Handel mit selbst veränderten Produkten

Liebe/-r Experte/-in,
Erstmal nur ein Beispiel:
Ich bin als Kleinunternehmer registriert.
Ich kaufe beim Großhandel oder beim Hersteller Verpackungsmaterial ein, genauer gesagt kleine Mini-hobbock-eimerchen, in denen normalerweise für die Lebensmittelindustrie Salate abgefüllt werden, schneide da in den Deckel ein Loch rein, packe einen kleinen Fellball rein, nach dem eine Katze angeln kann und verkaufe das Ganze weiter als Katzenspielzeug. Mach also aus einem Salatbehälter ein Katzenspielzeug.

Und jetzt meine Frage:
Darf ich ein Produkt, welches zu einem bestimmten Zweck hergestellt wurde so verändern, dass es danach einer anderen Funktion dient und es dann als neues Produkt gewinnbringend verkaufen?

Gibt es diesbezüglich unterschiede zwischen einem fertigen Produkt und einem Verpackungsprodukt?

Brauche ich eine Genehmigung dafür und wenn ja, welche?
Sollten Sie diese Frage nicht beantworten können, wäre ich Ihnen für einen Hinweis sehr dankbar, an wen ich mich diesbezüglich wenden kann.

Ich bedanke mich im voraus.
Viele Grüße
Angela aus dem Erzgebirge

Liebe Angela,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten. Aber ich kann mir nciht vorstellen dass das ein Problem sein kann. Genehmigungen braucht man meines Wissens bei Lebensmittelherstellung.
Gruß
CDG

Viele Grüße aus Berlin ins Erzgebirge

Zuerst einmal meine Sype-Adresse: thomas-klein-berlin

Ich finde dies einfach toll und habe gestern im Fernsehen eine Lösung zur Wiederverwertung gefunden. Dazu:

  1. gibt es Behälter als sog. Abfall auch saubere? Einzelhandel fragen

  2. Absolut kein Empfang von Leistungen jeder Art ist gegeben?

  3. Sie stellen ein Produkt her und das Gewerbe - und das Finanzamt kommen sofort. Sie sind dann quasi Gewerbeanmeldepflichtig.

  4. Testen Sie den Markt, indem Nachfragen generiert werden.

  5. Machen Sie sog. Vorverträge, nur so kann überhaupt festgstellt werden, welche Einnahmen und Ausgaben erzielt odere auf Sie zukommen werden.
    6.Gegen Muster ist nichts einzuwenden. (zu Punkt 4.und 5.)

  6. Einen Steuerberater würde auf jeden Fall einbeziehen (ich bin keiner)

  7. Denn Hersteller des Verpackungsmaterials bitte kontaktieren. (hoffentlich nicht in China)

Mit freundlichen Grüßen Thomas Klein

[Bitte erwerben Sie eine Lizenz bei kommerzieller Nutzung von PhraseExpress] Mit freundlichen Grüßen t

Nein das tut mir sehr leid.
Dazu kann ich absolut gar nichts sagen. Ich hoffe es findet sich ein anderer Experte, der sich in diesem Fall besser auskennt.

Ich kannte mal eine Dame, die hat Schachteln von Cigarillos (Metall) bemalt und verkauft. Sie hatte einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt. Ich denke, das war nichts Verbotenes?! Aber wie gesagt, ich kann Ihnen rechtlich nichts dazu sagen.

Viel Erfolg, Sabine

Hallo Angela,
das ist ja schön ,was Du Dir da ausgedacht hast.
Ich komme nämlich aus der Zoobranche .
Also ,soweit auf den Eimern keine vorgefertigten
Drucke oder Aufkleber sind,kannst Du das selbstverständlich so verändern und als anderes Produkt verkaufen. Nur als Beispiel : Du nimmst einen Eimer ,auf dem Aufgedruckt steht : Bautzener Senf ,dann könnte die Senffirma dann dagegen auf Unterlassung klagen,weil sie damit nichts zu tun hat und oder dies schädliche Auswirkung auf deren Produkt haben könnte.
Wenn das Produkt aber erfolgversprechend ist,dann rate ich Dir auf jeden Fall dafür einen GEBRAUCHSMUSTERSCHUTZ zu beantragen - kostet zwar ca 500 Euro ,aber das rechnet sich .
Wenn noch irgendwelche Fragen sind,auch bezüglich Kunden,kann ich Dir eventuell helfen.
Mfg
Micha

Ich war Einkaufsleiter im Maschinen- und Anlagenbau, also nicht der Experte für deine Anfrage. Trotzdem bin ich sicher, dass du das darfst. Der Hersteller der Eimer ist ja froh, dass du SEINE Eimer kaufst. Was du dann mit DEINEN Eimern machst muss ihm recht sein. Ein Autohersteller kauft auch seine Komponenten ein und verbaut sie in sein Auto. Das fängt bei der kleinsten Schraube an und hört bei Motoren und Sitzen auf.
Also keine Bange !!! Wünsch dir noch gute Geschäfte !!!
Gruß
Helpman

Hallo,

das ist ja mal eine ausgefallene Frage!

Ich glaube nicht das da etwas dagegen spricht, aber im deutschen Rechsstaat ist alles möglich. Wenn ich bei einem Hersteller eine Verpackung kaufe, denke ich das es mir überlassen ist, was ich darin verpacke. Oder ?
Also wie gesagt in Deutschland ist alles möglich und ich würde Dir raten zunächst bei der IHK nachzufragen, die haben eine Rechtsabteilung. Wenn du nicht bei der IHK bist, dann mußt Du ja wo anders sein z.B. Handwerkskammer oder so.
Auch kann man für einen kleinen Betrag mal eine Beratungsstunde beim Anwalt vereinbaren. Meiner kostet die Beratungsstunde nur 38,00 Eur.
Ich kann Dir leider nicht sagen ob das ok. ist. Würde mich aber freuen, wenn Du mir mal schreibst was daraus geworden ist.
Gruß
Frank

Hallo,

zunächst würde ich mir den Bereich der Produkthaftung durchlesen und beachten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung

Die weiteren Angelegenheiten, die zu beachten sind, sind relativ komplex und sollten mit einem Anwalt besprochen werden (ob z.B. ein bestehendes Patent verletzt wird, Markenschutz, Gebrauchsmusterschutz etc.).