Handel ohne Rechnung

Hallo,

laut UStG §14 Abs 2 Satz 2 ist ein Unternehmer nicht verpflichtet einer Privatperson eine Rechnung auszustellen.

Wie wird dann, bei einem Handel zwischen diesem Händler und der Privatperson, sichergestellt, dass dieser Unternehmer dies auch ordentlich in seine Buchführung aufnimmt?

na spätestens an seiner Inventur hat er eine differenz, wenn er nicht sich nicht richtig um seine Buchführung kümmert.

Vielen Dank für Ihre Nachfrage,

Der Kunde zahlt ber Überweisung oder per PAYPAL, sobald das Geld sichtbar ist muss zumindestens für das Finanzamt eine Rechnung erstellt werden! Sollte das Finanzamt ein Tiefenprüfung machen und zu einem Betrag keine Rechnung mit laufender Nummer finden ist dies Steuerhinterziehung! Denken Sie nicht dass das Finanzamt sowas nicht mitbekommt! Schreiben Sie immer eine Rechnung und Sie als Händler sind auf der sicheren Seite!

Vielen Dank
Baltic Sea Spirit e.K.

Hallo,

vielleicht verstehe ich die Frage nicht richtig, aber die Pflicht zur Buchführung und die Rechnungserstellung sind doch 2 verschiedene Dinge. Egal, ob ich eine Rechnung schreibe oder nicht, muss die Buchführung stimmen und durchgeführt werden.

Viele Grüße

Alex

Wer einen Betrieb führt ist verpflichtet Buch zu führen.
Rechnungen sind dafür nicht zwingend erforderlich, Beispielsweise Markthändler und Gastronomen ohne Regsitrierkassensystem, aber dafür auch andere, nehmen die Entgelte für die veräußerten Waren bar, ohne Rechnungen zu schreiben, entgegen.
Nach Abschluss des Geschäftstages werden die Tageseinnahmen in das Kassenbuch eingetragen. Das ist die ordnungsgemäße Vorgehensweise.
Der Nachweis über die Einnahmen erflogt über das „ordentlich geführte“ Kassenbuch, das auch in elektronischer Form, als Buchführungssftware oder Excel/Calc-Tabelle o.ä., vorliegen kann.

Hallo,
einen Nachweis für eine geleistete Zahlung muss der Händler auch Privatpersonen aushändigen. In den meisten Fällen ist es auch notwendig für die Garantie,diese er nur auf der Quittung ausschließen kann.
Im Zweifelsfall kannst du eine Nachfrage oder Meldung beim Finanzamt unternehmen.
MfG