Wer einen Betrieb führt ist verpflichtet Buch zu führen.
Rechnungen sind dafür nicht zwingend erforderlich, Beispielsweise Markthändler und Gastronomen ohne Regsitrierkassensystem, aber dafür auch andere, nehmen die Entgelte für die veräußerten Waren bar, ohne Rechnungen zu schreiben, entgegen.
Nach Abschluss des Geschäftstages werden die Tageseinnahmen in das Kassenbuch eingetragen. Das ist die ordnungsgemäße Vorgehensweise.
Der Nachweis über die Einnahmen erflogt über das „ordentlich geführte“ Kassenbuch, das auch in elektronischer Form, als Buchführungssftware oder Excel/Calc-Tabelle o.ä., vorliegen kann.