StVZO § 41 Abs.1)

Trotzdem würde ich so nicht herumfahren.Wie wärs denn damit die HU etwas früher zu machen?

Diese Empfehlung möchte ich klar unterstützen

Bernhard

Unterschieden wird heute zwischen Betriebsbremse,Hilfsbremse u8nd Feststellbremse.
Bei 2 kreisigen Bremsanlagen nach EG ist die Hilfsbremse der 2.Kreis der Bremsanlage.Die Handbremse ist eine reine Feststellbremse,d.h. sie dient nur dazu das stehende Fahrzeug am Wegrollen zu hindern.Einen Widerspruch zu 41(1) sehe ich nicht,da die EG Richtlinie 71/320 ab 1.1.1991 verbindlich für PKW in D ist d.h. der § 41 gar nicht mehr relevant ist.
Die 71/320 gestattet die gemeinsame Verwendung von Übertragungseinrichtunge.Ausserdem legt sie die zu erreichende Verzögerung für Betriebsbremse,Hilfsbremse und und die Haltekraft der Feststellbremse fest.Dies hat sich auch in den Richlinien zur HU niedergeschlagen;die Anforderungen an die Feststellbremse wurden herabgesetzt.Bei Oldtimern bleibt es natürlich bei den alten Anforderungen.

Grüße

Tach!

Mann, mann, das artet hier in einem Theoriekurs für TÜVler aus.

Parke die Kiste an möglichst ebenen Plätzen im 1. Gang und schlage die Lenkung in richtung Randstein ein.

Das reicht völlig aus.

Nirgends auf der Welt stellt man sich wegen defekten Kinkerlitzchen an Autos so an wie in Deutschland.
Eine Feststellbremse ist nichts weiter als ein „Nice-to have“. Unbedingt nötig für eine sichere Fortbewegung ist sie nicht. Ebensowenig wie ein Tacho oder ein möglichst leiser Auspuff.

Also: Problem erkennen, entsprechend handeln. Beizeiten beseitigen.

Gruß,

M. D.

Danke Mathias!
Endlich mal ne klare Antwort!
Sternchen Dafür!

Weiter noch: Früher zur Werkstatt/HU ist arbeitstechnisch kaum möglich und weil ausser der Handbremse auch noch andere Kleinigkeiten gemacht werden müssten und auch die Inspektion gemacht wird habe ich mit dem Mechaniker diesen Termin abgesprochen.
Währ ziemlich blöde dann zu sagen: „obwohl du ja in ein paar Tagen sowieso meine Bremsen machst, wirf mir doch jetzt bitte mal ein neues Handbremsseil rein… Hast du schön doppelt Arbeit und ich doppelt Kosten…“

Weiter noch: Ich (zumindest) fühle mich absolut sicher auch ohne funktionierende Handbremse. Danke aber für eure Sorge um mich!
Die nächsten Tage wirds eben der erste Gang tun müssen (danke nochmal Mathias) Aber ein Sicherheitsrisiko sehe ich derzeit nicht.
Erst wenn der erste Schnee liegt brauche ich die Handbremse wieder (aktiv) beim Fahren… (… auf dem Firmenparkplatz hihi)

Grüsse!