Handel auf ebay - Gewerbe anmelden & einige Fragen

Hallo,
ich wollte wohl gern mal wissen, wie das ist wenn man einen Handel auf ebay aufmacht. Das würde dann so ablaufen, dass man Sachen bei ebay einkauft und hinterher wieder verkauft (Gewinn ist beabsichtigt). Soweit ich weiß, muss ich dafür ein Gewerbe anmelden. Nur sind nun die Fragen wie das u.a. mit der

  • Gewerbeseuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Krankenkasse
    ist.
    Angenommen man hat noch einen kleinen Nebenjob, wie ist das dann?
    Der Verdienst insgesamt, also Handel auf ebay und dem anderen Nebenjob würden die 400 € Grenze bei weitem nicht übersteigen.
    Natürlich wird es sich bei ebay um Gebrauchtware handeln, müsste man dann aber eine Rechnung ausstellen? 1Jahr Gewährleistung muss ja gegeben sein dann.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
xpressix

Hallo

  • Gewerbeseuer

da müsste man sehr viel verdienen. über 24499€ einnahmen pro jahr und schon muss man die zahlen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer

  • Umsatzsteuer

wenn du die kleinunternehmerregelung angibst dann musst du keine umsatzsteuer anrechnen beim kunden und auch keine ans finanzamt abgeben. du darfst allerdings voraussichtlich nich mehr als 17500€ umsatz im jahr haben. vorsteuer beim ankauf von waren musst du trotzdem zahlen und da bekommst du nichts wieder. also das ist die mwst/Ust die der großhandel einnimmt.
hier mal ein link dazu
http://www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelu…
hört sich einfach an, ist es aber nicht.

ansonsten musst du eben die differenz zahlen von der vorsteuer zur umsatzsteuer

  • Einkommenssteuer

die zahlt man erst wenn man im jahr über 7663€ einkommen hatte. da gibt es dann prozente die dann steigen um so mehr du eingenommen hast. fängt dann bei 15% an. solidaritätszuschlag kommt dann auch noch dazu von 5,5%.

  • Krankenkasse

wenn du schon einen nebenjob hast dann wärst du doch dort krankenversichert nehme ich an. es gibt aber die möglichkeit pro monat auf die häfte des regelsatzes zu kommen. also etwa 150€. da soll man am besten kurz VOR der selbstständigkeit bei seiner krankenkasse vorsprechen.

private krankenkasse gibt es auch noch aber das soll riskant sein falls dich eine rauswirft wissen das alle anderen kassen und diese würden den beitrag stark anheben.

das ist jetzt alles nur aus meiner sicht und es ändert sich sowieso ständig was.

habe noch einen link dazu
http://www.foerderland.de/310.0.html

und der ist auch ganz interessant
http://handelerfolg.de/

am besten ist es immer sich bei mehreren quellen zu informieren

gruß umungus

Danke für die Antwort :smile:

  • Krankenkasse

wenn du schon einen nebenjob hast dann wärst du doch dort
krankenversichert nehme ich an. es gibt aber die möglichkeit
pro monat auf die häfte des regelsatzes zu kommen. also etwa
150€. da soll man am besten kurz VOR der selbstständigkeit bei
seiner krankenkasse vorsprechen.

Da ich noch Schüler bin, bin ich noch bei meinen Eltern versichert, der andere Nebenjob bringt ~100€ im Monat und ist somit geringfügig.

Also wie gesagt, im Monat würde ich mit beidem zusammen nicht über 400€ kommen, also würden für mich die ganzen Steuern wegfallen.
Der Einkauf der Artikel würde von Privat zu mir erfolgen, womit also im Prinzip ja die MwSt bezahlt ist oder?

LG

Hallo,

das Thema interessiert mich auch. Wie ist es als Kleinunternehmer mit der Buchführungspflicht?

Wie ist es als
Kleinunternehmer mit der Buchführungspflicht?

Es reicht eine Einnamenüberschussrechnung (EÜR).
Mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JK

Da ich noch Schüler bin, bin ich noch bei meinen Eltern
versichert, …

Also wie gesagt, im Monat würde ich mit beidem zusammen nicht
über 400€ kommen, also würden für mich die ganzen Steuern
wegfallen.

Dann bleibt man Familienversichert.

Der Einkauf der Artikel würde von Privat zu mir erfolgen,
womit also im Prinzip ja die MwSt bezahlt ist oder?

Bei Privat gibt es keine MwSt.
Der Gewerbetreibende selbst kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Sie kann bei Verkäufen an Privatleute vorteilhaft sein.

Lies mal http://www.klicktipps.de/gewerbe.php und die zugehörige FAQ-Seite.

Gruß JK

ok dann weiß ich bescheid! Danke dir!
Nun müsste ich nurnoch wissen wie das ist mit Rechnungen schreiben; muss ich bei jeder Auslieferung eine Rechnung hinzufügen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nun müsste ich nurnoch wissen wie das ist mit Rechnungen
schreiben; muss ich bei jeder Auslieferung eine Rechnung
hinzufügen?

Ja.

Notwendiger Inhalt: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#rechnung

Gruß JK

Servus,

dieses:

voraussichtlich nicht mehr als 17500€ umsatz im jahr

ist falsch. Richtig ist das, was in § 19 Abs 1 UStG steht:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Schöne Grüße

MM