Handelsbilanz im Bundesanzeiger einsehen

Hallo zusammen,

nach meiner Erkenntnis werden doch alle von den Kapitalgesellschaften zu veröffentlichen Handelsbilanzen (soweit diese veröffentlicht werden müssen) nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger unter:

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

veröffentlicht, zuminist ab dem Geschäftsjahr 06.

Zuminist wurde mir dies von dem Amtsgericht mitgeteilt, wo ich eine entsprechende Handelsbilanz einsehen wollte.

Sollten diese dort unter der „Suchen“ Funktion auf der Hauptseite nicht veröffentlich werden, muss ich mich dann wieder beim Amtsgericht melden, wo die Kapitalgesellschaft registriert ist, um eine Veröffentlichung zu erzwingen?

mfG
Frank F.

Hallo,

Sollten diese dort unter der „Suchen“ Funktion auf der
Hauptseite nicht veröffentlich werden, muss ich mich dann
wieder beim Amtsgericht melden, wo die Kapitalgesellschaft
registriert ist, um eine Veröffentlichung zu erzwingen?

Ich würde es mal hier versuchen:

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?..

Dann auf den Punkt „Jahresabschlüsse“ in der Rubirk „Rechnungslegung“ wo es ja auch hingehört :smile:

VG
TraderS

Hallo TraderS, vielen Dank für die Antwort.

Habe diese Suchfunktion auch schon ausprobiert, ergibt leider wie bei der Suchmaske auf der Hauptseite keine Angaben bzw. kein erfolgreiches Suchergebnis auf meinen Suchantrag

Werden im Bundesanzeiger nur die Abschlüsse ab dem Geschäftsjahr 06 veröffentlicht, sodass das betreffende Unternhemen diese vielleicht noch nicht eingereicht hat?

Sind im elektronischen Bundesanzeiger kleine und mittlere Kapitalgesellschaften nicht enthalten?

mfG
Frank F.

Hallo Frank,

ja, hatte ich überlesen.
Also es soll in der Tat so sein, dass die Jahresabschlüsse erst seit einem Jahr aufgenommen werden. Die Jahre davor geben nur „weitere Informationen“, wie etwa Veränderungen in der Zusammensetzung von Aufsichtsgremien bzw. Angaben darüber „ob“ Jahresabschlüsse beim Handelsregister eingereicht wurden.

Darüber hinaus muss man wissen, dass Veröffentlichungspflichten im Bundesanzeiger für kleinere und mittlere Kapitalgesellschaften nicht bestehen. Von daher wird man hier sowieso einen Großteil der Unternehmen nicht finden.

VG
TraderS

Hallo,

Darüber hinaus muss man wissen, dass
Veröffentlichungspflichten im Bundesanzeiger für kleinere und
mittlere Kapitalgesellschaften nicht bestehen.

das stimmt nicht, es gibt lediglich Erleichterungen bzw. Vereinfachungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (vgl. §§ 326 f HGB).

Insgesamt sollte man bei einer Fehlanzeige aber auch daran denken, daß nicht wenige Unternehmen auf die Veröffentlichung entgegen der gesetzlichen Verpflichtung verzichten.

Gruß,
Christian

das stimmt nicht, es gibt lediglich Erleichterungen bzw.
Vereinfachungen für kleine und mittelgroße
Kapitalgesellschaften (vgl. §§ 326 f HGB).

Ja, stimmt. Hatte den 326 zu schnell gelesen.

Insgesamt sollte man bei einer Fehlanzeige aber auch daran
denken, daß nicht wenige Unternehmen auf die Veröffentlichung
entgegen der gesetzlichen Verpflichtung verzichten.

Aber das bringt doch Strafzahlungen mit sich, oder ? Gerade bei kleineren Unternehmen sollte man meinen, dass dies doch eher von Nachteil ist. Soo viel kann die Konkurrenz dann aus einem ganz vereinfachten JA auch nicht deuten.

VG
TraderS

Hallo,

Insgesamt sollte man bei einer Fehlanzeige aber auch daran
denken, daß nicht wenige Unternehmen auf die Veröffentlichung
entgegen der gesetzlichen Verpflichtung verzichten.

Aber das bringt doch Strafzahlungen mit sich, oder ?

ja, bis zu 50.000 Euro.

Gerade
bei kleineren Unternehmen sollte man meinen, dass dies doch
eher von Nachteil ist. Soo viel kann die Konkurrenz dann aus
einem ganz vereinfachten JA auch nicht deuten.

Manchmal ist wenig schon zuviel. Auch aus einem vereinfachten Abschluß kann man ablesen, wie es um das Unternehmen bestellt ist. Das kann durchaus Begehrlichkeiten bei der Konkurrenz, Kaufinteressenten aber auch - viel wichtiger - bei den Abnehmern auslösen. Allerdings lassen sich bspw. in der Automobilindustrie die Hersteller auch gerne mal den vollständigen Abschluß einreichen. Auf der Basis kann man sich dann freundschaftlich auf die Preisnachlässe der nächsten Jahre einigen.

Gruß,
Christian

Ich versteh das auch nicht …
„Nach der Neufassung von § 325 HGB durch das EHUG sind die Jahresabschlüsse von GmbH´s, AG´s und GmbH & Co. KG´s künftig ausnahmslos beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen und dort vollständig bekannt zu machen. Erstmalig ist diese Regelung für Jahresabschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.“

ABER:
Ich finde da z.B. für die Siemens AG keine Treffer für den Zeitraum 2003 bis 2007 ??? Wie kann das sein?

Seltsam … die Seite selber ist auch super „übersichtlich“ und „abfragefreundlich“ … :frowning:

Aber vielleicht haben wir einen freundlichen Registerbeamten oder netten Notar od. ä. hier der uns das mal erklärt. Danke!

Gruß
Steffi

Geschäftsjahr Siemens AG

„Nach der Neufassung von § 325 HGB durch das EHUG sind die
Jahresabschlüsse von GmbH´s, AG´s und GmbH & Co. KG´s künftig
ausnahmslos beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen
und dort vollständig bekannt zu machen. Erstmalig ist diese
Regelung für Jahresabschlüsse für das nach dem 31. Dezember
2005 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.“

ABER:
Ich finde da z.B. für die Siemens AG keine Treffer für den
Zeitraum 2003 bis 2007 ??? Wie kann das sein?

Das erste Geschäftsjahr nach dem 31.12.2005 begann bei Siemens am 1. Oktober 2006 und endet am 30. September 2007.

Gruß,
Christian

Hallo,

ABER:
Ich finde da z.B. für die Siemens AG keine Treffer für den
Zeitraum 2003 bis 2007 ??? Wie kann das sein?

Na ja, im Falle der Siemens AG kann man wohl gleich auf die Homepage des „super korrekten Industriekonzerns“ gehen und dort im Bereich Investor Relations nach dem JA suchen.

VG
TraderS

Hallo,

habe nun einmal bei dem Amtsgericht erkundigt, welches die von mir zur Abfrage beabsichtigte Gesellschaft führt.

Anscheinend nehmen es wirklich viele Unternehmen mit der Einreichung nicht so genau. Scheint Prinzip zu sein, sich erstmal abmahnen zu lassen, bevor man irgendetwas einreicht .

Ist ja fast wie bei Heros (Bericht us Zeitung):
…"Doch bis auf eine Ausnahme hat Heros seine Zahlen nicht –- wie vorgeschrieben – im Handelsregister veröffentlicht! Die Aufforderungen des Gerichts ignoriert die Gruppe und lässt sich auch durch Strafzahlungen nicht beeindrucken. Geld war ja genug in den Tresoren. —> Hilflos schreibt der zuständige Rechtspfleger an einen Konkurrenten: Gegen den Geschäftsführer laufen „bereits Ordnungsgeldverfahren wegen der Jahresabschlüsse für 1999 bis 2002!! Es wurden bislang schon fünfstellige Beträge festgesetzt und auch vollstreckt. Herr Weis leistet Zahlung, reicht jedoch keine Jahresabschlüsse EIN.

Ok,ok,ok … meine Schuld, SIEMENS war ein in mehrfacher Hinsicht schlechtes Beispiel(aber wenn SIEMENS sich z Zt auch dauernd in die Medien „drängt“ *fg*).

Also nehmt irgendeine mittelgroße od. gr. GmbH mit normalem GJ.

Gruß
Steffi