Handeln ohne Steuernummer?

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe mal wieder eine Frage und bin leider mit der Suchfunktion nicht sehr weit gekommen.

Zur Frage:
Wenn ich einen Gewerbeschein beantrage, dann dauert es ja einige Zeit, bis sich das Finanzamt meldet und mir eine Steuernummer zuweist.

Ist es in der Zeit, in der ich das Gewerbe zwar schon angemeldet, aber noch keine Steuernummer habe, möglich (z.B. bei eBay) schon Waren anzubieten, ohne Ärger zu bekommen?

Nicht das ich dann schon meine 1. Abmahnung erhalte, nur weil ich in der Wiederrufsbelehrung keine Steuernummer angegeben habe.

Wie sieht das rechtlich aus? Ist ein Verkauf zwischen Gewerbeanmeldung und Steuernummerzuweisung möglich?

Ich danke Euch recht herzlich füt Eure sicherlich zahlreichen Tips.

Gruss Dieter

Servus Dieter,

es ist nicht nötig, passiv den Kontakt zwischen den Behörden abzuwarten. Mit dem Gewerbeschein bewaffnet zum FA gehen, sich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben lassen, diesen im Foyer ausfüllen soweits geht, dann gleich Termin zur Abgabe mit persönlicher Vorsprache machen und im Idealfall die Steuernummer gleich mitnehmen, im Regelfall zwei Tage später aus dem Briefkasten holen ist der relativ schnellste Weg. Gleich bei persönlicher Vorlage des Fragebogens noch ansprechen, dass es mit der USt-ID-Nummer auch pressiert, dann geht das alles innerhalb von wenigen Tagen.

Die Leute auf den Ämtern sind viel schneller als man allgemein glaubt.

Schöne Grüße

MM

Nicht ganz korrekt
Hallo

Die Leute auf den Ämtern sind viel schneller als man allgemein
glaubt.

… „können viel schneller sein“ …, würde meiner Meinung nach eher den Tatbestand treffen.

Servus,

ok - das Finanzamt Ludwigshafen/Rh mal ausgenommen, wo man den wesentlichen Daseinszweck der Behörde darin sieht, dass Untertanen durch ausgesucht ekliche Behandlung spüren sollten, wo oben und wo unten ist…

Schöne Grüße

MM

Ist es in der Zeit, in der ich das Gewerbe zwar schon
angemeldet, aber noch keine Steuernummer habe, möglich (z.B.
bei eBay) schon Waren anzubieten, ohne Ärger zu bekommen?

Wenn Du nicht gerade eine Gesellschaft gegründet hast, ja. Ich würde solange die private Steuernummer auf die Rechnung schreiben mit dem Zusatz (neue Steuernummer in Zuteilung)

Nicht das ich dann schon meine 1. Abmahnung erhalte, nur weil
ich in der Wiederrufsbelehrung keine Steuernummer angegeben
habe.

Seit wann benötigt man eine Steuernummer in der Widerrufsbelehrung (man beachte übrigens das fehlende „e“ in diesem Wort)? Die hat da gar nicht zu suchen. Die Steuernummer gehört auf Deine Rechnung und in Dein Impressum (sofern Website vorhanden).

Wie sieht das rechtlich aus? Ist ein Verkauf zwischen
Gewerbeanmeldung und Steuernummerzuweisung möglich?

Ja, die Einnahmen werden ja schließlich versteuert und für das Finanzamt bist Du auch mit Deiner privaten Steuernummer ermittelbar.

Seit wann benötigt man eine Steuernummer in der
Widerrufsbelehrung (man beachte übrigens das fehlende „e“ in
diesem Wort)? Die hat da gar nicht zu suchen.

Stimmt.

Die Steuernummer gehört auf Deine Rechnung

Und da kann man m. W. die nehmen, die man zur Zeit hat.

und in Dein Impressum (sofern Website vorhanden).

Sie muss nicht ins Impressum.
Nur wenn eine Umsatzsteuer-ID vorhanden ist, muss die rein.

Gruß JoKu

du kannst ganz normal ohne der nummer handeln. Viele Gewerbetreibende hatten noch nie und werden nie die ustnummer haben. Denn du kannst es dir aussuchen ob ohne oder mit. Solltest du die Fariante ohne wählen darfst du allerdings nicht mehr wie 17500 euro gewinn im jahr machen, dafür musst du aber nicht jeden Monat deine Papiere beim Amt vorlegen.
Achso solltest du keine haben wollen, und du trotzdem über den betrag von
17500 kommen solltest musst du für das ganze jahre die mwst nachzahlen.

Wozu du aber die ustnummer benötigst ist wenn du im Ausland verkaufen willst.

Hallo Arki,

Denn du kannst es dir aussuchen ob ohne oder mit.

Nein. Sicherlich gibt es Gewerbetreibende, die keine Steuernummer haben: Z.B. dürften ziemlich viele, die im Ecstasy-Kleinhandel tätig sind, noch nie etwas mit dem Finanzamt zu tun gehabt haben.

Das ist aber nicht erlaubt.

Wegen der Kleinunternehmergrenzen, von denen Du eine (es gibt zwei) erwähnst, vermute ich, dass Du von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sprichst.

Das ist aber was ganz anderes als die Steuernummer, unter der ausnahmslos jeder Gewerbetreibende auch für die USt erfasst ist, egal ob er Kleinunternehmer ist oder nicht.

Kurz: Wenn Du darauf beharren willst, dass es Gewerbetreibende gibt, die keine Steuernummer brauchen, bitte ich um nähere Begründung.

Schöne Grüße

MM

recht hast du! tut mir leid für die falsche auskunft!

Hallo Martin,

Gleich bei persönlicher Vorlage des Fragebogens noch
ansprechen, dass es mit der USt-ID-Nummer auch pressiert, dann
geht das alles innerhalb von wenigen Tagen.

Zum Thema USt-ID meine relativ brandneuen Erkentnisse:
Die dafür beim Bundeszentralamt für Steuern benötigten Daten werden inzwischen elektronisch vom Finanzamt weitergereicht, allerdings nur 1x im Monat.
D.h. um die Zuteilung der USt-ID zu beschleunigen reicht es nicht mehr, wenn der Sachbearbeiter im FA den Fragebogen möglichst schnell bearbeitet.
Am besten vom FA eine Bescheinigung über die Erfassung als umsatzsteuerlicher Unternehmer ausstellen lassen und mit ein paar Zeilen direkt nach Saarlouis faxen. Dann entweder auf den Brief warten oder nach 2-3 Tagen anrufen.

Grüße
Chris