Handelsbilanzen veröffentlichen Pflicht?

Hallo,

ich habe mal zur Publizierung von Handelsbilanzen (HB) ein paar Frage und bitte um Beantwortung & Korrektur… dafür bin ich ja schließlich Azubi :wink:

Kann ich mir das so erklären, dass bei Einzel- und PersonenUN keine Publizierung besteht, weil die investierten Mittel überwiegend aus eigenen Mittel stammen (historisch bedingt stammten sollten aber nicht müssen) und der UN durch seine vollständige Haftung daher von dieser befreit ist. Andererseits könnte dieser UN ja zu (fast) gleichen Kapitalbedingungen eine GmbH eröffnen und hätte dank der niedrigeren Besteuerung einen Vorteil, mal abgesehen vom erhöhten Verwaltungsaufwand und der Publizierung…

Bei kleinen Kapgesell. muss die GuV nicht veröffentlicht werden, somit kann ich die beim Amtsgericht nicht einsehen aber die Beamten vom Finanzamt müssen diese doch bekommen? Trotz der Beamten wundert es mich, dass noch nichts „durchgesickert“ ist, keiner ist unbestächlich, Leute in diesem Forum natürlich ausgeschlossen…

Habe im www mal gelesen, dass nach einer Reform der „GmbH“ Gesellschaften wie Aldi und andere begonnen haben, Ihre Filialnetze in Einzelgesellschaften aufzuteilen. Da man von Aldi und Lidl die Gewinne nicht kennt, da diese sich der Veröffentlichung weigern(wie im Fall HEROS??)" oder eben alles in kleine Kapgesell. aufteilen kann ich darauf schließen, dass diese alle kleine Kapgesell. gebildet haben, die die GuV nicht veröffentlichen müssen?

Kommt es daher auch bei anderen Gesellschaften, wie dem Windenergieunternehmer Enercon, zu dieser, für mich als Laie als aufwandsintensive zu erscheinenden, Aufteilung in Einzelunternehmen oder wollen diese dadurch eher „rote Schafe“ und unrentabel werdende Unternehmensteile schneller bei Bedarf lösbar machen.

Wie können eigentlich die www-Anbieter zu Firmenprofile Ihre ganzen Daten abschöpfen. Werden die doch zentral irgendwo gesammelt. Zur oben genannten Unternehmung lassen sich unzählige Gesellschaften, nicht nur im Raum Aurich, finden.

mfg
Frank F.

Hallo,

Bei kleinen Kapgesell. muss die GuV nicht veröffentlicht
werden, somit kann ich die beim Amtsgericht nicht einsehen
aber die Beamten vom Finanzamt müssen diese doch bekommen?

die bekommen die Steuerbilanz.

Habe im www mal gelesen, dass nach einer Reform der „GmbH“
Gesellschaften wie Aldi und andere begonnen haben, Ihre
Filialnetze in Einzelgesellschaften aufzuteilen.

Aldi hat schon ewig die heutige Struktur: Regionale GmbH & Co. KG, bei denen der Komplementär eine GmbH ist, die dem jeweiligen Regionalleiter gehört. Da die Namen der Kommanditisten nicht veröffentlicht werden, kann man nur darüber spekulieren, wer dahintersteckt; es dürfte sich dabei aber um die Brüder Albrecht oder irgendwelche Zwischengesellschaften handeln.

Nach Einführung des KapCoRiLiG müssen auch GmbH & Co. KG publizieren, was die Aldi-Gesellschaften auch machen. Die diversen Abschlüsse findet man über das Jahr verstreut im Bundesanzeiger.

Veröffentlichung weigern(wie im Fall HEROS??)"

Die Heros-Gruppe bestand zum überwiegenden Teil aus Kapitalgesellschaften, die auch publiziert haben.

Kommt es daher auch bei anderen Gesellschaften, wie dem
Windenergieunternehmer Enercon, zu dieser, für mich als Laie
als aufwandsintensive zu erscheinenden, Aufteilung in
Einzelunternehmen

Ich kann das nicht nachvollziehen: Enercon hat die Rechtsform einer GmbH. Zumindest die Enercon GmbH wäre also zu einer Veröffentlichung verpflichtet.

Wie können eigentlich die www-Anbieter zu Firmenprofile Ihre
ganzen Daten abschöpfen. Werden die doch zentral irgendwo
gesammelt.

Die Veröffentlichungen erfolgen im Bundesanzeiger, entweder im papierhaften oder im elektronischen. Wer sich also die Mühe macht, kann diese durchforsten oder die Daten direkt bei der BDS beziehen.

Gruß,
Christian

Hi !

Ein paar rechtliche Grundlagen:

Die Offenlegung von Abschlüssen findet sich in 2 Gesetzen. Es sind

  • §§ 325 - 329 HGB
  • Publizitätsgesetz

Die im HGB angesprochenen Größenklassen werden im § 267 HGB umschrieben.

Das PublG definiert in § 1 eigene Merkmale für EINE „Größenklasse“, welche die Vorschriften des Gesetzes gelten sollen. Im § 9 finden sich sodann die Regelungen zur Offenlegung.

Soll eine Offenlegung umgangen werden, sind Gestaltungen zu wählen, die von den oben genannten Regelungen nicht betroffen sind.

Wegen des „Durchsickerns“ von Informationen beim Finanzamt darf auf § 30 AO (Steuergeheimnis) verwiesen werden. Jeder, der im Bereich Steuern eingesetzt wird, wird diesbezüglich geschult und die Hürde für einen Verstoß gegen diese Regelung ist sehr hoch.
Dies vor allem dann, wenn das Unternehmen bemüht ist, diese Informationen nicht nach außen dringen zu lassen. Die Konsequenzen für den Einzelnen stünden in diesen Fällen in keiner Relation zu den vorher erhaltenen Vorteilen.

BARUL76

Vielen Dank an Christian & BARUL76 für die geleistete Antwort :smile:

Nach Einführung des KapCoRiLiG müssen auch GmbH & Co. KG
publizieren, was die Aldi-Gesellschaften auch machen. Die
diversen Abschlüsse findet man über das Jahr verstreut im
Bundesanzeiger.

d.h. theoretisch könnte man alle Bilanzen und GuVs von Lidl und Aldi einsehen und bei diesen ggf. wenn man es möchte durch schlichte Addition den Gesamtgewinn der Unternehmung ausrechnen?

Die Heros-Gruppe bestand zum überwiegenden Teil aus
Kapitalgesellschaften, die auch publiziert haben.

Heros - im Handelblatt zu lesen:
„…seine Zahlen nicht – wie vorgeschrieben – im Handelsregister veröffentlicht.“
"…lässt sich auch durch Strafzahlungen nicht beeindrucken. "
Link: Absatz[5]
http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200…

Werden die zuständigen Behörden erst aktiv, wenn jemand eine Anfrage nach dieser Handelsbilanz beim Amtsgericht stellt oder kann es auch vorkommen, dass viele Gesellschaften nach dem Prinzip verfahren, wenn keiner nachfragt reichen wir auch nichts ein und wenn doch eine Abmahnung von behördlicher Seite ins Unternehmen flattert erst mal einmal deren Hartnäckigkeit testen oder lieber fleißig zahlen, wenn es die Situation des Unternehmens zulässt?

Ich kann das nicht nachvollziehen: Enercon hat die Rechtsform
einer GmbH. Zumindest die Enercon GmbH wäre also zu einer
Veröffentlichung verpflichtet.

Worin besteht dann der Sinn einer Unterteilung von Enercon in diverse Einzelgesellschaften, als Beispiel nur ein paar genannt, die alle einer bzw. der gleichen Person unterstellt zugehörig sind.

ENERCON GmbH
WRD GmbH
ENERCON Service Deutschland GmbH
WEC Turmbau Emden GmbH
ENERCON Support GmbH
Wobben Research Development GmbH

Bei meinem AG werden auch Verwaltung und verschiedene Produktionsstädten trotz „weitversetzten“ Standorten innerhalb der BRD in einer Gesellschaft geführt.

Ich werde als Unternehmer doch keinen Aufwand betreiben, wenn es mir nichts bringt.

Die Veröffentlichungen erfolgen im Bundesanzeiger, entweder im
papierhaften oder im elektronischen. Wer sich also die Mühe
macht, kann diese durchforsten oder die Daten direkt bei der
BDS beziehen.

aber nur bei den mittleren & großen KapGesell. oder sind auch die der kleinen im Bundesnanzeiger erfasst?
Entstehen durch die Einsicht beim Amtsgericht oder BDS für den Interessenten Kosten oder Gebühren und ist neben der Einsichtnahme auch zulässig, sich davon Kopien zu erstellen ggf. einzelne „Blätter“ auszuleihen?

Hoffe, Ihr könnt mein Wissen noch etwas erweitern.

mfg + weiterhin danke
Frank

Hallo Frank,

Nach Einführung des KapCoRiLiG müssen auch GmbH & Co. KG
publizieren, was die Aldi-Gesellschaften auch machen. Die
diversen Abschlüsse findet man über das Jahr verstreut im
Bundesanzeiger.

d.h. theoretisch könnte man alle Bilanzen und GuVs von Lidl
und Aldi einsehen und bei diesen ggf. wenn man es möchte durch
schlichte Addition den Gesamtgewinn der Unternehmung
ausrechnen?

im Prinzip ja, bei Aldi habe ich das sogar gemacht. Bei Lidl ist die Sache etwas anders gelagert, weil die mit Stiftungen und dem Auseinanderfallen von Anteilen und Stimmrechten arbeiten. Die genaue Konstruktion bis in die Regionalebene kenne ich allerdings nicht. Mir hat der Kampf mit der Vielzahl der Aldi-Abschlüsse gereicht. :wink:

Die Heros-Gruppe bestand zum überwiegenden Teil aus
Kapitalgesellschaften, die auch publiziert haben.

Heros - im Handelblatt zu lesen:
„…seine Zahlen nicht – wie vorgeschrieben – im
Handelsregister veröffentlicht.“

OK, wußte ich nicht.

"…lässt sich auch durch Strafzahlungen nicht beeindrucken. "
Link: Absatz[5]
http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200…

Es ist in der Tat ein Problem, daß maximal ein Bußgeld von 50.000 euro verhängt werden kann. Weitergehende Möglichkeiten bestehen nicht.

Werden die zuständigen Behörden erst aktiv, wenn jemand eine
Anfrage nach dieser Handelsbilanz beim Amtsgericht stellt

In der Tat, zumindest ist das bisher m.E. immer so der Fall gewesen.

kann es auch vorkommen, dass viele Gesellschaften nach dem
Prinzip verfahren, wenn keiner nachfragt reichen wir auch
nichts ein und wenn doch eine Abmahnung von behördlicher Seite
ins Unternehmen flattert erst mal einmal deren Hartnäckigkeit
testen oder lieber fleißig zahlen, wenn es die Situation des
Unternehmens zulässt?

Ja, das kommt vor.

Ich kann das nicht nachvollziehen: Enercon hat die Rechtsform
einer GmbH. Zumindest die Enercon GmbH wäre also zu einer
Veröffentlichung verpflichtet.

Worin besteht dann der Sinn einer Unterteilung von Enercon in
diverse Einzelgesellschaften, als Beispiel nur ein paar
genannt, die alle einer bzw. der gleichen Person unterstellt
zugehörig sind.

Dafür kann es viele Gründe geben: Steuervorteile, Anforderungen von Förderprogrammen, organisatorische Trennung verschiedener Aktivitäten, Vorteile bei der Darstellung kreditnehmender Gesellschaften, Vollmachtsgewährungen für Mitarbeiter usw.

ENERCON GmbH
WRD GmbH
ENERCON Service Deutschland GmbH
WEC Turmbau Emden GmbH
ENERCON Support GmbH
Wobben Research Development GmbH

Ich habe auch den Eindruck, daß man hier diverse Gesellschaften übernommen und (noch) nicht verschmolzen hat.

Ich werde als Unternehmer doch keinen Aufwand betreiben, wenn
es mir nichts bringt.

Wie gesagt: Die werden ihre Gründe haben.

Die Veröffentlichungen erfolgen im Bundesanzeiger, entweder im
papierhaften oder im elektronischen. Wer sich also die Mühe
macht, kann diese durchforsten oder die Daten direkt bei der
BDS beziehen.

aber nur bei den mittleren & großen KapGesell. oder sind auch
die der kleinen im Bundesnanzeiger erfasst?

Nein.

Entstehen durch die Einsicht beim Amtsgericht oder BDS für den
Interessenten Kosten oder Gebühren

Ja, die Registergerichte verlangen Auslagenersatz, der im ein- bis zweistelligen Eurobereich pro Seite liegt. Das kann dann schon einmal teuer werden, wenn bspw. umfangreicher Anteilsbesitz besteht.

und ist neben der
Einsichtnahme auch zulässig, sich davon Kopien zu erstellen
ggf. einzelne „Blätter“ auszuleihen?

Nicht, daß ich wüßte, aber meinen letzten Handelsregisterauszug habe ich für über zehn Jahren bestellt. Ob sich da inzwischen was geändert hat, weiß ich nicht. Etliche Handelsregister sind inzwischen auch online verfügbar, sei es für jeden, sei es über kostenpflichtige Datenbanken.

Gruß,
Christian

Hallo barul76, vielen Dank für Deine Antwort,

Wegen des „Durchsickerns“ von Informationen beim Finanzamt
darf auf § 30 AO (Steuergeheimnis) verwiesen werden. Jeder,
der im Bereich Steuern eingesetzt wird, wird diesbezüglich
geschult und die Hürde für einen Verstoß gegen diese Regelung
ist sehr hoch.
Dies vor allem dann, wenn das Unternehmen bemüht ist, diese
Informationen nicht nach außen dringen zu lassen. Die
Konsequenzen für den Einzelnen stünden in diesen Fällen in
keiner Relation zu den vorher erhaltenen Vorteilen.

Ich stelle mir es sehr schwierig für Unternehmen und Behörden vor, nachdem Insiderinformationen z.B. an einen großen Verlag herausgegeben wurden, die dort zum Schutz vor rechtlichen Schritten des beschriebenen Unternehmers nur als „Schätzungen“ den Lesern präsentiert werden nach Veröffentlichung dieser Informationen ein „Leck“ in den eigenen Reihen zu finden, wenn es noch nicht einmal der Bundesnachrichtendienst schafft, seine Informationen gesichert zu halten.

Aber vielleicht kann man dazu einfach sagen, dass es die 100%ige Sicherheit wohl nicht gibt :wink:

mfG
Frank

@Christian

im Prinzip ja, bei Aldi habe ich das sogar gemacht. Bei Lidl
ist die Sache etwas anders gelagert, weil die mit Stiftungen
und dem Auseinanderfallen von Anteilen und Stimmrechten
arbeiten. Die genaue Konstruktion bis in die Regionalebene
kenne ich allerdings nicht. Mir hat der Kampf mit der Vielzahl
der Aldi-Abschlüsse gereicht. :wink:

Darf man fragen ob Du das in Deiner privaten Zeit mal so eben durchgerechnet hast oder war dies ein Auftrag [ich bin wieder so neugierig :wink:]

Es ist in der Tat ein Problem, daß maximal ein Bußgeld von
50.000 euro verhängt werden kann. Weitergehende Möglichkeiten
bestehen nicht.

Ist dies das max. Bußgeld für einen Jahresabschluss oder die zugleich maximale Summe, falls mehrere JA noch nicht eingereicht wurden?

Dafür kann es viele Gründe geben: Steuervorteile,
Anforderungen von Förderprogrammen, organisatorische Trennung
verschiedener Aktivitäten, Vorteile bei der Darstellung
kreditnehmender Gesellschaften, Vollmachtsgewährungen für
Mitarbeiter usw.

Kann dadurch auf die Bildung eines Gesamtbetriebsrates verhindert oder zuminist deutlich erschwert werden?
Das von mir genannte UN hat weltweit ca. 8000 Mitarbeiter, wovon etwas 4000 über Zeitarbeit (Leiharbeiter) beschäftigt werden, dort hat es bis jetzt noch kein Betriebsrat>/Arbeitnehmervertretung gegeben, eigentlich ja ungewöhnlich bei dieser Unternehmensgröße.

War dies nicht bis vor ein paar Monaten bei SAP auch noch der Fall, wobei hier doch die Mitarbeiter gar keine haben wollten?

Gruß,
Christian

Gruß zurück - & weiterhin vielen Dank;
mfG
Frank

Hallo noch einmal,

im Prinzip ja, bei Aldi habe ich das sogar gemacht. Bei Lidl
ist die Sache etwas anders gelagert, weil die mit Stiftungen
und dem Auseinanderfallen von Anteilen und Stimmrechten
arbeiten. Die genaue Konstruktion bis in die Regionalebene
kenne ich allerdings nicht. Mir hat der Kampf mit der Vielzahl
der Aldi-Abschlüsse gereicht. :wink:

Darf man fragen ob Du das in Deiner privaten Zeit mal so eben
durchgerechnet hast oder war dies ein Auftrag

nun, derartige Dinge gehören einerseits zu meinem Beruf, andererseits machen sie mir auch Spaß. Irgendwann im Jahre 2003 stolperte ich bei der täglichen Lektüre des Bundesanzeigers über den ersten Aldi-Jahresabschluß. Da man damals nun wirklich gar nichts über Aldi wußte, habe ich angefangen, die dann folgenden Abschlüsse zu sammeln und habe die dann irgendwann 2004 in einer Excel-Tabelle eingetragen und aufaddiert. Da gabs durchaus - aus Sicht eines Kreditmenschen - interessante Erkenntnisse.

Es ist in der Tat ein Problem, daß maximal ein Bußgeld von
50.000 euro verhängt werden kann. Weitergehende Möglichkeiten
bestehen nicht.

Ist dies das max. Bußgeld für einen Jahresabschluss oder die
zugleich maximale Summe, falls mehrere JA noch nicht
eingereicht wurden?

Nein, das kann für jeden nicht veröffentlichten Jahresabschluß anfallen. Nach meiner Erfahrung kommt in etwa jedes dritte deutsche Mittelstandsunternehmen seiner Publizitätspflicht nicht nach.

Dafür kann es viele Gründe geben: Steuervorteile,
Anforderungen von Förderprogrammen, organisatorische Trennung
verschiedener Aktivitäten, Vorteile bei der Darstellung
kreditnehmender Gesellschaften, Vollmachtsgewährungen für
Mitarbeiter usw.

Kann dadurch auf die Bildung eines Gesamtbetriebsrates
verhindert oder zuminist deutlich erschwert werden?

Das weiß ich nicht, habe aber meine Zweifel.

Das von mir genannte UN hat weltweit ca. 8000 Mitarbeiter,
wovon etwas 4000 über Zeitarbeit (Leiharbeiter) beschäftigt
werden, dort hat es bis jetzt noch kein
Betriebsrat>/Arbeitnehmervertretung gegeben, eigentlich ja
ungewöhnlich bei dieser Unternehmensgröße.

Ein Betriebsrat muß m.W. erst einmal verlangt werden. Wenn der Wunsch - warum auch immer - nicht besteht, gibts auch keine Pflicht, Wahlen zu veranstalten.

War dies nicht bis vor ein paar Monaten bei SAP auch noch der
Fall, wobei hier doch die Mitarbeiter gar keine haben wollten?

Ja, das war so.

Gruß,
Christian