Hallo zusammen,
ich sitze gerade vor meiner Gewerbeanmeldung und nun tauchen beim Ausfüllen doch noch ein paar Fragen auf.
Ich möchte mit Beauty- und Wellnessartikeln ; Textilien „handeln“.
Nun stellt sich mir die Frage ob ich Molkepulver und „Wohlfühltees“ (beides würde ich abgepackt vom Grosshändler bekommen) unter Beauty- und Wellnessartikel laufen lassen kann.
Oder muss ich das extra als Verkauf von verpackten Lebensmitteln deklarieren.
Gibt es dafür extra Verordnungen.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich eine Großpackung Molkepulver (1kg) öffne und in kleinere Packungen (100g) abfülle, um sie als Probierset´s anzubieten.
Ändert sich dann vom „Lebensmitteltechnischen“ her etwas und wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?
Bin über jede Hilfe dankbar, vielleicht hat auch jemand ein paar gute Lnks parat.