hallo,
ich möchte auf einer onlineplattform einen shop eröffnen. ich möchte(als einzelunternehmung) unteranderen markenwerkzeug, die auf den deutschen markt zuhaben sind,aus den usa importieren und anbieten. diese maschinen haben statt dem „CE-Zeichen“ das „UL-Zeichen“ (und englische bedienungsanleitung). stellt das ein problem da? ich würde das in der artikelbeschreiben natürlich als us-import deklarieren. ich hätte auch keine vertriebsverträge mit dem hersteller bzw. dem großhändler. tritt dann trotzdem der „erschöpfungsgrundsatz“ bzw. „parallelimporte“ in kraft? garantieansprüche gehn dann ja auf meine kappe bzw müßte ich dann mit meinen usa händler abwickeln.
vielleicht kann mir ja einer bei meinen fragen helfen. danke
gruß jürgen.