Handbücher, wer muss sie liefern?

Hallo allerseits,

folgendes Szenario:

Herr X kauft in Deutschland 2 Computersysteme der Firma F bei einem Versandhandel in Norddeutschland (Verkäufer), deutscher Sitz der Firma F in der Nähe von FFM.

Die Systeme hätten ein Installationsverzeichnis mit einem Unterverzeichnis für Handbücher, welches aber leer wäre. Desweiteren hätten die Systeme ein sogenanntes Launchcenter, mit dem man Handbücher herunterladen könnte. Leider würde die dahinterliegende Webseite der Firma F nicht korrekt funktionieren und man könnte final die Dateien nicht herunterladen (Mit keinem der gängigen Webbrowser). Spräche man die Firma F an, so bekäme man als Kommentar „die Webseite funktioniert und wir schicken Ihnen die Manuals auch nicht zu“.

Ist es korrekt, dass für in D erworbene Geräte ein Handbuch mitgeliefert werden muss (ggf. sogar gedruckt?)?

Wer ist im obigen Szenario derjenige, der die Handbücher liefern muss (der Verkäufer oder der Hersteller?)?

Gruss
norsemanna

Ist es korrekt, dass für in D erworbene Geräte ein Handbuch
mitgeliefert werden muss (ggf. sogar gedruckt?)?

Urt. v. 09.03.2006 - 6 U 4082/05
„Das OLG München entschied, dass die Kunden ihr Geld zurückfordern könnten, da die mitgelieferte Bedienungsanleitung unzureichend gewesen sei. Wenn die sinnvolle Verwendung eines Kaufgegenstandes eine verständliche Bedienungsanleitung voraussetze, dann liege bei Fehlern oder Unvollständigkeit derselben ein Sachmangel vor, der dem Kunden ein Rücktrittsrecht gebe.“

Vielleicht hilft es ja weiter, wenn man den Verkäufer damit konfrontiert.

Gedruckt glaube ich nicht, sonst hätten ja die Hersteller heutzutage ja reihenweise dagegen verstoßen. Eine gedruckte Anleitung, die mehr als 2 Seiten enthielt, habe ich schon lange nicht mehr gesehen.

Gruß,
Andreas

Hallo,

Wer ist im obigen Szenario derjenige, der die Handbücher
liefern muss (der Verkäufer oder der Hersteller?)?

wenn überhaupt eine Verpflichtung besteht, dann durch den Verkäufer. Mit dem Hersteller hat der Käufer keinen Vertrag, der Ansprüche begründen könnte.

Gruß

S.J.

Hallo,

Leider würde die
dahinterliegende Webseite der Firma F nicht korrekt
funktionieren und man könnte final die Dateien nicht
herunterladen (Mit keinem der gängigen Webbrowser). Spräche
man die Firma F an, so bekäme man als Kommentar „die Webseite
funktioniert und wir schicken Ihnen die Manuals auch nicht
zu“.

Cookies ausgeschaltet?

Ist es korrekt, dass für in D erworbene Geräte ein Handbuch
mitgeliefert werden muss (ggf. sogar gedruckt?)?

Nein. Nur dann, wenn es für die Benutzung notwendig ist. Ist es das?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi loderunner,

Cookies ausgeschaltet?

nein. Für andere Dokumente auf derselben Webseite würde das Ganze ja auch funktionieren (sprich 3 der 12 Dokumente könnte man herunterladen).

Nein. Nur dann, wenn es für die Benutzung notwendig ist. Ist
es das?

ja, es wäre für die Bedienung notwendig.
Auch ist ein Manual ja notwendig, um z.B. einen nicht beschrifteten Slot zu identifizieren, den Typ der Speicherchips, die Beschaltung des Netzteils (sofern nicht Standard), die Beschaltung der anderen internen Anschlüsse, etc etc…

Gruß
norsemanna

Hallo,

Auch ist ein Manual ja notwendig, um z.B. einen nicht
beschrifteten Slot zu identifizieren, den Typ der
Speicherchips, die Beschaltung des Netzteils (sofern nicht
Standard), die Beschaltung der anderen internen Anschlüsse,
etc etc…

das sind alles Informationen, die weit über das hinausgehen, was ein Handbuch bieten muss. Man sollte hier nicht Bedienungsanleitung mit Referenzhandbuch verwechseln. Niemand ist verpflichtet derart detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen.

Gruß

S.J.

Howdy,

das sind alles Informationen, die weit über das hinausgehen,
was ein Handbuch bieten muss. Man sollte hier nicht
Bedienungsanleitung mit Referenzhandbuch verwechseln. Niemand
ist verpflichtet derart detaillierte Informationen zur
Verfügung zu stellen.

und woher nimmst du diese Weisheit?

Gefragt war initial nach Handbüchern für die Bedienung (insbesondere der aussen angebrachten Anschluesse und Features und zwar für Personen, die das Ganze nicht studiert haben, so wie ich). Aber auch die genannten „Referenzhandbücher“ enthalten sehr wohl Informationen, die zur Benutzung und den Betrieb der Rechner relevant sind. Das Einstecken einer Graphikkarte oder anderer Interfacekarten oder von RAM z.B. ist sehr wohl eine Benutzung (denn dafür sind die Erweiterungsslots da), selbst wenn das beim Standard-Aldi-PC-Käufer niemals vorkommt.

Und by-the-way: Bei mir haben alle Hersteller meiner PCs diese Informationen bisher auch geliefert…

Gruss
norsemanna

Hallo,

und woher nimmst du diese Weisheit?

zunächst ein Mal wundere ich mich mal wieder, dass Du hier eine Frage stellst, obwohl Du doch die Antwort nicht nur zu wissen meinst, nein, Du meinst sie auch noch besser zu wissen.

Zur Frage der Weisheit: Es ist nirgendwo gesetzlich vorgeschrieben. Das hat nicht viel mit Weisheit zu tun.

Gefragt war initial nach Handbüchern für die Bedienung

Für die Bedienung dürfte eine PIN Belegung irrelevant sein.

Betrieb der Rechner relevant sind. Das Einstecken einer
Graphikkarte oder anderer Interfacekarten oder von RAM z.B.
ist sehr wohl eine Benutzung (denn dafür sind die
Erweiterungsslots da), selbst wenn das beim
Standard-Aldi-PC-Käufer niemals vorkommt.

Nein. Es ist keine Benutzung. Zudem entsprechen diese Schnittstellen Industriestandards. Deiner Meinung nach müsste in der Bedienungsanleitung eines PKW also auch detailliert beschrieben werden, wie man einen Sportauspuff montiert oder es müssten alle Schnittstellen der Motorelektronik dokumentiert sein, falls man mal den Motor austauschen möchte. Im Handbuch eines PKW wirst Du nicht mal Informationen zum Austausch des Autoradios finden, auch wenn das nach Deiner Definition zur Benutzung gehört.

Und by-the-way: Bei mir haben alle Hersteller meiner PCs diese
Informationen bisher auch geliefert…

Aha. Und daraus leitest Du eine Pflicht dazu ab?

Gruß

S.J.

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Hallo,

Gefragt war initial nach Handbüchern für die Bedienung
(insbesondere der aussen angebrachten Anschluesse und Features
und zwar für Personen, die das Ganze nicht studiert haben, so
wie ich).

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was man zu einem USB-Anschluss für eine Bedienungsanleitung brauchen könnte. Audio: den grünen Stecker ins grüne Loch. VGA: kannst ja mal versuchen, ob da ein anderer Stecker reinpasst. Netzanschluss: Nun ja.
Welche Features musst Du denn für die Benutzung kennen, auf die Du nicht bereits beim Kauf geachtet hast? Mir fällt da wirklich kein Beispiel ein.

Notfalls bekommt man richtig gute Beschreibungen für Profis vom Hersteller des Mainboards. Wer die nicht findet, braucht sie auch nicht.

Aber auch die genannten „Referenzhandbücher“
enthalten sehr wohl Informationen, die zur Benutzung und den
Betrieb der Rechner relevant sind.

Welche denn?

Das Einstecken einer
Graphikkarte oder anderer Interfacekarten oder von RAM z.B.
ist sehr wohl eine Benutzung (denn dafür sind die
Erweiterungsslots da), selbst wenn das beim
Standard-Aldi-PC-Käufer niemals vorkommt.

Das sehe ich heftig anders, da sollte man schon ein wenig Ahnung haben, wenn man sowas machen will.
Abgesehen davon ist die Beschreibung zum Einbau der Grafikkarte bei der Grafikkarte dabei, nicht beim PC selber.

Und by-the-way: Bei mir haben alle Hersteller meiner PCs diese
Informationen bisher auch geliefert…

Und? Wie oft hast Du sie wirklich gebraucht? Ich hab die Dinger zwar in den Schrank gepackt, aber wenn ich sie für eine Aufrüstung (Speichererweiterung, da gibt es haufenweise inkompatible Riegel) benötigt habe, nicht wiedergefunden und dann doch von der Webseite des Herstellers besorgt. Oder ich hab das Gerät unter den Arm geklemmt und meinen Händler gefragt. Einem absoluten Laien kann ich nur die zweite Version empfehlen, sonst sind wirkliche Probleme vorprogrammiert.

Ein Mangel ist etwas, was den bestimmungsgemäßen Gebrauch verhindert. Oder was vertraglich abgemacht war, aber nicht erfüllt wurde.
Beides sehe ich hier nicht, sorry. Für die normale Benutzung sollte man keinerlei Handbuch benötigen.

Gruß
loderunner