Handel mit abgepackten 'Lebensmitteln'

Hallo zusammen,

ich sitze gerade vor meiner Gewerbeanmeldung und nun tauchen beim Ausfüllen doch noch ein paar Fragen auf.

Ich möchte mit Beauty- und Wellnessartikeln ; Textilien „handeln“.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich Molkepulver und „Wohlfühltees“ (beides würde ich abgepackt vom Grosshändler bekommen) unter Beauty- und Wellnessartikel laufen lassen kann.
Oder muss ich das extra als Verkauf von verpackten Lebensmitteln deklarieren.
Gibt es dafür extra Verordnungen.

Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich eine Großpackung Molkepulver (1kg) öffne und in kleinere Packungen (100g) abfülle, um sie als Probierset´s anzubieten.

Ändert sich dann vom „Lebensmitteltechnischen“ her etwas und wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?

Bin über jede Hilfe dankbar, vielleicht hat auch jemand ein paar gute Lnks parat.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen das es sich um ONLINE-HANDEL handelt.

Da es sich da wohl etwas anders verhält

Hallo Yvonne,

schreib doch „Handel mit Waren aller Art“, dies beinhaltet auch verpackte Lebensmittel. Zum Abfüllen müßtest Du aber bestimmte Bedingungen erfüllen wie gekachelter Raum und vieles andere mehr, hier wäre es viel einfacher, den Hersteller zu Probepackungen zu ermuntern, die Du dann nur weiterverschickst.

Viele Grüße

Peter

PS: Molkepulver?

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