Hallo an alle,
Man möchte gerne mitausländischen geschäftspartnern Handeln, das heißt im Ausland z.B. Elektowaren odeer Mode einkaufen um sie in Deutschland weiter zu verkaufen. Das geld für die Waren wurde bereits ins Ausland, nehmen wir als Beispiel die USA, überwiesen und der deutscha Käufer kennt den US-Geschäftspartner auch bereits persönlich - allerdins nur telefonisch - ist dennoch von dessen Ehrlichkeit überzeugt.
Während der Käufer und auch noch einigere Andere Ausländische Gäschäftspartner auf ihre Waren warten, geschieht folgendes.
Der US-Geschäftspartner kann jetzt plötztlich nicht liefern, da er seinerseits auch auf die sofort weiter zu veschiffende Ware wartete, welche vom Lieferservice Verlogen/gestohlen/Beschädigt/wie auch immer, wurde.
Nun hat der US-Geschäftspartner das geld nicht mehr, die Geschäftspartner aber keine Ware und möchten dennoch das Geld zurüch und aus dem Vertrag aufgrund Nichtlieferung und zum Beispiel Verfall des Wertes der Ware auf dem inländischen Markt zurücktreten. Auf die Bitten hin das Geld zurück zu geben antwortet der US-Geschäftspartner, dessen Lieferung, für die auch er bereits bezahlt hatte, verschwunden ist, folgendes:
Da das Geld verloren ist muss er versuchen durch Geschäfte genug aufzutreiben, um den anderen Geschäftspartnern Ihre Anteile zurück zu überweisen. ( wir nehmen an, er hat kaum oder keine Rücklagen )
Was könnte man jetzt tun, wenn sich der SChuldige ( in unserem Beispiel der US-Geschäftspartner ) nach mehreren e-mails nicht meldet - warum auch immer ? Ob genervt oder keine Lust.
Hallo!
Wenn es um internationale Rechtsbeziehungen geht wird es immer kompliziert.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann wurde die Ware nie an dich verschickt weil er sie selbst nie erhalten hatte.
Insofern ist es wohl auch eher zweitrangig was im Vertrag für Regelungen für den Gefahren- und Kostenübergang getroffen wurden.
Es kann dir auch letztendlich egal sein, wo der Verkäufer die Ware bezieht, so dass es letztlich nur um den Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer geht.
Dir bleibt jetzt die Möglichkeit einen amerikanischen Anwalt einzuschalten der die Rückzahlung einklagen soll. (Ich gehe nicht davon aus, dass Ihr euch auf einen deutschen Gerichtsstand im Vertrag geeinigt habt.)
Als Tipp für die Zukunft
Ich weiss nicht um welche Summen es hier geht, aber ab gewissen Höhen würde ich keinem Verkäufer blind vertrauen und Vorkasse leisten. Schon gar nicht wenn ich Ihn nur vom Telefon kenne und eigentlich nichts über Ihn weiss. L/C als Zahlungsart (auch wenn es teuerer wird) wäre eventuell angebracht gewesen. Denn das Akkreditiv stellt nun mal beide Seiten i.d.R. zufrieden.
Gruß Ivo
Hallo!
Das geld für die Waren
wurde bereits ins Ausland, :nehmen wir als Beispiel die :USA überwiesen…
…ist dennoch von dessen :Ehrlichkeit überzeugt.
Oh Mann! Und das Geld hast Du per Internet-Bank überwiesen, weil da die Kontoführungsgebühren so niedrig sind?
Wenn Du je etwas von Deinem Geld wiedersiehst, ists ja gut, ansonsten buche es unter Erfahrung. Bei Deinem nächsten Deal wendest Du Dich vorher (!) an Leute, die etwas vom Im- und Export verstehen. Das sind z. B. Spediteure (nicht zu verwechseln mit den Scheinselbständigen, die für Paketdienste die Autobahn unsicher machen). Von denen käme nämlich niemand auf die Idee, Geld ins Blaue in die Weltgeschichte zu schicken und zu hoffen, daß der Empfänger brauchbare Ware oder überhaupt irgendwas liefert. Oder Du wendest Dich für die Zahlerei an eine richtige Geschäftsbank, die im Land des Handelspartners über eine Partnerbank verfügt. Es muß nämlich sichergestellt sein, daß der Lieferant keinen Cent erhält, bevor die Ware im Schiffsbauch verschwunden ist oder sogar im hiesigen Heimathafen ausgeladen wird. Die ganze Abwicklung einschließlich der Zollformalitäten kriegst Du alleine nicht auf die Reihe.
Die Dienstleistung kostet natürlich Geld, aber nicht annähernd so viel wie der jetzt erlittene Totalverlust.
Gruß
Wolfgang