Hallo,
wenn man §1 HGB ließt:
(1) „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“, könnte man dann nicht zum Schluss kommen, dass auch das Gastgewerbe, oder auch das Handwerk zum Handelsgewerbe zählt, da Handelsgewerbe jeder! Gewerbebetrieb ist, es sei denn…? Auf den Begriff Handel als das kommerzielle Anbieten von Waren gegen Geld kommt es laut diesem Gesetz nicht an.
Vielen Dank
Martin Unterholzner
Hallo,
zielt die Frage dahin, wann ein gewerbetreibender nicht als Kaufmann zählt?
Ein Gewerbetreibender der nicht als Kaufmann zählt ist z.B. ein Verkäufer mit einem Bauchladen.
Gruß
Jörg
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Deine Schlussfolgerung ist absolut richtig. Es geht nicht um „Handel“ treiben.
Levay
könnte man dann nicht zum
Schluss kommen, dass auch das Gastgewerbe, oder auch das
Handwerk zum Handelsgewerbe zählt,
Hi,
ja, aber nicht jedes Gastgewerbe und Handwerk ist Kaufmann i.S.d. § 1 HGB! Die Kneipe an der Ecke oder das Ausflusgrestaurant sind genausowenig HGB Kaufmann wie der Handwerksmeister der 2 Gesellen beschäftigt.
Bei genauerem Interesse empfehle ich einen Kommentar zum HGB, gerade zur Frage Kaufmann ja/nein gibt es unmengen an Rechtsprechung.
Mfg vom
showbee