Handel - Einnahmen und Ausgaben wie teilbar? GbR?

Hallo!

Folgendes, eigentlich gar nicht so kompliziertes Vorhaben:
eine Freundin und ich wollen gemeinsam einen Internet-Shop eröffnen. Jede von uns hat schon ihren Gewerbeschein, wir haben auch schon Kontakte zu Großhändlern. Nun überlegen wir, wie wir die Ausgaben und Einnahmen teilen können. Logisch, intern auf alle Fälle 50/50, d.h. jeder bezahlt die Hälfte der Ausgaben und jeder bekommt die Hälfte der Einnahmen. Nur wie offiziell? Ich kann ja schlecht vom Großhändler 2 Rechnungen verlangen…
Also haben wir überlegt, ein GbR zu gründen, diese kauft ein und nimmt ein - Überschuss (oder Verlust) wird jährlich durch 2 geteilt. Ist das das einfachste Prinzip? Das hieße ja, dass die GbR eine extra Steuernummer und damit -erklärung bekäme und wir am Ende des Jahres sehen, wieviel für jeden herausspringt (halt die Hälfte). Frage ist jetzt nur - braucht die GbR auch eine eigene Gewerbeanmeldung, weil wir ja ÜBER die GbR einkaufen wollen, damit die Ausgaben dort liegen.
Das Blöde ist, dass ich mit meinem eigenen Schein schon bei vielen Händlern akkreditiert habe. Und warum noch mal 20 EUR zahlen, wenn schon jeder seinen Schein besitzt…? Oder könnte ICH unter meinem Namen FÜR die GbR einkaufen?? So ganz klar ist mir das noch nicht, wäre um Hinweise in die Richtung dankbar.

Viele Grüße
Anne-Kathrin

Hallo,

normalerweise schreibt der eine dem anderen dann eine Rechnung, dann würde das auch mit zwei Firmen laufen.

Am einfachsten scheint tatsächlich eine GBR (BGB), musst halt einfach den neuen Gewerbenachweis den Grosshändlern zusenden, einfach mit dem Vermerk das ihr Umfirmiert habt.

Bei der Kreditvergabe der Grosshändler, wie z.B. zahlungsziel sollte es ein Vorteil sein wenn man eine GBR hat, da hier gleich zwei Haftbar gemacht werden können.

Hi,

erstmal vielen Dank für die Antwort!

normalerweise schreibt der eine dem anderen dann eine
Rechnung, dann würde das auch mit zwei Firmen laufen.

Also sozusagen dann eine Rechnung über „Hälfte des Gewinns“! Kommt mir ja irgendwie komisch vor, das Finanzamt findet das bestimmt auch nicht ganz koscher, oder?
GbR ist dann wohl die eindeutigere Sache - nur halt etwas aufwendiger…

Viele Grüße
Anne-Kathrin

Hallo!

Folgendes, eigentlich gar nicht so kompliziertes Vorhaben:
eine Freundin und ich wollen gemeinsam einen Internet-Shop
eröffnen. Jede von uns hat schon ihren Gewerbeschein, wir
haben auch schon Kontakte zu Großhändlern. Nun überlegen wir,
wie wir die Ausgaben und Einnahmen teilen können.

Ihr habt damit, wohl ohne es zu wissen, bereits eine GBR gegründet.

es wäre schlau, diese rechtlich von einem Anwalt fassen zu lassen, es entsprechend gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern zu offen offenbaren und eine gemeinsame Buchführung einzuführen.

alles andere (mit gegenseitig Rechnung schreiben) haut euch sicherlich bald das FA um die Ohren. Und statt Geld zu verdienen werdet ihr euch mit zwei Buchführungen und gegenseitigem Rechnungsschreiben euere zeit vertreiben.

dazu kommt noch, daß ihr ellenlange Zahlungslisten mit -Verrrechnung von Rechnungen, -Wi8derrechnugnen wegen Fehler, Neuberechung etc. abfassen müsst. Diese führt dann natürlich wieder zum Widerspruch des Partners und erneutem Hickhack.

Logisch,

intern auf alle Fälle 50/50, d.h. jeder bezahlt die Hälfte der
Ausgaben und jeder bekommt die Hälfte der Einnahmen. Nur wie
offiziell? Ich kann ja schlecht vom Großhändler 2 Rechnungen
verlangen…

das wäre der weg, daß der Großhändler eure Belieferung einstellt.

Wie wäre es mal mit nem Buchführungskurs uund etwas Existendzgründungskurs und etwas BWL für Anfänger. (ein bißchen Recht wär auch nicht schlecht)

Also haben wir überlegt, ein GbR zu gründen, diese kauft ein
und nimmt ein - Überschuss (oder Verlust) wird jährlich durch
2 geteilt. Ist das das einfachste Prinzip?

Ja.

Das hieße ja, dass

die GbR eine extra Steuernummer und damit -erklärung bekäme

Ja

Frage ist jetzt nur - braucht
die GbR auch eine eigene Gewerbeanmeldung, weil wir ja ÜBER
die GbR einkaufen wollen, damit die Ausgaben dort liegen.

Ja

Das Blöde ist, dass ich mit meinem eigenen Schein schon bei
vielen Händlern akkreditiert habe.

Das einfache ist: „Ich habe mich jetz mit xy zu einer GBR zusammengefunden, damit bieten wir ihnen durch doppelte haftung ncoh mehr Sicherheit etc.“

Und warum noch mal 20 EUR
zahlen, wenn schon jeder seinen Schein besitzt…?

wenn 20 euro zuviel Geld sind dann das Gewerbe gleich abmelden (PS: kostet auch 20 Euro)

Oder könnte
ICH unter meinem Namen FÜR die GbR einkaufen??

führt zu dem ding, daß du alleine haftest. Und deine Kolelgin alleine geld verdient, weil sie keien Einkaufskosten und Verpflichtungen.

So ganz klar
ist mir das noch nicht, wäre um Hinweise in die Richtung
dankbar.

Klar wird es, wenn man es macht, wie es geregelt ist. sonst wärs ja nicht so geregelt, oder?

GBR
Partnervertrag
gemeinsame Buchführung

gruss

Und warum noch mal 20 EUR
zahlen, wenn schon jeder seinen Schein besitzt…?

wenn 20 euro zuviel Geld sind dann das Gewerbe gleich abmelden
(PS: kostet auch 20 Euro)

Das stimmt nicht ganz!!!
Gewerbe an- und ummelden kostet je 20 €uro (zumindest in meiner Stadt).
Gewerbe abmelden ist kostenlos.
Ganz nach dem Prinzip:
Bei jemandem, der gezwungen ist sein Gewerbe abzumelden, ist eh schon nix mehr zu holen, oder, Steuerzahler, eh komplett ausgeblutet. Is doch nett, daß man ihm da wenigstens noch seine Hose läßt.
J.

Oder könnte
ICH unter meinem Namen FÜR die GbR einkaufen??

führt zu dem ding, daß du alleine haftest. Und deine Kolelgin
alleine geld verdient, weil sie keien Einkaufskosten und
Verpflichtungen.

So ganz klar
ist mir das noch nicht, wäre um Hinweise in die Richtung
dankbar.

Klar wird es, wenn man es macht, wie es geregelt ist. sonst
wärs ja nicht so geregelt, oder?

GBR
Partnervertrag
gemeinsame Buchführung

gruss

Sondiere doch mal, ob du dein Gewerbe einfach UMmeldest auf eine GBR.
Und außerdem: bei der GbR stehen im Gewerbeschein alle Namen der Gesellschafter.
Bisher hast du Einzelfirma - steht auch dein Name drauf.
Alle bisherigen Großhändler wird dein neuer Schein einen Feuchten interessieren - die kennen ja deinen Namen schon.
Bei allen zukünftigen Zulieferern machts auch keinen Unterschied.

Nebenbei: wenn du mal in eine andere Gemeinde umziehen solltest (zwecks niedrigerer Gewerbesteuer, mehr Platz etc…), musst du dein altes Gewerbe komplett abmelden, und in der anderen Gemeinde neu anmelden. Da steht dann also wieder ein ganz frisches Datum drauf, als ob du gerade erst angefangen hättest und noch feucht hinter den Ohren wärst…

Kurz und gut, ich würd mir über den Inhalt des Gewerbescheins keine grauen Haare wachsen lassen.

P.S.: 20 Euro, das ist der Normalfall. Aber da wo ich wohne, sind ALLE städtischen Gebühren doppelt so hoch wie anderswo. Für Anmeldung hab ich 40 und für ne Ummeldung 30 Euro blechen dürfen. :frowning: